Haftung für Hyperlinks?

AEV-Panther

Losesammler
ID: 18891
L
5 Mai 2006
3.884
269
Ich bin auf ein Interessantes Thema gestoßen, dass ich gar nicht glauben kann.

Scheinbar ist ein Webseitenbetreiber durchaus für die Inhalte der Webseiten, auf die er verlinkt, Haftbar.

D.h. jede Loseseite, jeder Besuchertausch, jeder Paidmailer, auch klamm wäre haftbar für sämtliche Werbung und Links (auch eingebettet in Iframes oder Frames), sowie auch Linkketten, d.h. auf deren Seiten angebrachte Links.

Siehe dazu:
https://www.rechtsanwaltmoebius.de/internetrecht/#Anker5
https://de.wikipedia.org/wiki/Zulässigkeit_von_und_Haftung_für_Hyperlinks

Davor schützt auch scheinbar kein Disclaimer, sondern Gerichte gehen beim setzen eines Disclaimers sogar eher davon aus dass man wissentlich rechtswidrige Inhalte platziert hat:
https://www.linksandlaw.de/disclaimer.htm

hier mal nur ein Zitat von vielen möglichen Stellen, hier direkt vom Landesgericht Hamburg:
Wird der Inhalt der verlinkten Seite nach der Verlinkung verändert und enthält nunmehr einen rechtswidrigen Inhalt, kann die Sache problematisch werden. Eine starke Meinung geht davon aus, dass bis zur Kenntnis dieser Veränderung keine Haftung für die neuen, rechtswidrigen Inhalte besteht. Hiernach müssten Sie beim Entdecken des rechtswidrigen Inhalts nur unverzüglich den Link entfernen, um eine Haftung auszuschließen. Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil aber entschieden, dass derjenige, der einen Link setzt, eine Überwachungspflicht hat, den Inhalt der Links also regelmäßig prüfen muss. Ob dieses stark kritisierte Urteil von anderen Gerichten bestätigt wird, ist noch nicht absehbar. Eine regelmäßige Überprüfung der Links ist deshalb aber in machbaren Zeitabständen sinnvoll.

Das ist in meinen Augen der Supergau für jede private oder als Kleinstunternehmer geführte Website im kompletten Paid4, oder wie seht ihr das?
 
Ja, stimmt, das ist ein Thema in dem sich Sachverhalte darstellen die für Sachfremde unglaublich sind.

Ich erinnere mich an den heißen Sommer vor 15 Jahren, wo Sonntag für Sonntag im IRC und den wenigen Chats dieser Zeit diskutiert wurde bis die Tasten glühten. Gottseidank haben sich die meisten Anwälte schnell des Themas angenommen und beraten Existensgründer in dieser Hinsicht erfahrungsgemäß umfassend.
Sollte das dein dich beratender Jurist versäumt haben und nicht mehr praktizieren, reicht ein angemessen ausgelobtes Salär auf einer Onlinerechtsberatungsplattform wahrscheinlich aus um Klarheit bezüglich deines Internetauftritts zu erlangen.

Auch wenn der gesunde Menschenverstand nicht immer ausreicht merke dir folgende Faustregel(n):
Tolerierst du widriges, wirst du belangt werden können.
Benutzt jemand dich (oder deinen Besitz) widrig, kannst du belangen.

Bis denne
 
Hier sind noch diesbezüglich einige Tipps auf e-recht24.

[...] Das ist in meinen Augen der Supergau für jede private oder als Kleinstunternehmer geführte Website im kompletten Paid4, oder wie seht ihr das?

Nicht nur im Paid4, ich denke da jetzt zum Beispiel an Webseiten die Adsense eingebunden (oder andere dynamische Werbemittel wie Layer etc) haben und somit keinen direkten Einfluss auf die Verlinkungen haben (wobei dort in der Regel keine rechtswidrigen Inhalte gestreut werden, aber man weiß ja nie).
Aber es gibt nach meinen Stand diesbezüglich keinen eindeutigen Präzedenzfall (da ja das Urteil von OLG München stark kritisiert wird), das merkt man auch an deinem Zitat vom Landesgericht Hamburg "[...] kann die Sache problematisch werden. [...]".