Gibt es eine Impressumspflicht?

Kollerbert

Im Urlaub
ID: 169387
L
20 April 2006
1.944
110
Also ich wusste nicht genau wo ichs posten sollte...ich habs mal hier versucht...

Also ich bin felsenfest davon überzeugt das es eine impressumspflicht gibt egal was für eine page...

jemand anders aber meint ( ist nicht auf klamm ) das es die nicht gibt...z.b. wenn es nur eine schulprojektsinformationspage ist...also die kennen auch nur er und seine klassenkameraden...ist auch nicht bei google gelistet oder sonstwas...brauch diese page jetzt ein impressum oder nicht ? ist auch nur eine kostenlose .de.vu domain...

Er will jetzt auch kein einfaches ja oder nein hören...er will ein gesetzesauszug hören...;)

lg. kollerbert

PS: Ich wusste nicht wo ichs posten sollte...ich habs einfach hier gepostet weil die page ja auf dem space ist...;)
 
Zusammenfassung aus demTeledienstegesetz" (TDG) der Bundesrepublik Deutschland schrieb:
Nicht impressumspflichtig im WWW sind demnach reine Testseiten, mit denen man seine HTML-Kenntnisse erprobt und die nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden. Ebensowenig impressumspflichtig sind Photos, die man kurzzeitig auf einem Webserver speichert, um sie seinen Verwanten zugänglich zu machen. Und ebenso muß auch derjenige, der seine eigene Webseite ausschließlich als Kontaktanzeige nutzt und darauf seine sexuellen Vorlieben schildert, seine Adresse nicht preisgeben. Denn eine einzelne Kontaktanzeige ist typischerweise etwas verübergehendes. Anders sieht es aus, wenn jemand auf Webseiten anderen die Möglichkeit gibt, Kontaktanzeigen aufzugeben, also eine Kontaktbörse anbietet. Dann handelt es sich um einen Dienst an die Allgemeinheit, der in seinem Wesen auf unbestimmte Dauer angelegt ist.

Die Impressumspficht beginnt also, sobald eine Webseite dauerhaft im Netz abrufbar ist und bleiben soll. Indizien für eine nachhaltige Tätigkeit, also einen geschäftsmäßigen Teledienst, sind ab und zu erfolgende Aktualisierungen der Seite oder Eintragungen in Suchmaschinen. Spätestens dann sollte die Webseite ein korrektes Impressum haben.
Für eine Projektseite brauch dein Freund auf jeden Fall ein Impressum, da er dem Besucher Informationen zur Schau stellt und ab diesem Punkt ist eine Seite Impressumspflichtig.;)

Wenn du noch weitere Gesetzesauszüge finden willst, dann schau mal bei Google nach, habe heute nämlich nicht gerade Lust alles für dich raus zu suchen;)
 
Kollerbert schrieb:
PS: Ich wusste nicht wo ichs posten sollte...ich habs einfach hier gepostet weil die page ja auf dem space ist...;)
Ich schiebs mal nach News & Infos. Da ist das Thema besser aufgehoben.

:arrow: News & Infos
 
Im neuen Teledienstegesetz ist verankert, dass jede geschäftsmäßige wie auch private Webpräsenz im Internet ein Impressum anbieten muss (Impressumspflicht), damit ein Nutzer auf leichtem Weg erfahren kann, mit wem er es zu tun hat. Betreiber privater Websites müssen vermutlich kein Impressum führen, solange die Website in keiner Form wirtschaftlichen Interessen dient. Allerdings gibt es in diesem Punkt sich widersprechende juristische Ansichten.

Quelle: Wikipedia
02. Gilt die Impressumspflicht für alle Websites?

Nein. Nach dem TDG gilt die Impressumspflicht nur für geschäftsmäßige Teledienste. Der Betreiber einer privaten Homepage ist somit regelmäßig nicht verpflichtet, seine Website mit einem Impressum zu versehen. Lediglich, wenn die Website im Ausnahmefall doch unter die Geschäftsmäßigkeit fallen könnte.

