Gewerbefreiheit? Doch nicht?

Kann im Großen und Ganzen kopi-marl nur zustimmen...

Das wird - wie in sehr vielen Bereichen - von Kommune zu Kommune anders gehandhabt...
Immer wieder schön zu sehen wie das Bild der Öffentlichkeit gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist...Beamten ist es ja nicht möglich zu streiken, jedoch würde ich gerne mal sehen was es für einen Trubel in D gibt, wenn wie bei der Bahn die Beschäftigten für ein paar Tage mal nichts machen...




3. Die Kommunen sind pleite und man schafft so Einnahmequellen.

sicherlich nicht durch 13 Euro fürs Führungszeugnis - das deckt gerade mal die Kosten die die Verwaltung hierfür hat ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
sicherlich nicht durch 13 Euro fürs Führungszeugnis - das deckt gerade mal die Kosten die die Verwaltung hierfür hat ;)

Jepp! Und das meiste kassiert die Bundesdruckerei oder der Bundesgeneralanwalt, also jeweils die Behörde, bei denen die Auskünfte eingeholt werden. Die Kommunen sehen nur einen kleinen Teil davon.
 
Hinzuzufügen wäre noch das man son Führungszeugniss auch braucht wenn man z.B. gebrauchte Elektronik verkaufen möchte.
ich habe auf meinem schein auch gebrauchtware stehen und bischen weiter hinten kommt dann "Verkauf von Unterhaltungselektronik und Computer (Neuware)" ,ohne das Neuware dahinter hätte ich auch extra nen Führungszeugnis beantragen müssen, weils da massig Vorschriften gibt wegen Hehlerware.
 
Das erinnert mich an die "Frage an Radio Erivan". ;) Im Prinzip ja, es gibt die Gewerbefreiheit, die wird aber bereits im § 1 der Gewerbeordnung wieder eingschränkt, meiner Meinung größtenteils zu recht.

§ 1 Grundsatz der Gewerbefreiheit

(1) Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.

Die Einschränkungen bzgl. des "man muss einen Meister" haben fallen aber bzw. sind schon gefallen bzw. nur noch auf wenige Bereiche beschränkt, da der Meister so ne deutsche Sache ist und die EU nichts damit anfangen kann. ;)

Wer mag, kann es sich ja mal durchlesen, die Ausnahmen sind hier ab § 29 aufgeführt, da sind schon Sachen dabei, die man vorher nicht gedacht hätte.

https://www.uni-essen.de/tts/lehrangebot/recht1/gesetze/gewerbeordnung.htm

Jetzt weiß ich allerdings nicht, ob das der neueste Stand ist, einfach mal selbst suchen.

Ich hatte z.B. mal eine Erlaubnis nach § 33c, bin bzw. war zumindest zuverlässig. ;)

Dort wird auch ganz genau beschrieben, wer die Genehmigung nicht bekommt:
Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten drei Jahren vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen Vergehens nach § 12 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden ist.
 
Da bei deinem Link nicht der Änderungsstand mit angegeben ist, hier mal die ...
... Meinung aus der Praxis:

Ein Gewerbetreibender muss die Zuverlässigkeit zu diesem Gewerbe nachweisen.

Ein Meister kann Dinge bestätigen und Arbeiten ausführen, die ein Geselle nicht kann.

Ein Meister hat eine Ausbildereignungsprüfung, die ein Geselle nicht hat.

Wer die bessere Arbeit macht, bleibt bestritten. Eine Selbständigkeit kann auch ein Geselle erfüllen. Wenn er die Voraussezungen der Zuverlässigkeit erfüllt. Ansonsten hätten wir nicht soviele aufstiegsrelavanten Ich-AG´s. ;) Nun hängt es von der Nachfrage ab! Was will der Kunde? Wieviel Gewährleistung will er ?
 
Na ja, den AdA Schein kann man auch separat machen.

Mein Vater ist ja auch Meister (Schlosser), ich sehe durchaus einen Unterschied zwischen Meister und Gesellen, was den Wissensstand angeht, obwohl man sicher auch als Geselle sehr gut sein kann, die Meisterprüfung ist ja auch eine Geldfrage, und, soweit angestellt, ob überhaupt eine Stelle für einen Meister frei ist. Früher war das halt einfach die Voraussetzung, sich in vielen Bereichen
(wohl allen handwerklichen) selbstständig zu machen.

Aber das war vielleicht auch etwas zu kleinlich geregelt. Ich kann mich daran erinnern, ein Bekannter hat vor ca. 10 - 12 Jahren einen Betrieb gegründet, der Fenster und Türen einbaut. Dafür musste er einen Meister haben.

Und, was wurde da gemacht? Man sucht sich einen Rentner, der den Meister hat und er ist offiziell der erforderliche Meister.

