Haftbarkeit bei Bugs in Scripten

[..]Aber die Bugs die in einige Kiddy-scripten auftauchen sind ja für jemand der nur ein ganz klein wenig ahnung von php hat nicht zu übersehen. Und ich glaube kaum dass dafür die Versicherungen haften.[..]

Wer sagt denn das die Versicherung bei extrem fahrlässigen Fehler etwas übernimmt?
Also wie ice-breaker schon sagte.. Für ein nicht abgesichertes Adminpanel wird sicher nicht gehaftet^^
 
Also wie ice-breaker schon sagte.. Für ein nicht abgesichertes Adminpanel wird sicher nicht gehaftet^^
Grad läuft mir ein Schauer über den Rücken, wenn man sieht was für PW´s einige Leute Benützen (z.b 1234 etc) wie dann die PW´s zum Adminbereich sind :ugly:
Btw. ich musste mal einem ein Script "reparieren", weil ihm angeblich ein "Hacker" das ganze Konto leergeräumt hat, am ende Stellte sich heraus das er im Adminforce (Es war ein VMS) keine Login-Daten benütz hat :ugly:
 
Ist eine relativ normale Versicherung für Betriebe, speziell meine Betriebsrichtung nun mal.
So wie Handwerksbetriebe eine Haftpflichtversicherung haben usw. ^^

Darf ich hier kurz Einwerfendas wir schon wieder im Gewerbebereich sind?

Da sind wir dann auch schon wieder bei der Sachedie ich angesprochen habe. Hier bei Klamm gibt es gewerbliches Programmieren, Scripthandeln etc nur ganz selten. Und die Gewerbetreibenden hier haben ihre eigenen Programmierer und verlassen sich nicht auf Hobbytipper.
 
Für den Käufer eines verbuggten Scripts ist nur der Verkäufer greifbar und der haftet auch, wenn er seine Haftung nicht vertraglich eingeschränkt hat.

Einschränken kann er seine Haftung, mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eines davon müsste der Käufer dann nachweisen, wenn er Forderungen stellt. Vorsatz nachzuweisen dürfte nicht möglich sein.

Grobe Fahrlässigkeit ist ein Begriff, der sich dann nicht so einfach definieren lässt, da entscheidet dann meist ein Richter. Und Richtern ist an Vergleichen gelegen (weniger Aufwand).

Als grob fahrlässig würde ich es ansehen, wenn ein Verkäufer den Bug kennt, ihn aber dem Käufer nicht mitteilt. Das er den Bug kennt (oder zumindest kennen sollte), könnte man nachweisen. Wenn hier im Forum z.B. schon vor dem Kauf von diesem Bug die Rede war und der Verkäufer hier regelmässig unterwegs ist.

Marty
 
Wenn hier im Forum z.B. schon vor dem Kauf von diesem Bug die Rede war und der Verkäufer hier regelmässig unterwegs ist.

nicht unbedingt:
wenn ich 2 Leute auf der Ignoreliste habe und nur die beiden darüber gesprochen haben... ;-)

PS: mir ist schon klar, das so ein Fall seltener Vorkommt als ein Hauptgewinn im Lotto... :ugly:

Gruss