Gewährleistung ohne Garantiebeleg?

trinity_x

Well-known member
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20 April 2006
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Ich habe vor knapp 1 1/2 Jahren einen Gerät gekauft, das jetzt den Geist aufgeben hat. Noralerweise ja kein Ding, da man sich ja an den Händler wenden kann. Allerdings ist die Quittung nicht auffindbar, sodaß ich ohne jeden Nachweis über das Kaufdatum dastehe. Ich hab zwar mit EC-Karte gezahlt, aber das hilft ja leider auch nix.
Was kann ich tun? Gibt es geheime "ich versteigere meine Quittung Seiten" oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Ach ja, das Gerät hat eine Seriennummer.
 
Zuletzt bearbeitet:
theoretisch hast du auch ohne Beleg den Garantieanspruch, musst den nur glaubhaft machen

allerdings wird zum glaubhaftmachen wieder ein Beleg benötigt, um nahzuweisen, dass das Gerät auch da gekauft wurde

und Aufruf zum Betrug, das muss nicht sein, oder?
 
Ein Zeuge, der den Kauf belegen kann, reicht auch aus.
Die Seriennummer könnte auch hilfreich sein, kommt allerdings auf das Gerät bzw. den Händler an. ;)
Manche Händler/Hersteller registrieren, wer was wann kauft. Bei meinem iPod ist das zum Beispiel so. Apple weiß wann Gravis mir meinen iPod Ersatzgerät ausgehändigt hat, kann man sogar auf apple.de nachschauen, wenn mich nicht alles täuscht.
 
Wenn jemand beim Kauf dabei war, kannst du denjenigen als Zeugen vorbringen. Auch wenn viele Geschäfte immer so stringent auf die Quittung bestehen und meinen ohne diesen müssen sie nicht umtauschen, ganz richtig ist das nicht. Ein glaubhafter Zeuge ist rechtlich gesehen ebenso gut.
 
Nein nein, das war kein Aufruf zum Betrug sondern eher ein verzweifelter Witz. :ugly:
Ich konnte leider nix über die Seriennummer finden, ich vermute, dass die nicht registriert wird :(
Also sollte ich einfach den Versuch wagen, zu dem Laden mit Zeugen und meinem Kontoausszug mit der EC Abbuchung gehen? Kann ich mich auch direkt an den Hersteller wenden oder ist immer der Händler zuständig?
 
Ich werd mal noch ne Runde Garantiebeleg suchen gehen und wenn sich nix findet eurem Tipp nachgehen. Wenn nicht, muss ichs halt mal aufschrauben und neu zusammenlöten :ugly:
Vielen Dank allen für die superfixen Antworten :mrgreen:
 
Soweit ich weiß, kannst du das Gerät in jedem Laden umtauschen, der das Gerät verkauft oder mal verkauft hat. Dafür ist auch kein Beleg notwendig.
Die meisten Läden wollen zwar einen solchen Beleg, aber rein rechtlich gibt es dafür keine Grundlage. Zumal dem Unternehmen keine Kosten (außer dem Verwaltungsaufwand) entstehen, da die das Gerät auch nur zum Hersteller schicken.

Du brauchst nur einen Nachweis, wann du das Gerät gekauft hast, um zu zeigen, dass die Gewährleistung noch nicht abgelaufen ist.
 
tomtom

das ist nicht ganz richtig. ich brauche die Gewähr / Garantie nur für Geräte zu übernehmen, die bei mir erworben wurden, nichts anderes

und ich darf verlangen, dass ein Nachweis über den Kauf erbracht wird, und zwar in der Form, dass ich die durch mich ausgehändigten Belege einsehen kann, ein Zeuge wird im Notfall vielleicht von einem Gericht akzeptiert, ich brauch es aber nicht
 
Da hat der Radio-RA aber was ganz anderes erzählt. ;)

Zumahl ja nicht du die Garantie/Gewähr übernimmst, sondern der Hersteller. Du als Händler brauchst eigentlich nur das Gerät zum Hersteller schicken, bzw. kann das der Käufer auch selber.

Dass sich die Händler da ein wenig schwer tun, kann ich auch verstehen, da es einen nicht vergüteten Aufwand darstellt. ;)
 
falsch

die Herstellergarantie ist von der im lokalen Handel gesetzlichen Gewährleistung (oder freiwilligen Garantie) losgelöst

ich handel zB mit gebrauchten Geräten, diese haben KEINE Herstellergarantie mehr, ich muss aber 1 Jahr Gewähr geben

nun könnte dann ja nach AUssage dieses netten Laber-RA jeder kommen, und mir Geräte hinlegen, ich müsste die also alle annehmen

FALSCH

und auch die Aussage, dass, wenn es ja nur zum Hersteller geht, ich das übernehmen muss, ist sachlich falsch, denn wenn jeder ankommen könnte, kann ich von demjenigen den Aufwand in Vergütung verlangen ...

man muss also zwischen der Gewährleistungspflicht des Handels und der Herstellergarantie unterscheiden ..
 