Die Lockerung in diesem Bereich kommt wohl auf Druck der EU zustande, die ja bekanntlich einheitliches Recht wollen, hängt wohl auch mit der Gewerbefreiheit innerhalb der EU zusammen.
 
Hinzuzufügen wäre noch das man son Führungszeugniss auch braucht wenn man z.B. gebrauchte Elektronik verkaufen möchte.
ich habe auf meinem schein auch gebrauchtware stehen und bischen weiter hinten kommt dann "Verkauf von Unterhaltungselektronik und Computer (Neuware)" ,ohne das Neuware dahinter hätte ich auch extra nen Führungszeugnis beantragen müssen, weils da massig Vorschriften gibt wegen Hehlerware.

wäre mir neu
und ich verkaufe Videospiele und Konsolen
kannst du mir bitte mal per PN die entsprechenden Vorschriften und Links zukommen lassen?
 
So mal ein zwischenstatus, heute bin ich wieder zum Gewerbeamt, natürlich habe ich die Quittung vom "Führungszeugnis" mitgenommen. Komme rein, der gleiche nette Herr am Schreibtisch, ich natürlich gesagt ich war von paar Wochen da wollte ein Gewerbe anmelden aber brauchte erst ein Führungszeugnis das ich auch beantragt hab... Der nette Herr am suchen... suchen... (nach dem Führungszeugnis) 5 min. später nix gefunden... fragt mich um was für ein Gewerbe es sich handelt, ich natürlich wieder mal Mediengestaltung gesagt, er ja dann brauch ich ihren Personalausweis. Und diesmal war nix mit Führungszeugnis, natürlich hat er die Quittung von Zeugnis gesehen.

Toll das es Menschen gibt die richtig arbeiten!
 
Also, habe gerade mal nen Bekannten gefragt, der auch eigenständiger Unternehmer ist und der meinte nur, dass das Schwachsinn sei. Man braucht in Deutschland für eine Gewerbeanmeldung kein Führungszeugnis. Wer weiß, was dem guten Beamten da über die Leber gelaufen ist. ;)
Dein Bekannter mag vielleicht selbständig sein und Erfahrung haben, aber hier liegt er falsch, denn ein Führungszeugnis braucht man def. für verschiedene Gewerbe-Arten.

Ich bin im Goldankauf tätig z.B. und da braucht man 100 pro ein Führungszeugnis. Außerdem haben wir jede Menge Auflagen, wie wir unsere Ankaufsbücher zu führen haben und welche Daten wir von den Verkäufern auf dem Ankaufsformular eintragen müssen (u.a. Perso-Nummer).
 
Hallo,

heute war ich bei der Stadt und wollte mir ein Gewerbe anmelden, als ich dann ins Büro rein kam merkte ich sofort das der "Beamte" nicht wirklich bock auf arbeit hatte. Nunja als ich sagte ich möchte ein Gewerbe anmelden, guckte er mich verdutzt an zögerte ein Moment und sagte das ich erst ein "Führungszeugnis" beantragen müsste.

Laut meiner Schulkenntnisse gibt es so was wie Gewerbefreiheit und damit ist es jedem Bürger erlaubt ein Gewerbe zu eröffnen.
Der "Beamte" meinte ich würde das Gewerbe nur anmelden können wenn nichts negative im Führungszeugnis stehen würde. Damit hab ich ja eigentlich kein Problem, was mich ärgert ist das das ganze nun 2 Wochen dauern kann und das ich 13 € zahlen musste. Wobei ich ganz genau weiß das ich vor 3 Jahren kein Führungszeugnis vorzeigen musste.

Gibt es ein neues Gesetz was besagt das man seit neustem ein Führungszeugnis vorlegen muss um ein Gewerbe zu eröffnen, oder war der "Beamte" einfach nur schlecht drauf und wollte so einem jungen Spund das leben schwer machen?

Ein FZ musst du unter gewissen Umständen bringen. Musste ich auch. Hängt aber auch von dem ab, was du machen willst. Dabei handelt es sich aber nicht um das FZ, was man bei einer Bewerbung sich ausstellen lässt sondern um ein Behördliches FZ. Das bekommst du gar nicht erst in die Hände sondern wird dann direkt an die Zuständige Behörde weitergeleitet.

Zusätzlich können bei einigen Branchen bzw. Tätigkeiten noch weitere Nachweise und Prüfungen notwendig sein.
 
assactions... ich weiß´glaube genau, was du für ein Gewerbe erröffnen möchtest. Bestimmt möchtest du dich in der Digitalen Medienbearbeitung/Vertrieb selbstständig machen. Dies habe ich vor einem jahr auch getan und das ging wunderbar ohne jegliche Zeugnisse o.Ä.