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sie machen ihrem namen heute alle ehre, herr verpeilo.![]()
Ich hab dann die ganze Nacht TV geschaut!![]()
Die haben da gepokert. War recht uninteressant.![]()
Woher soll der das denn wissen?Übrigens, tomtom hat mich nicht vor den 2 Blitzern gewarnt, die zwischen der Autobahn und Ibbenbüren auf der komischen Landstraße da sind![]()

Woher soll der das denn wissen?![]()
Bist A1 gefahren und dann in Greven runter? Auf der Umgehungsstr. von Saerbeck steht ein Starenkasten.
Der hat letztens noch gebrannt.![]()
Weil ich mir extra die Blitzerkarte runtergeladen hab
Also auf der Hin- und auf der Rückfahrt waren's glaub ich 2 Stück zwischen der A1 und Ibbenbüren. Einer steht da kurz nach Saerbeck (so ein neumodischer nichtganz so eckiger Kasten) und einer direkt bei der Auffahrt zur A1 glaube ich an so ner Ampel![]()
wie wäre es denn mit dem einhalten der gesetzlich vorgeschriebenen höchstgeschwindigkeit?![]()
Ich hab nicht gesagt, dass ich geblitzt wurde, nur dass mich das TomTom nicht gewarnt hatUnd ich kauf mir nicht für 26 Euro die Blitzerkarte online um dann nichtmal gewarnt zu werden. Am Darmstädter Kreuz hat's auch nichts angezeigt, obwohl die schon Jahre da stehen...
In Saerbeck haben wir nur einen. Und das ist ein alter. Der steht von Greven aus in Richtung Ibbenbüren.Also auf der Hin- und auf der Rückfahrt waren's glaub ich 2 Stück zwischen der A1 und Ibbenbüren. Einer steht da kurz nach Saerbeck (so ein neumodischer nichtganz so eckiger Kasten) und einer direkt bei der Auffahrt zur A1 glaube ich an so ner Ampel![]()
Durch die Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (35. ÄndVStVR), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 71, Seite 3783 trat folgende Regelung in Kraft:
In § 23 StVO wird nach Absatz 1a folgender neuer Absatz 1b eingefügt:
"(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."
In die neue Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13.11.2001 (BGBl. I S. 3033) wurde folgende neue Nummer 109a eingefügt:
"109a: Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören - §§ 23 Abs. 1b, 49 Abs. 1 Nr. 22 - 75 Euro"
Durch Änderung der Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung wurde unter Nummer 4.10 derselbe Text hinterlegt, was in der Praxis bedeutet, daß gleichzeitig 4 (vier) Punkte in Flensburg eingetragen werden.
Moin.
Fisch, wolltest du nicht nach Berlin.![]()
Ich bin seit gestern ca. 17:30 Uhr in Berlin!![]()