Zumahl ja nicht du die Garantie/Gewähr übernimmst, sondern der Hersteller. Du als Händler brauchst eigentlich nur das Gerät zum Hersteller schicken, bzw. kann das der Käufer auch selber.

Im ersten Jahr einer 2-jährigen Garantie ist immer der Hersteller für die Garantieleistung verantwortlich. Im zweiten Jahr ist dann der Händler in der Pflicht.

Und grundsätzlich braucht man keinen Beleg für den Garantieanspruch. Wie schon vorher erwähnt wurde, muss man lediglich nachweisen wann und wo man gekauft hat. Wie der Nachweis erbracht wird ist egal. Ich kann auch meine Oma als Nachweis nennen.
 
Hmm, dann will ich euch mal glauben, da ich den genauen Wortlaut des Radio-RAs nicht mehr zusammenbekomme. Kann schon sein, dass ich da was mit Gewährleistung und Garantie verwechsel.
 
Im ersten Jahr einer 2-jährigen Garantie ist immer der Hersteller für die Garantieleistung verantwortlich. Im zweiten Jahr ist dann der Händler in der Pflicht.
Woher haste denn diesen Blödsinn?
Noch einmal: Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und reine Händlersache. Eine Garantie ist was freiwilliges (meist vom Hersteller).
Man sollte die beiden Dinge also nicht miteinander verwechseln, auch wenn es gerne gemacht wird.

anddie
 
anddie

im volksmund ist ja leider Garantie immer dasselbe ...
die wenigsten wissen um die rechtliche Relevanz der Worte, und heulen dann rum, wenn es zu spät ist
 
ich glaube tomtom meint etwas anders.

Gewisse Hersteller verpflichten ihre Händler dazu, den Service für ihre Geräte zu übernehmen.

D.h. mit jedem Apllegerät darf ich zu jedem offiziellen Applehändler gehen und verlangen, dass ich den gleichen Service erwarten kann wie von Apple selbst.

Das ganze hat aber weder mit Garantie noch mit Gewährleistung zu tun, sondern einem Lizenzvertrag zwischen Vertragshändler und Hersteller. :roll:
 
Im ersten Jahr einer 2-jährigen Garantie ist immer der Hersteller für die Garantieleistung verantwortlich. Im zweiten Jahr ist dann der Händler in der Pflicht.

Wo hast du denn den Käse her?
Für Gewährleistung ist immer der Händler zuständig, für Garantie, derjenige, der sie dir zusichert.

Das einzige was sich innerhalb der 2 Jahre, in der Gewährleistung gegeben werden muss, ändert, ist die Beweispflicht.

Wikipedia schrieb:
Insbesondere darf die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten 6 Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.


zum eigentlichen Problem mit dem Kassenzettel findet sich folgendes:

Wikipedia schrieb:
Dabei ist allerdings zu beachten, dass Kaufbeleg oder Seriennummernachweis lediglich Nachweiszwecken dienen – strenggenommen sind dies keine Voraussetzungen für die Geltendmachung der Mängelhaftungsansprüche.
 
Woher haste denn diesen Blödsinn?

Wo hast du denn den Käse her?

Eigene Erfahrung am Beispiel Handy. Als mein Handy innerhalb des ersten Jahres kaputt ging, war der Hersteller für zuständig, sprich ich musste mich auch direkt an Diesen wenden. Als mein Handy dann im zweiten Jahr kaputt ging, musste ich mich direkt an meinen Mobilfunkprovider wenden, da ich das über den bezogen habe. Dieser hat dann eine externe Firma beauftragt, welche das Handy abgeholt und repariert hat.

Edit: Eine gesetzliche Gewährleistung darf außerdem auf ein Jahr reduziert werden, z.B. beim Autokauf. Wenn dies nicht vertraglich geschieht, sind automatisch 2 Jahre Gewährleistung.
 
Edit: Eine gesetzliche Gewährleistung darf außerdem auf ein Jahr reduziert werden, z.B. beim Autokauf. Wenn dies nicht vertraglich geschieht, sind automatisch 2 Jahre Gewährleistung.


die Gewährleistung kann nicht verkürzt werden
das Gesetz schreibt folgende Fristen vor

Gebrauchtgeräte 1 Jahr
Neugeräte 2 Jahre

selbst, wenn das in einem Vertrag stünde, so wäre das nichtig, weil diese Fristen gesetzlich vorgeschrieben sind.

gehst du also hin, und kaufst in einem An&Verkauf einen gebracuhten Fernseher, auch wenn der 15 Jahre alt ist, so muss dir dieser Laden ein Jahr Gewährleistung geben

was du wahrscheinlich meinst, ist die Tatsache, dass du 1 Jahr Garantie erhältst, denn das ist losgelöst von der Gewährleistungspflicht
 
Das was ich meine ist wirklich so. Grundsätzlich 2 Jahre Gewährung, welche der Händler aber auf 1 Jahr reduzieren darf.

Aber, hab gerade nochmal geschaut. Dat nennt sich Mängelgewährung, was ich meinte. Weiß jetzt nicht, ob das das Gleiche ist oder was anderes. :-?