Gewährleistung

Benutzer-134

abgemeldet
20 April 2006
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Hallo,

kann mir jemand den Begriff der Gewährleistung genau erläutern. Was bringt mir eine Gewährleistung, wann tritt sie in kraft und welche voraussetzungen müssen bestehn, damit ich dann auch nacherfüllung verlangen kann...
Am besten auch dazu schreiben wo das im BGB steht usw.

Möglichst keine Vermutungen, denn die haben ich selbst genug. Nur leider weiß ich auch nicht wen ich da konkret fragen könnte, weil mir bisher jeder was anderes erzählt hat.

Danke
 
Der Wikilink ist zwar schön, aber teilweise seltsam formuliert

Was bringt mir eine Gewährleistung,
§437 BGB. Du kannst bei mangelhaften Sachen halt verlange, dass nachgebessert wird, der Kaufpreis gemindert, eine mangelfreie Sache verkauft wird,...

wann tritt sie in kraft
Mit Übergabe der gekauften Sache (§434 BGB i.V.m. §446 BGB). Zumindest bei einem normalen Kaufvertrag.

und welche voraussetzungen müssen bestehn, damit ich dann auch nacherfüllung verlangen kann...
Eine mangelhafte Sache. (§§434+437 BGB)
Wobei öfter in den AGB geregelt ist, dass der Verkäufer erstmal das Recht auf eine Reparatur hat, bevor er eine neue Sache liefern muss.

Für alles weitere müsstest etwas konkreter werden.

anddie
 
@anddie
Richtig, man sollte auch wissen um was es geht. Denn die Gewährleistung bei einem Elektrogerät sieht wieder (von der Dauer) anders aus als die beim Kauf einer Wohnung.