Gewährleistung ohne Garantiebeleg?

prachtie

das gibt es nicht

was du hier vielleicht meinst, wird die rechtliche Geschickte rund um die Gewährleistung sein

Neuware 2J / Gebrauchtware 1J

dabei gilt für die ersten 6 Monate, dass die Beweislast beim Verkäufer liegt, d.h.:
der Verkäufer muss dem Käufer nachweisen, dass der Fehler im Gerät bei Kauf nicht vorgelegen hat (an sich nicht möglich)

nach den 6 Monaten (gilt bei neu und gebr gleichermaßen) tritt die Beweislastumkehr ein, d.h.
hier muss nun der Käufer nachweisen, dass der Fehler schon bei Kauf vorgelegen hat (auch nicht möglich)

steht also irgendwo was von Gewähr / Gewährleistung, ist der Käufer nach einem halben Jahr auf sich gestellt

bei Garantie gibt es keine Beweislastumkehr, hier muss der Verkäufer über den gesamten Zeitraum dem Käufer nachweisen, dass der Fehler nicht schon bei Kauf vorgelegen hat (nicht möglich, außer bei unsachgemäßer Behandlung)

das ist wahrscheinlich das, was du meinst ...
 
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__438.html

Ich weiß nur, dass sich nach 6 Monaten die Beweispflichten vom Verkäufer auf den Käufer übertragen, aber von einem Jahr weiß ich nix. :roll:

edit: ok, zu langsam ;) - aber ich wiederhole mich hier im Thread eh öfters. :)
edit2: Ich glaube bei solchen Angelegenheiten vertraue ich Witti fast genauso wie meinem Anwalt ;)

Ah, was es noch gibt ist der "Trick" der Händler, die Neuware als "Gebraucht" verkaufen um nur ein Jahr Gewährleisten zu müssen, vielleicht meinst du das?
 
Haftung beim Kauf vom Unternehmer/Händler


Handelt es sich um einen sogenannten Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer (Händler) kauft, so darf die Sachmängelhaftung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sie kann lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden. Daher ist es sehr wichtig darauf zu achten, wer auf Verkäufer- und wer auf Käuferseite steht.

Quelle

Das meinte ich. ;)
 
und nun schau, was ich schrieb: Gewährleistung bei Gebrauchtwaren: 1 Jahr, Beweislastumkehr nach 6 Monaten

Wenn der Händler versäumt die Frist zu kürzen, dann hat man sogar 2 Jahre.

Sag ja auch nicht, dass du Unrecht hast. Wollte nur darlegen, was ich gemeint habe. ;)

Von daher, will ich mich nicht weiter hier reinsteigern und sag mal danke für die anregende Diskussion. :D
 
Noch was zum Thema, war es ein Kauf nach Fernabsatzgesetz oder Haustürgeschäft? Bist Du auf deine Widerrufsrechte belehrt worden? Wenn nicht, dann hättest du nämlich immernoch Widerrufsrecht und könntest von deinem Vertrag zurücktreten. :)

Oh Gott, ich sollte weniger über meine Klausur (Wettbewerbsrecht) am Freitag reden. :ugly:
 
ne, kein Sonderfall, normal
Hab mich grad nochmal eingelesen, da hab ich mich wohl echt geirrt. Sorry.
GT-PrayingAngel_PilledupPupils.gif
 
das wird schwierig, weil das Gerät bereits in Gebrauch war ...
generell hättest du Recht, wenn das Gerät noch im Auslieferungszustand wäre, aber nach Gebrauch erlischt das Widerrufsrecht
 
generell hättest du Recht, wenn das Gerät noch im Auslieferungszustand wäre, aber nach Gebrauch erlischt das Widerrufsrecht
Nein, so weit ich weiß nicht, man muss nur eine Entschädigung für die Abnutzung zahlen. Also die Differenz des Neuwertes zum jetzigen Zustand. Aber auf welchen Paragraphen sich das bezieht, kann ich dir leider auch nicht sagen, wenn ich heute allerdings noch drüber stolpere sag ich bescheid.

edit: https://bundesrecht.juris.de/bgb/__357.html Abs. 3
 
Hab mich grad nochmal eingelesen, da hab ich mich wohl echt geirrt. Sorry.
GT-PrayingAngel_PilledupPupils.gif

macht doch nichts, ist ja noch nicht lange so, erst seit 2001 :ugly:


Nein, so weit ich weiß nicht, man muss nur eine Entschädigung für die Abnutzung zahlen. Also die Differenz des Neuwertes zum jetzigen Zustand. Aber auf welchen Paragraphen sich das bezieht, kann ich dir leider auch nicht sagen, wenn ich heute allerdings noch drüber stolpere sag ich bescheid.

richtig

nur die Differenz zum Neuartikel bei einem defekten ist was? 100%
von daher ?!?!
 
