Gesperrt wegen Inaktivität

Klauseln, die alleine dazu dienen, eine Partei ungerechtfertigt zu benachteiligen

Das ist Deine Interpretation, dass der Nutzer hier ungerechtfertigt benachteiligt wird. Der Nutzer hat aber 60 Tage Zeit gehabt, sich die Lose wieder in seine Verfügungsgewalt zu bringen. Wo ist die Benachteiligung, wenn der Nutzer einfach nur zu faul oder zu vergesslich war, sich seine Lose auszuzahlen?

Das es auch anders und besser geht, zeigt ja der virtuelle fun-Handelsveteran funcity.de. Dort werden für die virtuellen Werte, die übrigens nicht gegen Realgeld getauscht werden dürfen, vor der Löschung (ebenfalls ~ 2 Monate Einlogzeit) zwei Warnungsmails rausgesandt. Und wer will, kann sich durch eine fun-Versicherung, den Zeitraum auf ein Jahr verlängern ...
 
Auf der anderen Seite darf die Bahn afk, abgelaufene Schließfächer öffnen und ggf. den Inhalt sofort oder nach angemessener Wartezeit entsorgen. Auch das passt hier nicht 1:1, aber es gibt eben auch Fälle, in denen das u.U. möglich ist.
...
Also Wem gehören die Lose und wer hat daran welche Rechte?
DieBahn verlangt ja auch MIETE für das Schließfach, und wenn die Bahn die Miete nicht (mehr) kriegt, hat sie das Vermieterpfandrecht. Meist wird der Inhalt dieser Schließfächer versteigert, wenn es nicht offensichtlich zu entsorgender Müll ist. Die Bahn versucht sich also nur schadlos zu halten. Der Seitenbetreiber müßte einen Schaden erstmal nachweisen, und da zählen die Hostingkosten nicht. Es ist ein "nichtkommerzielles Projekt ohne Gewinnabsicht", also ist Inaktivität überhaupt kein Schaden. Somit ist der ABG-Passus unwirksam, weil er den Seitenbetreiber einseitig bevorteilt und den User benachteiligt. Wenn der Seitenbetreiber sich auf Hinweis weigert,die Lose rauszurücken, ist das m. E. Betrug, mindestens aber Unterschlagung. Da würd ich a) Lukas, Mone oder nen anderen Admin informieren und b) mal über ne Anzeige nachdenken, denn das ist straftrechtlich relevant.

Mich würd aber schon interessieren, um welche Menge Lose es da geht. Ist für die Strafbarkeit aber unerheblich. Ich verweise da mal auf meisterwms, der Markus Biehl ja ganz kräftig in die Weichteile getreten hat.

Die Lose gehören eindeutig dem User, da zieht das Handy-Karten-Urteil schon.
 
Es ging um 23 mio klammlose, ist nicht der Hit, aber mir geht es ja im das Prinzep und um die frage ob es das so einfach darf.

Nach den ich in mit Support anfragen zugeballert habe, das ich meine Lose haben will und das Andere User ihn gesagt haben , das es Besser wäre mir meine Lose zurück zu geben ist er dann ergend wann eingeknickt und hat mir wutententbrannt mir die lose auf mein klammkonto ÜW.

Mein Account auf Seiner Seite wurde danach sofort gelöscht( auch mein Wunsch).

Ich hätte auch auf die 23 Mio verzichtet, aber heut zu Tage machen ja viele Seiten irgendwelche unseriösen § in den AGB zu ballern um sich so an weiteren lose zu bereichern, ich will nicht wissen wieviele lose er sich schon so ergaunert hat.

Und viele Dank für die Große Teilnahme, ich lasse den Thread weiter offen.
 
8O In welchem Zusammenhang?
Im juristischen. Besitz sagt ja nichts über die Rechte am Gut aus.

Das ist halt auch eine Frage der Verhältnimäßigkeit... Oder wieviele Instanzen würdest du für rein für's Prinzip (Lose sind ja nichts wert) gehen?
Den ersten Schritt und je nach Entwicklung und Einschätzung: einen Fuß vor den anderen.
Pauschal lässt sich das schlecht beantworten, aber ich bin grundsätzlich auch bereit für das Prinzip ein Vielfaches des Schadens hinzunehmen.

Die Lose-Wert-Diskussion überspringe ich mal. ;)
 
Ihr müsst es mal vielleicht etwa sanders sehen. Ich behaupte jetzt mal, dass irgendeine Aktivität vorhanden war, aus die der Verdienst (Klammlose) erfolgte.

Nun hat man etwas dafür getan, dass man die Lose erhielt. Der Anspruch ist ja nicht verwirkt, wenn jemand 8 Wochen nicht eingeloggt war. Das Vertragsverhältnis kann ja unter Umständen gekündigt werden, allerdings müssen bereits erfolgte Gutschriften (in dem Fall die Klammlose) ausgezahlt werden.

Übertragen wir den Fall auf einen Paidmailer.

User X hat Mails und Banner geklickt und dadurch Guthaben erwirtschaftet. User loggt sich nicht ein, bestätigt keine Mails mehr und wird inaktiv. Betreiber sperrt den User bzw. möchte ihn löschen. Betreiber kündigt das Vertragsverhältnis fristlos und behält das bereits erwirtschaftete Guthaben ein. User hat aber seine "Arbeitskraft" zur Verfügung gestellt und zum Zeitpunkt der Aktivität den geschlossenen Vertrag geachtet und befolgt. Für diesen Zeitraum muss der Betreiber auch seine Pflicht erfüllen, indem er bei einer Kündigung das aufgelaufene Guthaben anstandslos auszahlt.

Betreiber macht sich der Unterschlagung strafbar. Ist eigentlich ganz einfach. Es gibt ja Webmaster, die setzen eine 100% Mailbestätigung als Voraussetzung für Aktivität an und löschen Accounts (fristlose Kündigung), wenn der Accountinhaber eine Bestätigungsrate von 90% an den Tag legt.

Es ist Unterschlagung und somit ein Straftatbestand. Betrug ist es nicht, da der Betrug vorsätzlich geschehen muss und dies nachzuweisen ist meist nicht einfach.

Wie will man urteilen, wenn der User 4 Monate im Krankenhaus war? Soll der User einen gelben Schein einreichen? Ist ja Schwachsinn, denn das macht ja in diesem Bereich keiner.
 
Hab mir jetzt nicht alle Posts angetan ...
aber es ist schon armseelig genug, dass so mancher Webbi einer Loseseite sich mit Aktivitätklauseln mit Usern verständigt, allein doch wohl nur zu dem Zweck, sich evtl. Lose einzustreichen oder eine fette Downline zu killen. :roll:

Und das zu einer Zeit, wo jeder Lose-Webbi auf jedem User bauern sollte! ;)