Haftung bei falschen AGB

resoucer

Gesperrt
ID: 77379
L
20 April 2006
2.846
109
Hallo, undzwar wollte ich mal fragen.

Wenn man von einem Anwalt die kompletten Rechtstexte erstellen lässt (AGB, Mahnungen, Haftung, Rückgaberechte etc.) und diese falsch bzw. fehler beinhalten, wodraufhin ich abgemahnt werde.

Ist der Anwalt der die texte verfasst hat dafür haftbar zu machen oder nur ich?

Oder sollte ich die Texte lieber von einem anderen Anwalt kontorllieren lassen (was natürlich auch nicht gerade günstig ist)
 
Das musst du am besten schriftlich mit deinem Anwalt klären. Aber eigentlich sollte ein Anwalt keine Fehler machen.
 
Hatte ich gerade in Vertragsrecht. Ein Anwalt haftet für nichts, da er keinerlei Erfolg versprechen kann.

Grundsätzlich sollte ein Anwalt solche Texte aber schon rechtssicher verfassen können. Da hast du dir anscheinend einen nicht wirklich guten Anwalt ausgesucht, sorry!
 
Soweit ich weiß zahlt, wenn der Anwalt einen Fehler macht, die Haftpflichtversicherung des Anwaltes, kann ich aber auch nicht garantieren, bin kein Anwalt ^^
 
Die Zentrale zur Überwachung für unlauteren Wettbewerb (kann sein das die sich auch anders schimpft) und regelmäßig hunderte von aufstrebenden Jungunternehmern abmahnt hält sich ausschließlich an Dich, also denjenigen der verantwortlich für ein kommerziell ausgerichtetes Internetangebot zeichnet.

Gerne werden auch bei Ebay Privatverkäufer abgemahnt, die mehr als 10 gleiche Produkte pro Monat anbieten und zum Beispiel nur ein fehlerhaftes Impressum führen, oder dieses nicht so ohne weiteres einzusehen ist.

So eine Abmahnung hat mich vor ca. 3 Jahren mal 175,00€ gekostet, und ich konnte nichts dagegen unternehmen. Gleichzeitig musste ich eine Unterlassungserklärung abgeben, wodurch für den Fall einer erneuten fruchtbaren Abmahnung schon ca. 5.000€ Kosten angefallen wären.

Jetzt konkret zu deiner Frage:

Wenn Du einem Anwalt (am besten schriftlich) den Auftrag erteilst, für Dich die vollständigen ABG incl. Impressum für einen Shop usw. nach gültigem Recht zu erstellen und er macht einen Fehler, woraufhin Du fruchtbar abgemahnt wirst, kannst Du Ihn natürlich dafür belangen.

Wenn er sich im Schadensfall nicht von alleine berufen sieht die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen, genügt ein kurzes Schreiben an die zuständige Anwaltskammer, und Du sollst mal sehen wie flott der wird. Die Adresse der Anwaltskammer erhältst Du beim für Deinen Wohn-, bzw. Firmensitz zuständigen Amtsgericht.


Übrigens, die Flut der Abmahnungen gerade im Bereich E-commerce, ist oftmals auf das Bestreben der lieben Konkurrenz zurückzuführen, die regelrecht danach suchen einem neuem Wettbewerber Knüppel zwischen die Beine zu werfen, wer Dich aber angeschissen hat, wirst Du i.d.R. nicht herausbekommen.


Viel Erfolg mit Deinem Geschäft wenn's denn soweit ist, und hüte Dich vor Abmahnungen
 
Was genau wurde denn gemahnt? In der Regel hat jede AGB eine Salvatorische Klausel, womit die AGB trotzdem - bis auf die falsche Passage - erhalten und gültig bleiben. Für die falsche Passage gilt dann das BGB.
 
Was genau wurde denn gemahnt?
also nur mal so. Das ist noch nicht der Fall ! Aber ich wollte mich mal informieren was ist wenn es mal so kommt.
;)
In der Regel hat jede AGB eine Salvatorische Klausel, womit die AGB trotzdem - bis auf die falsche Passage - erhalten und gültig bleiben. Für die falsche Passage gilt dann das BGB.
Dazu sagt Wikipedia:
Wikipedia schrieb:
Nicht sinnvoll hingegen sind Salvatorische Klauseln, um die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sicherzustellen. Zunächst einmal liegt das daran, dass für diese nach deutschem BGB ohnehin die Regelung gilt, dass die Unwirksamkeit einer Klausel die Wirksamkeit des Restes nicht berührt § 306 I BGB ) – die gewünschte Rechtsfolge tritt ohnehin ein.
Hinsichtlich des Ersetzens durch eine wirksame Regelung (S. 2) kollidiert die salvatorische Klausel hingegen mit dem grundsätzlichen Verbot der geltungserhaltenden Reduktion, das auch im Zusammenhang mit dem in § 307 I S. 2 BGB kodifizierten Transparenzgebot bewirkt, dass eine unwirksame Klausel nicht vom Gericht durch eine andere, gerade noch wirksame Klausel ersetzt werden kann: entweder die Klausel ist wirksam, oder sie ist vollständig unwirksam und es gilt die Grundregel des § 306 Abs. 2 BGB, wonach eine unwirksame Klausel durch die gesetzliche Regelung ersetzt wird. Eine davon abweichende Salvatorische Klausel ist selbst nach § 307 BGB unzulässig.
Schließlich ist die Klausel aus einem anderen Grund unwirksam: § 306 Abs. 3 BGB bestimmt, dass ausnahmsweise ein Vertrag dann vollständig unwirksam wird, wenn durch Wegfall einzelner Klauseln eine Seite so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr kein Festhalten am Vertrag mehr zugemutet werden kann. In diesem Fall führt die Unwirksamkeit der Klausel tatsächlich zur Unwirksamkeit des Vertrags. Eine Salvatorische Klausel, die von § 306 Abs. 3 BGB abweicht, würde gerade eine unzumutbare Benachteiligung darstellen und ist daher nach § 307 BGB ebenfalls unwirksam.
Zum Schutz von AGB ist eine Salvatorische Klausel also nicht sinnvoll. Entweder gibt sie exakt den Inhalt von § 306 BGB wieder (dann ist sie überflüssig) oder sie weicht von § 306 BGB ab (dann ist sie wegen § 307 BGB unwirksam).
 
