Gewerbe ohne Gewerbeschein?

phil

Nukular
ID: 146931
L
20 April 2006
1.699
149
Hiho,
habe vor einiger Zeit per Post Gewerbe angemeldet, bis heute aber keine Anzeigebestätigung erhalten. Post vom Finanzamt gabs auch noch nicht.
Habe heute bei der Stadtverwaltung angerufen wo das Zeug bleibt, der gute Mann meinte aber nur, dass es aufgrund von "Soft- und Hardwareproblemen" (irgendwie hört man die Entschuldigung bei Beamten ständig), noch was dauern könnte.
Darf ich eigentlich jetzt schon Gewerbe haben? Angemeldet ist es ja eigentlich schon. Und auf der Anmeldung stand, dass ich nur nicht Berechtigt bin, jetzt Gewerbe zu betreiben, wenn das noch ins Handelsregister eingetragen werden muss - muss es aber nicht ;)

Verwirrte Grüße,
phil
 
Also ich arbeite auch im Rathaus, und ja Du darfst das Gewerbe betreiben. das Finanzamt meldet sich schon noch.

Da Du ja keinen Handelsregisterauszug braucht (weil es wohl keine GmbH ist) hat sich ja das Thema auch erledigt...

PS: Nicht jeder der in nem Amt arbeitet ist Beamter ;)
 
Kann man das wirklich so pauschal sagen? Gibt es nicht Gewerbe,die noch speziell geprüft werden müssen? Lebensmittelbranche z.B.? :roll:
 
Hmm also ich schreib Dir mal unsere "Checkliste":

Einzelpersonen brauchen zur Anmeldung nur einen BPA oder Paß um sich ausweisen zu können. Die Gebühr für An-, Ab- u. Ummeldung ist je 13,00 €.

Firmen (GmbH, AG etc.) brauchen zusätzl. einen Handelsregisterauszug (Kopie).

Eine Erlaubnis nach § 34 c GewO (stellt das LRA aus) brauchen sog. Makler- und Bauträger. Die meisten dieser Klientel wissen das aber.

"Reguläre" Handwerker haben einen Meisterbrief und besitzen eine Handwerkskarte. Zwischenzeitlich gibt es aber jede Menge sog. zulassungfreie handwerkliche Tätigkeiten, die auch ohne entsprechende Nachweise ausgeübt werden dürfen.

Im Zweifelsfall evtl. die Handwerkskammer München fragen.

Eine GZR-Ausk. ist letztlich nichts viel anderes wie ein Führungszeugnis; nur das sich die Ausk. entweder auf eine nat. Pers. oder aber auch auf eine Fa. beziehen kann.

GZR-Ausk. kosten ebenfalls 13,00 €. Auskünfte aus dem Gewerberegister kosten je 12,50 €.

PS: Die Gebühren können abweichen weil das jede Gemeinde/Stadt anders hand haben kann