Quelle: haerting.de
Und jetzt? :mrgreen:
 
Die Frage ist derzeit ungeklärt. Eine Pflicht aus dem insoweit maßgeblichen Paragrafen 6 des TDG lässt sich nicht ableiten, da dort nur eine Verpflichtung für geschäftsmäßige Anbieter ausgesprochen ist.....
Quelle: digi-info.de

genauere Infos: HIER!
 
Hi,

hier mal noch ein guter Link, wo vieles über die Impressumspflicht steht:
https://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html

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Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung trifft nach § 6 Satz 1 TDG alle Anbieter "geschäftsmäßiger Teledienste". Der Begriff "Teledienst" ist sehr weit gefasst, so dass im Prinzip jede Internetpräsenz ein Teledienst im Sinne des TDG ist, sofern sie nicht als Mediendienst im Sinne des Mediendienststaatsvertrages (MDStV - Anm.: Die Informationspflichten sind seit seit dem 1.7.2002 in § 10 MDStV geregelt) einzuordnen ist. Bedauerlicherweise hat es der Gesetzgeber versäumt, näher zu definieren, wann ein Teledienst als "geschäftsmäßig" im Sinne von § 6 TDG einzuordnen ist, um auf diese Weise den Anwendungsbereich der Pflicht zur Anbieterkennzeichnung sinnvoll einzugrenzen. Der Gesetzgeber spricht in der Gesetzesbegründung davon, dass jede nachhaltige Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht als geschäftsmäßig einzuordnen ist. Lediglich private Gelegenheitsgeschäfte sollen vom Anwendungsbereich ausgeschlossen werden. Letztlich ist jede Internetseite auf Dauer angelegt und damit nachhaltig, so dass dieses Kriterium nicht weiterhilft. Richtigerweise sollte man darauf abstellen, ob die Homepage im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit im Sinne von § 14 BGB steht und dabei auf den Gesamtcharakter abstellen. Es ist allerdings zu befürchten, dass Teile der Rechtsprechung unter Berufung auf die Gesetzesbegründung lediglich auf die Nachhaltigkeit des Handelns abstellen und sehr schnell ein geschäftsmäßiges Handeln bejahen werden. Erschwert wird die Situation für private Homepagebetreiber zusätzlich durch die in anderem Zusammenhang von Teilen der Rechtsprechung vertretene Ansicht, wonach bereits das Schalten einzelner Werbebanner genügt, um ein Handeln im geschäftlichen Verkehr zu begründen. Diese Ansicht ist sicherlich falsch, hilft dem Betroffenen, der den Gang durch mehrere Instanzen und die damit verbundenen Kosten scheut, im Zweifel aber wenig. Wer daher rechtliche Risiken ausschließen möchte, sollte im Zweifel die Internetpräsenz mit einer ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung versehen.

Gruß Pim4U


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Man sollte hier nicht geschäftsmässig mit gewerbsmässig verwechseln, der Begriff wird zwar im TDG nicht näher definiert, aber im TKS:

§3 TKG besagt unter Punkt 5 folgendes: "geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten" [ist] das nachhaltige Angebot von Telekommunikation einschließlich des Angebots von Übertragungswegen für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht

Von daher würde hier die Nachaltigkeit zählen, nicht die Gewinnabsicht.
 
jede längerfristige Webseite hat Gewinnabsicht - wie der Gewinn nun aussieht, ist allerdings unterschiedlich

Dem "Staat" ist es egal, ob es "privat" oder "geschäftlich" ist, denn "privat" gibt es bei ihm nicht
 
LasMiranda schrieb:
das mit der Gewinnabsicht nicht immer Geld gemeint ist, dürfte klar sein
Es gibt noch eine Welt außerhalb von klamm und außerhalb von Paid4.

Mir fallen da z.b. Uni-Info-Seiten, Blogs ohne Werbung und Foren ohne Werbung ein. Ja, sowas gibt es tatsächlich ;) .
 
Mone schrieb:
Es gibt noch eine Welt außerhalb von klamm und außerhalb von Paid4.
Ja, sowas gibt es tatsächlich ;) .
es gibt auch 6er im Lotto, aber diese sind Leider sehr selten.

