News Gesundheitszustand von niedergestochener 17-Jähriger stabil

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 04.03.2018 um 13:33:01 Uhr veröffentlicht:
Gesundheitszustand von niedergestochener 17-Jähriger stabil
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Laupheim/Ulm (dpa) - Der Gesundheitszustand der im oberschwäbischen Laupheim niedergestochenen 17-Jährigen ist stabil. Das sagte ein Polizeisprecher am Sonntag auf Anfrage.
Die aus Libyen stammende Jugendliche war am Dienstag mit einem Messerstich in den Oberkörper lebensgefährlich verletzt worden - ihr Ehemann nach islamischem Recht und ein Bruder des Opfers wurden festgenommen. Gegen den Bruder läuft darüber hinaus derzeit ein Verfahren wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
Die 17-Jährige habe sich vor der Tat wohl von ihrem Mann trennen wollen, hatte die Polizei erklärt. Der 34 Jahre alte Mann und der 20-jährige Bruder der Schwerverletzten seien dringend tatverdächtig. Sie sitzen wegen des Verdachts des versuchten Mordes in Untersuchungshaft. Die 17-Jährige ist noch nicht vernehmensfähig, Lebensgefahr besteht nach Polizeiangaben jedoch nicht mehr.
«Bild.de» veröffentlichte am Samstag zwischenzeitlich ein Video, das den Bruder der Jugendlichen während der Tat zeigen soll. Zu hören sind drohende Männerstimmen und eine wimmernde Frau. Nach der Tat sei der kurze Film als Drohung an einen neuen Bekannten der schwangeren 17-Jährigen geschickt worden, berichtete «Bild». Die Polizei wollte sich am Sonntag nicht zu dem Video äußern.
Man vernehme Freunde und Verwandte der Beteiligten, hatte die Kriminalpolizei am Freitag erklärt. Dabei spiele auch der kulturelle und religiöse Hintergrund der drei eine Rolle: *Die 17-jährige Libyerin und der 34-jährige Syrer waren nach islamischen Recht verheiratet, nicht aber nach deutschem. Die Ermittler sprechen deshalb von einer «nicht zivilen Ehe». Sie waren beide als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen.
Gegen den Bruder des Opfers läuft den Ermittlern zufolge ein Verfahren wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und uneidlicher Falschaussage, erst kurz vor der Tat wurde er demnach aus der Untersuchungshaft entlassen. Die «Stuttgarter Nachrichten» berichteten am Samstag, der Libyer sei «auf dem Schirm» des Sonderstabs von Innenminister*Thomas Strobl*(CDU), der sich um die*Abschiebung*von besonders kriminellen Ausländern und Gefährdern kümmern soll.
Die beiden Männer flohen laut Polizei nach der Tat und wurden am Mittwoch in einem Zug am Bahnhof Schweinfurt festgenommen. Der Bruder des Opfers räumte demnach seine Beteiligung an der Tat ein.
Verbrechen mit vermeintlichen Ehrverletzungen als Hintergrund machen immer wieder Schlagzeilen. Im Februar 2005 wurde die Deutsch-Türkin Hatun Sürücü an einer Bushaltestelle in Berlin erschossen. Der Mord - begangen vermeintlich im Namen der Ehre - erregte deutschlandweit viel Aufsehen. Ihr jüngster Bruder wurde dafür in Deutschland zu neuneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Auch im Fall des Mordes an der sechsfachen Mutter Hanaa S. aus Solingen 2015 ging die Justiz bei ihrem Urteil im Januar dieses Jahres von einer Tat zur «Wiederherstellung der Familienehre» aus.
 
Und wieder einmal stellt man sich die Frage, wieso werden die Ämter erst nach der Tat tätig . . .
Täterschutz par excellence.
 
Und wieder einmal stellt man sich die Frage, wieso werden die Ämter erst nach der Tat tätig . . .
Mit welcher Berechtigung hätte man denn tätig werden können? Wenn "die Ämter" keinen Hinweis auf ein Bedrohung haben, u.U. die "Ehe" gar nicht bekannt war - was sollen "die Ämter" (btw.: welche?) denn tun?
Täterschutz par excellence.
Auch nicht zutreffend. "Täter" hat man immer erst nach einer Tat - nicht vorher. Wenn du allerdings die Tatsache meinst, dass die Staatsanwaltschaft Druck auf die Blöd ausgeübt hat, dass Video aus dem Netz zu nehmen... DAS würde ich eher Opferschutz nennen!
 
Allein bei der Tatsache das eine Minderjährige mit einem fast doppelt so alten Mann zusammen war, hätte das Jugendamt auf den Plan rufen müssen. Denn anscheinend hatte die Jugendliche keine Ahnung das Sie sich sofort an eine Frauenhilfsgruppe hätte wenden können.

Das ein evtl. vorhandenes Video entfernt wurde, ist das Beste gewesen.
 
Wie schon gesagt - wenn diese „Ehe“ in Amtskreisen nicht bekannt war (offiziell galten sowohl Opfer als auch ihr „Gatte“ als UNVERHEIRATET), wird kein Amt tätig...
 
Also wurde wieder einmal von Seiten der Behörden bei der Aufnahme/Registratur geschlampert.
Denn Sie kamen ja zusammen.
Und als Minderjährige, nicht verheiratete Person hätte Sie eigentlich unter einem Besonderen Schutzstatus gestanden.