Gesperrt wegen Inaktivität

max

Der der ich bin !
ID: 136818
L
5 Juli 2006
4.834
261
Hallo ich brauche mal Rat und Tipps was ich machen kann.

Ich wurde auf einer Lose-Seite gesperrt mit den Grund: Inaktivität
ich war zuletzt am 03.12.12 online.

Nun habe ich dem Betreiber eine Mail geschrieben mit der bitte mein Account wieder freizuschalten.
Auf die bitte reagiert er nicht drauf, er schreib mit den AGB bestand und mein das daß Guthaben eingezogen wird und er mein Account Löschen will wenn er mal wieder in die Datenbank geht.

Nun zu meinen Fragen:

darf er mein Guthaben einbehalten auf der Grundlage der inaktivität?
er gibt als Grund den dick markierten Part der AGB als Grund an. siehe unten

ich denke mal das er das so nicht handhaben darf oder? den er kann ja nicht sagen weil ich 2 Monate nicht on bin. das ich keine interesse mehr habe.

Hier mal ein teil Auszug der AGB:

§2.2 Anmeldung

Der Nutzer ist verpflichtet bei der Anmeldung alle Datenfelder vollständig und korrekt auszufüllen.(User die sich mit Namen xy,ja,etc Anmelden werden ohne wiederrede gelöscht!!!))XXX.de behält sich das Recht vor in Zweifelsfällen einzelne Accounts temporär zu sperren um eine Prüfung der Daten vorzunehmen. Die Nutzung von fremden Accounts ist untersagt und führt zur Sperrung des betreffenden Accounts, Guthaben welches noch bei XXX.de vorhanden ist verfällt und wird auch nicht ausgezahlt!.

Jeder User der sich bei XXX.de anmeldet versucht sich zu bemühen altiv zu sein jeder User der länger als 60 Tage Inaktiv ist dessen Account wird wegen Mangels an Interesse gesperrt Guthaben wird abgezogen.

Betreffende User haben dann die möglichkeit, sich per Mail an den Admin zu wenden um sich wieder Freischalten zu lassen,sofern es keinen besonderen Grund giebt, wird der User schnellst möglich wieder Freigeschalten
 
Das hat nichts mit Klamm.de zu tun, deshalb wird dir hier auch niemand direkt helfen können.

So wie die AGB verfasst sind, kannst du froh sein wenn deine Anfrage überhaupt korrekt verstanden wurde... :ugly:
 
neuer stand: bin freigeschaltet worden, jedoch meine lose sind weg,


achso wenn ich hier falsch bin bitte ich um verschiebung, da ich nicht weiß wo das thema hin gehört, LG max
 
Warum nennst Du die Seite nicht?

Abgesehen davon würde ich auf so einer Seite einfach kein Guthaben liegen lassen bzw. eine Anmeldung vermeiden ...
 
Da auf klamm.de bestimmt noch niemand wegen Inaktivität gesperrt wurde...

:arrow: Lose-Talk

Btw... Warum meldest du dich auf so einer Seite überhaupt an? 8O

Gruß Aru
 
naja, davor war mir so ein verhaalten der Seite nicht bekannt, leider habe ich es nun erst erfahren, und inaktiv bin ich aus beruflichen gründen geworden.

auf der seite werde ich nicht mehr aktiv, nur sehe ich es so einfach auch nicht ein das er mal so schnelle welle mir meine lose abkassiert.

ihr wollt wissen welche Seite: https://www.fight4lose.de
 
naja, davor war mir so ein verhaalten der Seite nicht bekannt, leider habe ich es nun erst erfahren, und inaktiv bin ich aus beruflichen gründen geworden.
Aber wenn so ein Müll in den AGB steht, dann sollte das einen doch schon warnen...

agb hin oder her, er darf dein guthaben nicht einbehalten weill du inaktiv warst.
:think: Ist das deine Meinung, oder leitest du dir das als Rechtsanspruch aus einem Gesetz?

Ich wäre mir da ehrlich gesagt nicht sooo sicher...

Gruß Aru
 
agb hin oder her, er darf dein Guthaben nicht einbehalten weil du inaktiv warst.

genau der gleichen Meinung bin ich auch, zumal in sein AGB steht das die Inaktivität durch desintresse an sein dienst geschieht, was 1. nicht stimmt, 2. er gar nicht beweisen kann.

ich habe ihn nett aufgefordert meine lose auf klamm auszuzahlen oder mir zu beweisen das ich inaktiv war wegen desintresse bin / war.

wer hat Tipps was ich machen kann um so ein vorgehn vom betreiber zu unterbinden.

ich habe ihn auch mitgeteilt das der §2.2 zum teil nicht wirksam ist.
 