Ich sehe das erst mal so: die Frage laut Threadtitel, (Gibt es eine Impressumspflicht?) muss beantwortet werden mit: ja.

dann kommen viele Dinge die beachtet werden müssen, damit die Seite nicht gegen die Impressumspflicht verstößt und dann könnte man darauf verzichten ein Impressum einzubauen. So das war meine Meinung :yes:
 
danke an dabu für das verschieben :)
und danke an alle anderen für ihre hilfe...ist ja ein umstritenes thema anscheinend :roll:

Pim4U schrieb:
Erschwert wird die Situation für private Homepagebetreiber zusätzlich durch die in anderem Zusammenhang von Teilen der Rechtsprechung vertretene Ansicht, wonach bereits das Schalten einzelner Werbebanner genügt, um ein Handeln im geschäftlichen Verkehr zu begründen. [/SIZE][/FONT]

hmm...also er hat ja garnichts geschaltet keine werbung nicht irgendwo gelistet oder sonstwas...es ist nur für die schüler zur info über ihre klassenfahrt...ist auch keine werbung oder so drauf jedenfalls nicht von ihm sondern von seinem gratisspace...

Also daraus hab ich jetzt gelesen das er kein impressum braucht da es sich um eine reine infoseite handelt...

oder hab ich da was falsch verstanden ?

lg.kollerbert

PS: diese texte musste ich mir teilweise 2mal durchlesen um sie halbwegs zu begreifen...^^
 
ein Impressum hat nichts mit Werbung zu tun. Nach der Rechtslage gibt es kein privat. Jede längerfristige Seite muss ein Impressum haben
 
Du hast die Beiträge hier aber scheinbar nicht richtig gelesen ;) Hier wurde ja schon auf den Unterschied zwischen "geschäftsmässig" und "gewerbsmässig" hingewiesen.

"Geschäftsmässig" heisst nicht dass mit der Webseite Einnahmen generiert werden, sondern nur dass diese über einen bestimmten Zeitraum betrieben und regelmässig aktualisiert wird. Dies ist hier sicherlich der Fall.

Und um es auch gleich noch etwas komplizierter zu machen ;)
Nicht nur bei einem "geschäftsmässigen" Betrieb ist ein Impressum erforderlich, sondern auch wenn auf der Seite "redaktionelle Inhalte" bereitgestellt werden. Auch dies wird hier sicher der Fall sein, denn "redaktionell" ist ein weiter Begriff und könnte ja theoretisch schon den neuesten Klassenklatsch einschliessen.


Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn man es ganz genau nimmt, müsste (meiner Meinung nach) ein Impressum drauf. Aber auch wenn Ihr keines habt wird Euch mit nahezu 100%iger Sicherheit nichts passieren, denn wer steht schon in einem Wettbewerbsverhältnis mit einer Schülerseite und könnte Euch eine Abmahnung schicken? ;)
 
netnut schrieb:
Du hast die Beiträge hier aber scheinbar nicht richtig gelesen ;) Hier wurde ja schon auf den Unterschied zwischen "geschäftsmässig" und "gewerbsmässig" hingewiesen.

"Geschäftsmässig" heisst nicht dass mit der Webseite Einnahmen generiert werden, sondern nur dass diese über einen bestimmten Zeitraum betrieben und regelmässig aktualisiert wird. Dies ist hier sicherlich der Fall.

Und um es auch gleich noch etwas komplizierter zu machen ;)
Nicht nur bei einem "geschäftsmässigen" Betrieb ist ein Impressum erforderlich, sondern auch wenn auf der Seite "redaktionelle Inhalte" bereitgestellt werden. Auch dies wird hier sicher der Fall sein, denn "redaktionell" ist ein weiter Begriff und könnte ja theoretisch schon den neuesten Klassenklatsch einschliessen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn man es ganz genau nimmt, müsste (meiner Meinung nach) ein Impressum drauf. Aber auch wenn Ihr keines habt wird Euch mit nahezu 100%iger Sicherheit nichts passieren, denn wer steht schon in einem Wettbewerbsverhältnis mit einer Schülerseite und könnte Euch eine Abmahnung schicken? ;)
Danke:)
geht ja auch nur um das prinzip weil er es mir halt nicht glauben wollte...:)