Gültigkeit von Geschenkgutscheinen?

Evilman64

Well-known member
ID: 185632
L
24 April 2006
228
10
Hi,
ich habe eben beim Aufräumen einen 4 Jahre alten Einkaufsgutschein für einen Einzelhändler gefunden. Auf dem Gutschein steht aber nirgendwo wie lange dieser gültig ist, ist dieser dann unbegrenzt gültig oder gibt es da irgendwelche gesetzlichen Regelungen? Falls dies der Fall ist, dann bitte mit Quellenangabe.
Danke schonmal!

Mfg Evilman64
 
4Jahre :think:
3 Jahre "Verjährungsfrist", ich glaub, freundlich sein bringt hier mehr als Gesetzblätter knallen :ugly:
 
Ich hab auch einen Büchergutschein zu Hause liegen der schon 1 Jahr "verfallen" ist. Auf Nachfrage hieß es das ich den solange einlösen kann wie das Geschäft existiert. Solange der Kunde König sein soll fände ich es bescheiden wenn einmal bezahltes Geld nicht auch in Ware eingetauscht werden kann.
 
lief die Tage erst im Fernseh

ein Gutschein mit Frist muss mindestens 1 Jahr Bestand haben
ohne Frist 3 Jahre ab Jahresende des Ausstellungsjahres (hier gehe ich mal von aus, dass das angelegt an die Verjährung ist)
 
Ganz einig scheinen die Gerichte sich da nicht zu sein. Die Tendenz geht dahin, das alles unter einem Jahr zu kurz ist - und dann die gesetzliche Verjährung gilt (3 volle Kalenderjahre nach Ausstellung).

Aber selbst danach ist der Gutschein nicht unbedingt wertlos. Ich kann den GS zwar nicht mehr 1:1 einlösen, der Händler muss ihn aber abzüglich eines entgangenen Gewinnes noch auszahlen/annehmen (gekaufte GS, nicht Aktions-GS).