:think: Ist das deine Meinung, oder leitest du dir das als Rechtsanspruch aus einem Gesetz?
Ich wäre mir da ehrlich gesagt nicht sooo sicher...

Gruß Aru

Wie will er mir beweisen das ich keine interesse mehr habe, das kann er doch so garnicht.
Und das als Grund nehmen lose einzubehalten?

aber ich könnt mich gerne eines besseren belerhren, da ich hier ja um Hilfe/ Tipps Bitte
 
Aru

Das Guthaben ist dem User zu vergüten.
Bei einer Vertragslösung, hier zB wegen Inaktivität, sind beiden Seiten die Vergünstigungen zu vergüten.

Hier also:

Betreiber erhielt Aktivität
User dafür Guthaben

Der Betreiber hat seine Aktivität ja bekommen, und muss nun, nach geltendem Recht, dem User seine dafür noch ausstehende Vergütung zukommen lassen.
 
:think: Ist das deine Meinung, oder leitest du dir das als Rechtsanspruch aus einem Gesetz?

Ich wäre mir da ehrlich gesagt nicht sooo sicher...

Gruß Aru

ich bin mir da ziemlich sicher.

bespiel
damals konnten handy guthaben verfallen und die karte wurde deaktiviert, ohne das man das geld wieder bekommen hatte.

https://www.geizkragen.de/magazin/a...-prepaidkarten-darf-nicht-verfallen/5145.html

das guthaben muss bei einer kündigung laut urteil ausbezahlt werden. trifft das nicht auch hier zu?
 
darf er mein Guthaben einbehalten auf der Grundlage der inaktivität?
Würde mich wirklich wundern. Wie du bereits sagst ist es erstens "dein" und zweitens "Guthaben", also deine Forderung an den Betreiber. Das Eigentum bzw. den Besitz anderer einzubehalten, halte ich immer für schwierig, oder gar unmöglich, wenn dem keine andere entsprechende Forderung des Betreibers an dich entgegenstehen. Aber Recht kann auch grausam sein.
Angenommen es wäre möglich: Ob 60 Tage eine angemessen Frist sind, ist nochmal ne andere Frage.

Wenn mir die Lose+Genugtuung den Aufwand wert wären, würde ich an deiner Stelle jemanden Fragen, der sich damit auskennt und dir gegebenenfalls ein paar Sätze für die nächste schriftliche "Bitte" formuliert. z.B. die Verbraucherzentrale in deiner Nähe.
 
ich bin mir da ziemlich sicher.
Also Meinung... ;) (Nicht böse gemeint...)

Aber Recht kann auch grausam sein.
:yes:

Leider kollidiert persönliche Meinung bzw. Rechtsempfinden gar nicht so selten, mit der eigentlichen Rechtslage.

XxHannibalxX schrieb:
damals konnten handy guthaben verfallen und die karte wurde deaktiviert, ohne das man das geld wieder bekommen hatte.
Grundsätzlich richtig, wobei das auch hier nicht so 100% übertragbar ist.
Auf der anderen Seite darf die Bahn afk, abgelaufene Schließfächer öffnen und ggf. den Inhalt sofort oder nach angemessener Wartezeit entsorgen. Auch das passt hier nicht 1:1, aber es gibt eben auch Fälle, in denen das u.U. möglich ist.

Ich kenne mich aber in dem Bereich zu wenig aus, um da sichere Aussagen zu treffen. Von daher hätte ich es schon interessant gefunden, wenn du da was "sichereres" gehabt hättest.

Edit:
Das Eigentum bzw. den Besitz anderer einzubehalten, halte ich immer für schwierig, oder gar unmöglich, wenn dem keine andere entsprechende Forderung des Betreibers an dich entgegenstehen.
Und hier sind wir schon bei einem der Probleme... Besonders bei Besitz ist es nicht schwierig und auch bei Eigentum sicher nicht unmöglich. Aber dazu müssten schonmal die genauen Verhältnisse geklärt werden. Also Wem gehören die Lose und wer hat daran welche Rechte?

