MisterSimpson
Simpsons Fan
- 20 April 2006
- 2.947
- 106
Hi, ja es geht aufs Ende des Jahres zu und jetzt schaue ich wie man den Gewinn noch vermindern könnte.
Habe gerade etwas von einer Ansparabschreibung gelesen. Z.B. will man einen Kopierer für 2500 Euro kaufen und dann kann man dieses Jahr noch 40% Kapitalrücklage bilden. Der Kopierer müsste in den nächsten 5 Jahren dann gekauft werden. Mh dachte ich mir, wäre evtl. was für mich, aber was mache ich wenn ich den z.B. den Kopierer doch nicht brauche oder ich kaufe mir ein All-In-One Teil für 200 Euro.
Dazu habe ich gelesen:
Verstehe das nicht ganz. Also buche ich z.B. die 1000 Euro einfach wieder als Gewinn oder wenn ich mir ein All-In-One Teil für 200 Euro gekauft habe, buche ich also 800 Euro wieder.
Habe ich das richtig verstanden?
Zudem lese ich gerade:
Ob Sie diese Investition später tatsächlich vornehmen werden oder nicht, ist zum Zeitpunkt der Rücklagenbildung nicht von Bedeutung. Es besteht keine Beweispflicht. Noch nicht einmal einer Plausibilitätsprüfung muss die Entscheidung standhalten!
Habt ihr sonst noch Ideen wie man den Gewinn vermindern könnte? Nächstes Jahr ist mir mein Gewinn relativ egal. Will "nur" dieses Jahr den Gewinn deutlich verringern.
Habe gerade etwas von einer Ansparabschreibung gelesen. Z.B. will man einen Kopierer für 2500 Euro kaufen und dann kann man dieses Jahr noch 40% Kapitalrücklage bilden. Der Kopierer müsste in den nächsten 5 Jahren dann gekauft werden. Mh dachte ich mir, wäre evtl. was für mich, aber was mache ich wenn ich den z.B. den Kopierer doch nicht brauche oder ich kaufe mir ein All-In-One Teil für 200 Euro.
Dazu habe ich gelesen:
QuelleWas passiert, wenn der Unternehmer den Kopierer nicht wie geplant gekauft hätte?
Die Rücklage in Höhe von 1.000 EUR würden auch in diesem Fall eine gewinnmindernder Wirkung verursachen. Zum eigentlichen Anschaffungszeitpunkt wird jedoch der Kopierer nicht erworben. Der Unternehmer muss die gebildete Rücklage gewinnerhöhend auflösen. Existenzgründer haben darüber hinaus keine weiteren Verpflichtungen. Unternehmer, welche jedoch nicht als Existenzgründer behandelt werden, müssen zudem noch einen Gewinnzuschlag in Höhe von 6% pro Jahr ermitteln und in ihrer Gewinnermittlung erfassen. Das heißt für den genannten Unternehmer, dass er für das eine Jahr, in welchem er so zusagen eine unrechtmäßig gebildete Rücklage in Anspruch genommen hat, 6% von 1.000 EUR = 60 EUR gewinnerhöhend erfassen muss. Somit hatte er im Jahr der Rücklagenbildung eine Betriebsausgabe in Höhe von 1.000 EUR und im Jahr der Rücklagenauflösung eine Gewinnerhöhung von 1.060 EUR.
Verstehe das nicht ganz. Also buche ich z.B. die 1000 Euro einfach wieder als Gewinn oder wenn ich mir ein All-In-One Teil für 200 Euro gekauft habe, buche ich also 800 Euro wieder.
Habe ich das richtig verstanden?
Zudem lese ich gerade:
Ob Sie diese Investition später tatsächlich vornehmen werden oder nicht, ist zum Zeitpunkt der Rücklagenbildung nicht von Bedeutung. Es besteht keine Beweispflicht. Noch nicht einmal einer Plausibilitätsprüfung muss die Entscheidung standhalten!
Habt ihr sonst noch Ideen wie man den Gewinn vermindern könnte? Nächstes Jahr ist mir mein Gewinn relativ egal. Will "nur" dieses Jahr den Gewinn deutlich verringern.
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