Achso, dafür gibts schon wieder nen eigenen Paragraphen. Na gut, ich würde trotzdem in meinen AGB nochmals darauf hinweisen. ;)

OT:
Man man man, das BGB regelt auch wirklich alles nochmal extra. Meine Favoriten sind §961 BGB - §964 BGB. :ugly:
 
Sicher kann auch ein Anwalt haften. Er hat den Kunden korrekt zu beraten. Dabei muss er die Gesetze kennen und auch die aktuelle Rechtsprechung. Erstellt er AGB, die gegen geltende Gesetze verstossen, kann er sich sehr wohl schadenersatzpflichtig machen.

https://www.fachanwalt-hotline.de/content/view/1602/66/

Gruss
Marty

der anwalt haftet nicht - schon alleine weil seine AGB nur ein kleiner teil vom ganzen ist. für seine agb haftet er - die wird auch sicher niemand angreifen, abmahnen oder kritisieren wollen.

ich hab da so ne "kleine" community - da läuft das ständig als thread
ebenfalls gibts rechtsberatung im forum für lau ( anwaltssprechstunde ) zu genau solchen themen die sich um onlinerecht / shops drehen... da sind die abmahnungen ja an der tagesordnung

der anwalt selber, wenn er einen "nachweisbaren" ( viel spass beim versuch ) fehler gemacht hat, wäre dann auch noch versichert...

grüße
 
der anwalt haftet nicht - schon alleine weil seine AGB nur ein kleiner teil vom ganzen ist. für seine agb haftet er - die wird auch sicher niemand angreifen, abmahnen oder kritisieren wollen.
Was denn nun? Im ersten Satz haftet er nicht, im zweiten Satz haftet er wohl. Kannst Du mal klar ausdrücken, was Du sagen willst?

Der Threadersteller fragte: Haftet ein Anwalt für von ihm falsch verfasste AGB?

Marty
 
Was genau wurde denn gemahnt? In der Regel hat jede AGB eine Salvatorische Klausel, womit die AGB trotzdem - bis auf die falsche Passage - erhalten und gültig bleiben. Für die falsche Passage gilt dann das BGB.

Ich hatte gar keine richtigen AGB, weil ich als Privatperson angemeldet war und nie wirklich vor hatte gewerblich zu handeln.

Dann habe ich durch Zufall, bzw. einen Buchungsfehler bei einer Bestellung anstatt 100 Kondomen zu 9,95€ 10.000 Kondome für 99,95€ geliefert bekommen, für die ich keine wirkliche Verwendung hatte. Der Händler wollte Sie nicht zwingend zurücknehmen und ich habe mir gedacht, prima die werde ich schon irgendwie los werden und kann dabei sogar noch meine arme Studentenkasse etwas auffüllen. 8)

Hat auch wunderbar geklappt, wobei ich zugeben muß, dass mein Angebotstext wohl für viele männliche Kunden etwas zu irritierend, oder gar provozierend formuliert war, und die meisten wohl dachten sie könnten die Kondome direkt mit mir auf Reißfestigkeit testen.8O

Kurz um, mit mir hat die Dinger nur einer getestet, und nach 3 Auktionen waren alle anderen 9.900 Kondome verkauft, so daß mir nach Abzug der Kosten noch ca. 1000€ übrig geblieben waren, wovon ich dann aber auch noch zähneknirschend die oben erwähnte Zentrale für groben Unfug befriedigen mußte.:yawn:


Abgemahnt worden bin ich übrigens dafür, das ich vermeintlich gewerblich gehandelt habe, aber als Privatperson angemeldet war und deshalb eine Rücknahme und/oder Anerkennung von Garantieansprüche ausgeschlossen hatte.:roll:

Ja ja, ich war (bin es eigentlich immer noch gerne wenn’s nicht gerade eine Abmahnung kostet) eine blonde Blondine
 
Abgemahnt worden bin ich übrigens dafür, das ich vermeintlich gewerblich gehandelt habe, aber als Privatperson angemeldet war und deshalb eine Rücknahme und/oder Anerkennung von Garantieansprüche ausgeschlossen hatte.:roll:
Hm, "gewerblich" bedeutet doch nicht nur mit Gewinnabsicht, sondern auch mehrmals, dauerhaft, regelmässig... oder nicht?

Marty
 
Hm, "gewerblich" bedeutet doch nicht nur mit Gewinnabsicht, sondern auch mehrmals, dauerhaft, regelmässig... oder nicht?

Marty

Ja Marty, genau das wurde mir zum Vorwurf gemacht, 3 Auktionen in denen ich jeweils 33 Produktpakete angeboten hatte (wie viele nun jeweils im Paket waren, mußt Du Dir selber ausrechnen)

Und jetzt sollten wir diesen Beitrag nicht länger zweckentfremden, denn das Thema ist glaube ich durchgekaut.

Ciao Bello