Gewinnrücklage bilden Kleinunternehmer

MisterSimpson

Simpsons Fan
ID: 50883
L
20 April 2006
2.947
106
Hi, ja es geht aufs Ende des Jahres zu und jetzt schaue ich wie man den Gewinn noch vermindern könnte.

Habe gerade etwas von einer Ansparabschreibung gelesen. Z.B. will man einen Kopierer für 2500 Euro kaufen und dann kann man dieses Jahr noch 40% Kapitalrücklage bilden. Der Kopierer müsste in den nächsten 5 Jahren dann gekauft werden. Mh dachte ich mir, wäre evtl. was für mich, aber was mache ich wenn ich den z.B. den Kopierer doch nicht brauche oder ich kaufe mir ein All-In-One Teil für 200 Euro.

Dazu habe ich gelesen:
Was passiert, wenn der Unternehmer den Kopierer nicht wie geplant gekauft hätte?
Die Rücklage in Höhe von 1.000 EUR würden auch in diesem Fall eine gewinnmindernder Wirkung verursachen. Zum eigentlichen Anschaffungszeitpunkt wird jedoch der Kopierer nicht erworben. Der Unternehmer muss die gebildete Rücklage gewinnerhöhend auflösen. Existenzgründer haben darüber hinaus keine weiteren Verpflichtungen. Unternehmer, welche jedoch nicht als Existenzgründer behandelt werden, müssen zudem noch einen Gewinnzuschlag in Höhe von 6% pro Jahr ermitteln und in ihrer Gewinnermittlung erfassen. Das heißt für den genannten Unternehmer, dass er für das eine Jahr, in welchem er so zusagen eine unrechtmäßig gebildete Rücklage in Anspruch genommen hat, 6% von 1.000 EUR = 60 EUR gewinnerhöhend erfassen muss. Somit hatte er im Jahr der Rücklagenbildung eine Betriebsausgabe in Höhe von 1.000 EUR und im Jahr der Rücklagenauflösung eine Gewinnerhöhung von 1.060 EUR.
Quelle

Verstehe das nicht ganz. Also buche ich z.B. die 1000 Euro einfach wieder als Gewinn oder wenn ich mir ein All-In-One Teil für 200 Euro gekauft habe, buche ich also 800 Euro wieder.

Habe ich das richtig verstanden?

Zudem lese ich gerade:
Ob Sie diese Investition später tatsächlich vornehmen werden oder nicht, ist zum Zeitpunkt der Rücklagenbildung nicht von Bedeutung. Es besteht keine Beweispflicht. Noch nicht einmal einer Plausibilitätsprüfung muss die Entscheidung standhalten!

Habt ihr sonst noch Ideen wie man den Gewinn vermindern könnte? Nächstes Jahr ist mir mein Gewinn relativ egal. Will "nur" dieses Jahr den Gewinn deutlich verringern.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Na Du musst halt 6% "Strafe" zahlen auf das was Du zuviel als Ausgabe angesetzt hast. Sonst könnte man das ja im großen Stil betreiben. Wie genau das kontrolliert wird ist halt die Frage.
 
Im Text steht ja auch:
Unternehmer, welche jedoch nicht als Existenzgründer behandelt werden, müssen zudem noch einen Gewinnzuschlag in Höhe von 6% pro Jahr ermitteln und in ihrer Gewinnermittlung erfassen

Habe mein Kleinunternehmen dieses Jahr im Januar angemeldet. Bin daher ja noch Existenzgründer oder? Naja und wenn wären mir die 6% eigentlich egal.
 
Die Überlegung, den Gewinn für dieses Jahr reduzieren zu wollen, ist eigentlich ja eine gute Idee. Aber Achtung: Normalerweise hat man ja im ersten Jahr der Existenzgründung noch nicht so hohe Gewinne, die sollten sich mit den Jahren ja steigern lassen.

Wenn man jetzt im ersten Jahr eine Ansparabschreibung tätigt und die dann in drei Jahren auflösen muss, weil man doch nicht kauft und dann in diesem Jahr mehr Gewinn macht, dann ist der Nutzen nicht gegeben.

Also sorgfältig abwägen, ob 2007 wirklich der Höhepunkt beim Gewinn war und in den folgenden Jahren weniger anfällt. Sonst lieber dann kaufen, wenn viel Gewinn angefallen ist.

gruss
Marty
 
Wenn ich den Gewinn dieses Jahr senke muss ich kein Kindergeld zurückzahlen. Daher dann lieber nächstes Jahr oder darauf das Jahr den Gewinn von 2007 versteuern lassen.