Naja, ist noch zu klären, ob der Fehler aufgrund von falscher Benutzung aufgetreten ist, oder das Gerät von Anfang an defekt war. Aber ich glaube spätestens hier würde ich zum Anwalt marschieren. :mrgreen:

und der würde dir raten, das ganz schnell zu vergessen *g*
denn Wertverlust eines Gerätes, was bereits 1 1/2 Jahre im Gebrauch war und dann erst kaputt geht, ist 100%

du könntest mir also in ebay-Manier mit tausend Anwälten drohen, ich würde dich hier auflaufen lassen *g*
 
*g* hast Recht, aber es gibt wirklich solche Fälle. Ein Freund von mir hatte mal einen billig DVD Player, dessen Kugellager kurz vor Ablauf der 2-jährigen Gewährleistung den Geist aufgegeben hat, und die DVD deswegen nicht mehr auf "Abspielgeschwindigkeit" beschleunigen konnte. Außerdem hat man vom Film nichts mehr verstanden. Also das Ding wieder zum Einzelhandelskonzern mit dem großem M gebracht. Der Techniker hat auch gleich zugegeben, dass die Kugellager Schrott sind, die haben nämlich Kugeln aus Plastik verbaut. :ugly:
Geld zurück, alles kein Problem mehr, inzwischen konnte man sogar für den gleichen Betrag 2 relativ gute Player beim Tochterunternehmen mit MM kaufen. :mrgreen:
 
Noch was zum Thema, war es ein Kauf nach Fernabsatzgesetz oder Haustürgeschäft? Bist Du auf deine Widerrufsrechte belehrt worden? Wenn nicht, dann hättest du nämlich immernoch Widerrufsrecht und könntest von deinem Vertrag zurücktreten. :)

Oh Gott, ich sollte weniger über meine Klausur (Wettbewerbsrecht) am Freitag reden. :ugly:

Um nochmal zum Thema zu kommen (obwohl die Sache mit Garantie usw. ja auch sehr interessant ist):
Ich hab den Kram im Laden gekauft. Ich habe es benutzt wie ich sollte. Es handelt sich um eine Maus, die leider nicht ganz billig war und scheinbar jetzt einen Wackeligen hat. Vielleicht ist auch was anderes kaputt, auf jeden Fall bekommt sie selten Strom :ugly:
Ich werde mich erstmal an den Hersteller wenden und erfragen, was sich über die Seriennummer machen lässt. Vielleicht sind die ja auch so nett und Reparierens einfach. :roll:
 
Vielen Dank für den roten! Ich halte meine Papiere zusammen in einer Quittungsbox. Ich bin nur vor kurzem umgezogen und hab noch ein paar Kartons vor mir. Mir fehlen also momentan alle Quittungen!
 
Ohje, da wirst Du es wohl nicht so einfach haben, da heißt es dann erstmal, die wäre dir sicher schon mal runtergefallen, und dann das Gegenteil zu beweisen wird schwierig werden ;) Es sei denn, es ist offensichtlich, dass ein Draht nie richtig verlötet wurde. Aber wende dich mal an den Hersteller (Logitech?) Vielleicht sind sie ja kullant und schicken dir eine neue. Das hat nämlich nichts mit irgendwelchen Rechten zu tun, sondern schlicht und einfach mit Service. :mrgreen:
 
Ohje, da wirst Du es wohl nicht so einfach haben, da heißt es dann erstmal, die wäre dir sicher schon mal runtergefallen, und dann das Gegenteil zu beweisen wird schwierig werden ;) Es sei denn, es ist offensichtlich, dass ein Draht nie richtig verlötet wurde. Aber wende dich mal an den Hersteller (Logitech?) Vielleicht sind sie ja kullant und schicken dir eine neue. Das hat nämlich nichts mit irgendwelchen Rechten zu tun, sondern schlicht und einfach mit Service. :mrgreen:

Logitech isses nicht ;) Ich schätze, dass der Wackelige vorne am Kabel ist, was ja schon von sich aus ne Sollbruchstelle ist. Sollte sowas nicht halten, auch wenn mans täglich nutzt? Ich hab es ja ganz normal genutzt und jetzt geht nix mehr. Das mit dem Runterfallen stimmt schon, aber außer, dass ich weiß, das das nicht passiert ist kann ich nun mal nix machen. Aber du hast recht, ICH muss ja den Nachweis erbringen :-?