Gruß Aru
 
Und hier sind wir schon bei einem der Probleme... Besonders bei Besitz ist es nicht schwierig und auch bei Eigentum sicher nicht unmöglich. Aber dazu müssten schonmal die genauen Verhältnisse geklärt werden. Also Wem gehören die Lose und wer hat daran welche Rechte?

Wenn man es im juristischen Sprachgebrauch genau nimmt, ist schonmal unerheblich wer der Besitzer ist. ;)
Welche Rechte ich an den Losen habe ergibt sich aus der Vereinbarung zwischen mir und Lukas. Der Betreiber ist dabei eine dritte Partei, die sich keine Rechte aneignen kann. Diese muss ich schon als Rechteinhaber (in welchem Umfang auch immer) übereignen. Meinung! ;)

Aber schon aus der Ungenauigkeit der Klausel würde ich einen Strick drehen wollen. A) Ist "Altivität" nicht definiert (Bestimmter Umsatz, Einloggen, die Seite als Gast aufrufen, Newsletter/Forenthread lesen?) und B) ist der Höhe des Guthabens keine Grenze gesetzt und gegebenenfalls in Bezug zur Leistung des Betreibers unverhältnismäßig. Das bringt den Betreiber in eine allmächtige Vertragsposition und es ist die Intention des Vertragsrechts genau das zu verhindern.

Natürlich kann ich mich da auch irren, aber ich glaube es lohnt sich, sich da mal genauer zu erkundigen und würde ein Urteil riskieren.
 
Wenn man es im juristischen Sprachgebrauch genau nimmt, ist schonmal unerheblich wer der Besitzer ist.
8O In welchem Zusammenhang?

Welche Rechte ich an den Losen habe ergibt sich aus der Vereinbarung zwischen mir und Lukas. Der Betreiber ist dabei eine dritte Partei, die sich keine Rechte aneignen kann. Diese muss ich schon als Rechteinhaber (in welchem Umfang auch immer) übereignen. Meinung! ;)
Naja, du hast ja auch mit der dritten Partei eine Vereinbarung... Hier kommt es auch u.U. noch darauf an, wo die Lose herkommen, also ob sie der Seite übertragen, oder dort erwirtschaftet wurden.

Evtl. lassen sich sogar gezielt noch Schlupflöcher finden (o.k., beim allgemeinen Anblick der AGB nicht anzunehmen, aber theoretisch möglich).

Natürlich kann ich mich da auch irren, aber ich glaube es lohnt sich, sich da mal genauer zu erkundigen und würde ein Urteil riskieren.
Das ist halt auch eine Frage der Verhältnimäßigkeit... Oder wieviele Instanzen würdest du für rein für's Prinzip (Lose sind ja nichts wert) gehen?

Gruß Aru
 
Guthaben aller User 1.010.572.179,43 Lose
Guthaben Ø pro User 15.083.166,86 Lose
Angemeldete User 67
Anmeldungen pro Tag 0,05

Ich glaube, bei den vermutlich Peanuts um die es geht, würde das jeder Richter erstmal abschmettern aus Unlust, weil es wohl wichtigeres gibt.

Und ist wohl kein Wunder, warum da nicht mal 100 Personen sich hin verirrt haben.

Was das Rechtliche angeht, wäre meiner Einschätzung nach da wohl nicht wirklich etwas zu machen. Man hat als Nutzer 60 Tage freie Verfügung gehabt, sich das Guthaben zurück zuholen. Man hat vorher mit den AGB bestätigt, dass man bereit ist, auf sein Guthaben zu verzichten, wenn man dieser Einlog-Regelung nicht nachkommt.

Sicher unschön, aber solchen nutzerunfreundlichen Lösungen kann man eben nur durch Boykott beikommen. Oder, in dem man soviele Serviceanfragen produziert, bis der Betreiber genervt nachgibt ;) Aber ist alles vergebene Lebenszeit ...
 
Sicher unschön, aber solchen nutzerunfreundlichen Lösungen kann man eben nur durch Boykott beikommen. Oder, in dem man soviele Serviceanfragen produziert, bis der Betreiber genervt nachgibt ;) Aber ist alles vergebene Lebenszeit ...

NIcht nur nutzerunfreundlich, sondern auch nach geltendem Recht verboten und nichtig.
Klauseln, die alleine dazu dienen, eine Partei ungerechtfertigt zu benachteiligen, sind im deutschen Vertragsrecht nicht ohne Grund als unwirksam deklariert.