Ab nächstes Jahr bekomme ich freiwillig kein Kindergeld mehr.
 
Der 7g wurde aber geändert. Das Ding heißt nun nicht mehr Ansparabschreibung, sondern Investitionsabzugsbetrag und ist völlig anders geregelt, außerdem gilt die Neuregelung für alle Wirtschaftsjahre nach der Gesetzesverkündung, also bei normalen Wirtschaftsjahr auch schon für 2007.

Die Auflösung erfolgt im Fall der tatsächlichen Anschaffung im Jahr der Anschaffung, ansonsten bei Nichtanschaffung bzw. für den zu hoch gebildeten Teil rückwirkend im Jahr der Bildung, wobei die Änderungsvorschrift gleich mit integriert ist, also selbst bestandskräftige Bescheide (egal ob Einkommensteuer oder Kindergeld) in diesem Punkt geändert werden können. Für die tatsächliche Investition hat man 3 Jahre Zeit (auch bei Steuerpflichtigen, die in der alten Regelung Existenzgründer waren.
 
Hi, ja es geht aufs Ende des Jahres zu und jetzt schaue ich wie man den Gewinn noch vermindern könnte.

Habe gerade etwas von einer Ansparabschreibung gelesen. Z.B. will man einen Kopierer für 2500 Euro kaufen und dann kann man dieses Jahr noch 40% Kapitalrücklage bilden. Der Kopierer müsste in den nächsten 5 Jahren dann gekauft werden. Mh dachte ich mir, wäre evtl. was für mich, aber was mache ich wenn ich den z.B. den Kopierer doch nicht brauche oder ich kaufe mir ein All-In-One Teil für 200 Euro.

Dazu habe ich gelesen:
Was passiert, wenn der Unternehmer den Kopierer nicht wie geplant gekauft hätte?
Die Rücklage in Höhe von 1.000 EUR würden auch in diesem Fall eine gewinnmindernder Wirkung verursachen. Zum eigentlichen Anschaffungszeitpunkt wird jedoch der Kopierer nicht erworben. Der Unternehmer muss die gebildete Rücklage gewinnerhöhend auflösen. Existenzgründer haben darüber hinaus keine weiteren Verpflichtungen. Unternehmer, welche jedoch nicht als Existenzgründer behandelt werden, müssen zudem noch einen Gewinnzuschlag in Höhe von 6% pro Jahr ermitteln und in ihrer Gewinnermittlung erfassen. Das heißt für den genannten Unternehmer, dass er für das eine Jahr, in welchem er so zusagen eine unrechtmäßig gebildete Rücklage in Anspruch genommen hat, 6% von 1.000 EUR = 60 EUR gewinnerhöhend erfassen muss. Somit hatte er im Jahr der Rücklagenbildung eine Betriebsausgabe in Höhe von 1.000 EUR und im Jahr der Rücklagenauflösung eine Gewinnerhöhung von 1.060 EUR.

Verstehe das nicht ganz. Also buche ich z.B. die 1000 Euro einfach wieder als Gewinn oder wenn ich mir ein All-In-One Teil für 200 Euro gekauft habe, buche ich also 800 Euro wieder.

Habe ich das richtig verstanden?

Zudem lese ich gerade:
Ob Sie diese Investition später tatsächlich vornehmen werden oder nicht, ist zum Zeitpunkt der Rücklagenbildung nicht von Bedeutung. Es besteht keine Beweispflicht. Noch nicht einmal einer Plausibilitätsprüfung muss die Entscheidung standhalten!

Habt ihr sonst noch Ideen wie man den Gewinn vermindern könnte? Nächstes Jahr ist mir mein Gewinn relativ egal. Will "nur" dieses Jahr den Gewinn deutlich verringern.

@MisterSimpson:
Danke für deinen informativen Beitrag, den wir auf unserer Seite unter https://www.betriebsausgabe.de/ansparabschreibung-93.html veröffentlicht haben. Bitte tue uns den Gefallen, wenn Du das nächste Mal einen Artikel oder einen Abschnitt von uns verwendest, setze wenigstens einen Link auf die Quelle. Das ist das Mindeste und erfordert der Anstand.
Herzlichen Dank.
 
Naja, so eine geistige Höhe war das kopierte nun auch nicht - war nur ein Beispiel eines Sachverhalts. Aber offensichtlich nicht so gut dargestellt und umgesetzt, dass man auf der betreffenden Seite nachfragen würde :mrgreen:
 
das schöne am Internet ist doch, man kann die Quelle nachträglich in "allen" Exemplaren einfügen *g*