Benutzer-42
abgemeldet
- 20 April 2006
- 22.497
- 1.328
prachtie
das gibt es nicht
was du hier vielleicht meinst, wird die rechtliche Geschickte rund um die Gewährleistung sein
Neuware 2J / Gebrauchtware 1J
dabei gilt für die ersten 6 Monate, dass die Beweislast beim Verkäufer liegt, d.h.:
der Verkäufer muss dem Käufer nachweisen, dass der Fehler im Gerät bei Kauf nicht vorgelegen hat (an sich nicht möglich)
nach den 6 Monaten (gilt bei neu und gebr gleichermaßen) tritt die Beweislastumkehr ein, d.h.
hier muss nun der Käufer nachweisen, dass der Fehler schon bei Kauf vorgelegen hat (auch nicht möglich)
steht also irgendwo was von Gewähr / Gewährleistung, ist der Käufer nach einem halben Jahr auf sich gestellt
bei Garantie gibt es keine Beweislastumkehr, hier muss der Verkäufer über den gesamten Zeitraum dem Käufer nachweisen, dass der Fehler nicht schon bei Kauf vorgelegen hat (nicht möglich, außer bei unsachgemäßer Behandlung)
das ist wahrscheinlich das, was du meinst ...
das gibt es nicht
was du hier vielleicht meinst, wird die rechtliche Geschickte rund um die Gewährleistung sein
Neuware 2J / Gebrauchtware 1J
dabei gilt für die ersten 6 Monate, dass die Beweislast beim Verkäufer liegt, d.h.:
der Verkäufer muss dem Käufer nachweisen, dass der Fehler im Gerät bei Kauf nicht vorgelegen hat (an sich nicht möglich)
nach den 6 Monaten (gilt bei neu und gebr gleichermaßen) tritt die Beweislastumkehr ein, d.h.
hier muss nun der Käufer nachweisen, dass der Fehler schon bei Kauf vorgelegen hat (auch nicht möglich)
steht also irgendwo was von Gewähr / Gewährleistung, ist der Käufer nach einem halben Jahr auf sich gestellt
bei Garantie gibt es keine Beweislastumkehr, hier muss der Verkäufer über den gesamten Zeitraum dem Käufer nachweisen, dass der Fehler nicht schon bei Kauf vorgelegen hat (nicht möglich, außer bei unsachgemäßer Behandlung)
das ist wahrscheinlich das, was du meinst ...
