Steuer Gewerbeanmeldung bei Minijob?

JJjack

Lose-Milliardär
ID: 293460
L
3 August 2007
420
21
hallo habe da ein jobangebot für eine Recherchetätigkeit für den bekannten SMS-Guru, nun brauche ich aber eine Gewerbeanmeldung bevor ich den Vertrag unterschreiben kann.

Kennt sich damit jemand aus hier? Gibt es sowas wie eine Mini-Gewerbeanmeldung da das nur ein Mini-job ist,

braucht man zwingend eine Gewerbeanmeldung?
wie ist es mit den steuerabgaben etc.



habe im internet nur die allgemeinen infos bekommen nichts konkretes
 
Minijob hat Null mit Gewerbe zu tun. Entweder selbständig oder nicht. Und lass es mich so ausdrücken: eher nicht ;)
 
JJjack, die wollen Dich in eine Scheinselbständigkeit drängen. Das fliegt Dir früher oder später um die Ohren. Wenn Du nicht noch für andere "Auftraggeber" arbeitest und dabei frei in allen Entscheidungen über Annahme/Ablehnung eines Auftrags bist sowie Deine Arbeitszeiten selbst bestimmen kannst, ist das eine Scheinselbständigkeit, bei der Du irgendwann sämtliche Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen mußt - nebst deftiger Strafe - und zudem ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (Geldbuße bis zu 10.000 €) riskierst plus einer Eintragung ins Gewerbezentralregister, was Dir eine zukünftige Selbständigkeit erschwert.
 
Ein MiniJob, da musst du den Vertrag unterzeichnen und ein paar Fragen beantworten, z.B. wie viele Mini-Jobs du hast.
Um den Rest kümmert sich die Buchhaltung der Firma in der Regel.
 
JJjack, die wollen Dich in eine Scheinselbständigkeit drängen. Das fliegt Dir früher oder später um die Ohren. Wenn Du nicht noch für andere "Auftraggeber" arbeitest und dabei frei in allen Entscheidungen über Annahme/Ablehnung eines Auftrags bist sowie Deine Arbeitszeiten selbst bestimmen kannst, ist das eine Scheinselbständigkeit, bei der Du irgendwann sämtliche Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen mußt - nebst deftiger Strafe - und zudem ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (Geldbuße bis zu 10.000 €) riskierst plus einer Eintragung ins Gewerbezentralregister, was Dir eine zukünftige Selbständigkeit erschwert.


naja soweit mir bekannt ist ist das sehr gelockert worden mit der scheinselbstständigkeit, der "dienst" den man macht sollte ersetzbar sein, also theoretisch auch von jemand anders ausgeführt werden können und halt freie zeiteinteilung das sind die einzigen kriterien mitlerweile
 
ist das sehr gelockert worden mit der scheinselbstständigkeit
:LOL::LOL::LOL::LOL::LOL:

das sind die einzigen kriterien mitlerweile
:LOL::LOL::LOL::LOL::LOL:

Sorry wenn das etwas böse klingt, aber das ist absoluter Unsinn :!:

Die einzigen gesetzlich (auch so benannten) zwei "Anhaltspunkte" stehen in §7 SGB IV. Es gibt keine wirklich fassbaren Kriterien. Das ist nicht gut, sondern total schlecht, da es ideale Nährboden für Willkür ist. Die Deutsche Rentenversicherung entscheidet wie sie möchte (also fast immer auf abhängiges Beschäftigungsverhältnis, bringt ihr schließlich Geld), Gerichte entscheiden wie sie wollen (bringt ja den Sozialsystemen Geld), teilweise noch auf Grundlage der alten auch schon sehr schwammigen Kriterien. Man hat als Auftrag-/Arbeitgeber keine Chance bei gegebenen Fakten zu entscheiden, ob das hinterher nicht doch um die Ohren fliegt, selbst bei sorgfältigster Abwägung und Sammlung aller praktisch möglichen Nachweise. Rechtssicherheit ist absolut nicht mehr gegeben. Und das Problem verschärft sich immer mehr.

Wenn das so weiter geht muss man sogar befürchten, dass der hin und wieder herbeigerufene (an sich natürlich glasklar selbständige) Elektriker als abhängig Beschäftigter gilt.

Und dann kommst du hier an, schilderst kurz und knapp etwas, das ich nicht mal mit großzügigster Interpretation als Selbständigkeit interpretieren würde und sagst quasi, dass es doch eh kein Problem wäre und sich niemand drum kümmern würde.

Aber mach ruhig. Wie schon gesagt hat das eigentliche Problem dein Arbeitgeber, wobei ich jetzt gar nicht weiß, ob man nicht auch als Arbeitnehmer über die jeweils letzten 3 Monate hinaus anteilig für die nicht bezahlten Beiträge einstehen muss, wenn man wissen musste, dass es sich bei dem AuftragsArbeitsverhältnis nur um eine Umgehungskonstruktion handelt. Gibt es halt demnächst 1-2 Insolvenzen mehr...