News Gnadenlose Richter: Texas vollstreckt Todesurteil an Behindertem

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klamm-Bot
25 April 2006
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Folgende News wurde am 08.08.2012 um 08:25:00 Uhr veröffentlicht:
Gnadenlose Richter: Texas vollstreckt Todesurteil an Behindertem
Shortnews

Texas gilt als besonders gnadenloser Bundesstaat, wenn es um die Verurteilung von Straftätern geht. Jetzt wurde ein Behinderter hingerichtet. Der 54 Jahre alte Marvin W. hat 1992 einen Polizeispitzel getötet und wurde zum Tode verurteilt. Ein Gutachten attestierte dem Mann einen IQ von 61. Die Staatsanwaltschaft allerdings argumentierte, der Test sei falsch gewesen. Ein IQ von 61 bedeutet laut Grundsatzurteil, dass der Mann geistig zurückgeblieben ist.
 
todesurteil an behindertem

die amis haben voll was am kopf nach meiner meinung sind das die schlimmsten verbrecher aller nationen wie kann man nur einen behinderten töten uns nennen sie nazis und schlimmeres aber ihre verbrechen bleiben alle ungestraft man sollte den richter und alle die das befürwortet haben langsam auf den stuhl hinrichten so kaltherzig wie die sind wer das die richtige strafe für sohne menschen!:(
 
die amis haben voll was am kopf nach meiner meinung sind das die schlimmsten verbrecher aller nationen wie kann man nur einen behinderten töten uns nennen sie nazis und schlimmeres aber ihre verbrechen bleiben alle ungestraft man sollte den richter und alle die das befürwortet haben langsam auf den stuhl hinrichten so kaltherzig wie die sind wer das die richtige strafe für sohne menschen!:(

Ebenso argumentieren die Befürworter, die nun das Urteil verstreckt haben. Die sagen ja auch, dass für "sohne Menschen", welche so kaltherzig gemordet haben, diese Strafe genau das Richtige ist.
 
wer fragt den Polizeispitzel, ob er gerne noch leben würde? Es ist ein Mörder und dafür sieht das amerikanische Recht eben die Todesstrafe vor.
 
Macht die Todesstrafe das Opfer denn wieder lebendig? :think:

Nein, aber das ist die Grundsatzdiskussion über die Todesstrafe ;)
Diese Diskussion möchte ich an dieser Stelle nicht führen, aber ich finde wenn das geltende Recht nun einmal so aussieht, dass die Todesstrafe darauf steht, dann kann sie auch vollstreckt werden. Es geht hier nur um den Status "behindert", der hier erst die Diskussion ermöglicht. Wenn dann ein Gericht ihm dem Status behindert aberkennt, sehe ich nun einmal (rein rechtlich) kein Problem in der Todesstrafe.
Was jeder von der Todesstrafe hält oder nicht hält, ist davon doch unberührt.