AEV-Panther
Losesammler
- 5 Mai 2006
- 3.884
- 269
Ich bin auf ein Interessantes Thema gestoßen, dass ich gar nicht glauben kann.
Scheinbar ist ein Webseitenbetreiber durchaus für die Inhalte der Webseiten, auf die er verlinkt, Haftbar.
D.h. jede Loseseite, jeder Besuchertausch, jeder Paidmailer, auch klamm wäre haftbar für sämtliche Werbung und Links (auch eingebettet in Iframes oder Frames), sowie auch Linkketten, d.h. auf deren Seiten angebrachte Links.
Siehe dazu:
https://www.rechtsanwaltmoebius.de/internetrecht/#Anker5
https://de.wikipedia.org/wiki/Zulässigkeit_von_und_Haftung_für_Hyperlinks
Davor schützt auch scheinbar kein Disclaimer, sondern Gerichte gehen beim setzen eines Disclaimers sogar eher davon aus dass man wissentlich rechtswidrige Inhalte platziert hat:
https://www.linksandlaw.de/disclaimer.htm
hier mal nur ein Zitat von vielen möglichen Stellen, hier direkt vom Landesgericht Hamburg:
Das ist in meinen Augen der Supergau für jede private oder als Kleinstunternehmer geführte Website im kompletten Paid4, oder wie seht ihr das?
Scheinbar ist ein Webseitenbetreiber durchaus für die Inhalte der Webseiten, auf die er verlinkt, Haftbar.
D.h. jede Loseseite, jeder Besuchertausch, jeder Paidmailer, auch klamm wäre haftbar für sämtliche Werbung und Links (auch eingebettet in Iframes oder Frames), sowie auch Linkketten, d.h. auf deren Seiten angebrachte Links.
Siehe dazu:
https://www.rechtsanwaltmoebius.de/internetrecht/#Anker5
https://de.wikipedia.org/wiki/Zulässigkeit_von_und_Haftung_für_Hyperlinks
Davor schützt auch scheinbar kein Disclaimer, sondern Gerichte gehen beim setzen eines Disclaimers sogar eher davon aus dass man wissentlich rechtswidrige Inhalte platziert hat:
https://www.linksandlaw.de/disclaimer.htm
hier mal nur ein Zitat von vielen möglichen Stellen, hier direkt vom Landesgericht Hamburg:
Wird der Inhalt der verlinkten Seite nach der Verlinkung verändert und enthält nunmehr einen rechtswidrigen Inhalt, kann die Sache problematisch werden. Eine starke Meinung geht davon aus, dass bis zur Kenntnis dieser Veränderung keine Haftung für die neuen, rechtswidrigen Inhalte besteht. Hiernach müssten Sie beim Entdecken des rechtswidrigen Inhalts nur unverzüglich den Link entfernen, um eine Haftung auszuschließen. Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil aber entschieden, dass derjenige, der einen Link setzt, eine Überwachungspflicht hat, den Inhalt der Links also regelmäßig prüfen muss. Ob dieses stark kritisierte Urteil von anderen Gerichten bestätigt wird, ist noch nicht absehbar. Eine regelmäßige Überprüfung der Links ist deshalb aber in machbaren Zeitabständen sinnvoll.
Das ist in meinen Augen der Supergau für jede private oder als Kleinstunternehmer geführte Website im kompletten Paid4, oder wie seht ihr das?