Geschäftskonto nötig?

Klare Sache: Für den Privatbereich ein Konto und für den Geschäftsbereich zwei Konten

Warum gleich zwei Geschäftskonten? Wenn du bei deinem Steuerberater vorsprichst lässt du dir mal von ihm den §4(4a) EStG erklären und wenn er dabei zu sehr stottert kommt oder gar überhaupt keine Ahnung hat, bedankst du dich freundlich, stehst auf und suchst dir den nächsten Kandidaten - es ist übrigens unwichtig, ob du die Erklärungen selbst verstehst, das kann bald keiner mehr verstehen, aber dein Steuerberater sollte zu diesem Personenkreis gehören.

Was ist das Problem? Wenn du geschäftliche Verluste hast (die man auch mit 30 Jahren Geschäftstätigkeit immer mal haben kann), wirst du deren Zinsen nach ein paar Jahren nicht optimaler Finanzierungsquellen gänzlich privat zugerechnet bekommen, ein zweites Konto hilft zumindestens einen Großteil davon vor dem Sprung in den Privatbereich zu retten. Das Problem besteht übrigens auch für jeden bereits bestehenden Unternehmer (außer bei juristischen Personen wie GmbHs).

Und das Thema mit den Kontoführungsgebühren: Es ist wirklich erstaunlich, wie viel Geld manche Menschen verschenken, nur um scheinbar ein paar Euro zu sparen. Ich erinnere mich an einen Fall, als ich zufällig dort im Haus war, als Handwerker scheinbar umfangreichere Arbeiten durchgeführt haben (Fenster ausgewechselt). Die seltene Gelegenheit nutzend mal etwas vorher zu wissen, habe ich darauf gedrängt, dass die Rechnung auf jeden Fall überwiesen wird. Mir wurden diverse Argumente entgegengebracht ("Ich habe es denen aber schon bar versprochen", "Ich bin ab morgen im Urlaub, wenn da was mit der Überweisung nicht funktioniert...", "Was mir da schon wieder an Bankgebühren berechnet werden.."), nur um es nicht zu tun. "Überweisen oder es gibt später einige hundert Euro weniger Steuererstattung!". "Naja gut, dann überweise ich". Einige Wochen später habe ich mal (spaßeshalber) nachgefragt und es ist rausgekommen, dass doch bar bezahlt wurde. Kontraproduktiv hunderte Euro verschenken aber sich dann hinterher beschweren, warum so wenig vom Finanzamt erstattet wird und auch noch die Rechnung 50€ höher ist als im Vorjahr :ugly:
 
Klare Sache: Für den Privatbereich ein Konto und für den Geschäftsbereich zwei Konten

Warum gleich zwei Geschäftskonten? Wenn du bei deinem Steuerberater vorsprichst lässt du dir mal von ihm den §4(4a) EStG erklären und ...
Man kann auch eine ordnungsgemäße Buchführung machen ohne für ein Geschäftskonto zu zahlen. Ein Geschäftskonto ersetzt auch nicht die ordnungsgemäße Buchführung, sondern erleichtert allenfalls die Buchführung.
Es kommt auf die Menge der Buchungen an, ob man ein Geschäftskonto braucht oder nicht.

Ein geschäftskonto ist übrigend ein doppeldeutiger Begriff, einerseits bezeichnet er ein zweites Konto für Geschäftszwecke, andererseits ist es auch ein Produkt von manchen Banken.

Freiberufler haben keine Buchführungspflicht!
 
Was hat die Frage über die Zahl der geschäftlichen Bankkonten mit der Buchführungspflicht zu tun? Und wer hat behauptet, dass Bankkonten die Buchführung ersetzen sollen? :roll:
 
Gibt es wirklich Selbstständige, die wegen den Kontoführungsgebühren kein weiteres Konto haben ? Find ich irgendwie ein komisches Argument.

Die Kosten kriegt man eh zurück/kann man absetzen, also, wenn jemand das als Argument nimmt gegen ein Geschäftskonto, dann ist er einfach dumm.
 
Was hat die Frage über die Zahl der geschäftlichen Bankkonten mit der Buchführungspflicht zu tun? Und wer hat behauptet, dass Bankkonten die Buchführung ersetzen sollen? :roll:
Es geht darum ob man ein Geschäftskonto braucht oder nicht.
Bankkonten könnten die Buchführung ersetzen - das Potential ist vorhanden.

Die Kosten kriegt man eh zurück/kann man absetzen, also, wenn jemand das als Argument nimmt gegen ein Geschäftskonto, dann ist er einfach dumm.
Absetzen heisst nur, dass man für die Kosten keine Steuern zahlen muss.
Bei manchen Selbstständigen ist es eben auch knapp, da läuft dann schon der Dispo. Bargeld hat man auch gleich in der Hand und muss nicht warten bis irgendwann die Überweisung ankommt, vor allem bei vielen Kunden mit kleinen Beträgen, denen man unmöglich jedem einzeln nachgehen kann - die Zahlungsmoral ist schlecht genug.
 
Hä? Bankkonten könnten die Buchführung ersetzen?

Die Buchführung ist doch gerade gedacht um Details in einen scheinbar verwirrenden weil rein gesamtchronologischen und unkategorisierten Ablauf von Zahlungen insbesondere bei Bankkonten/Kassen zu bringen.

Was wäre dann der Gewinn? Etwa der Unterschiedbetrag des Kontobestandes zwischen dem Anfang und dem Ende des Geschäftsjahres? Diese Idee scheitert doch schon an den einfachsten Sachverhalten. Wie wirken sich Privatentnahmen aus? Was ist mit der Zahlung von Geldstrafen? Was wird aus der AfA?

Selbst in einer EÜ-Rechnung (§4(3), Standardfall bei Freiberuflern) ist das nicht machbar, also wo bitte soll dafür Potential vorhanden sein?

Und nochmal knapp formuliert: Wer am falschen Ende spart, ist hinterher immer der Dumme. Wegen ein paar Euro viel größere finanzielle Verluste und steuerliche Risiken auf sich zu nehmen ist ganz einfach nur dumm. Gell, da läuft man lieber die Strecke Stuttgart-Berlin, als sich mit einer gekauften Fahrkarte eine ruhige Bahnreise zu gönnen. :roll:
[Aus gegebenem Anlass könnte dieser Vergleich noch für einige Tage/Wochen hinken :D ]
 
Die Buchführung ist doch gerade gedacht um Details in einen scheinbar verwirrenden weil rein gesamtchronologischen und unkategorisierten Ablauf von Zahlungen insbesondere bei Bankkonten/Kassen zu bringen. ...
Du verwechselst Buchführung mit dem Jahres-/Quartalsabschluss, der die Gewinn- und Verlustrechnung beinhaltet. Dieser §4(3) impliziert den Unterschied, weil Freiberufler zwar keine Buchführung aber trotz dem eine wie auch immer geartete Gewinn- und Verlustrechnung machen müssen.
"Der Unterschiedbetrag des Kontobestandes zwischen dem Anfang und dem Ende des Geschäftsjahres" wäre dann ein Ertrag.
 
Jahres anfang 0 €, eine Buchung Privateinlage 500€, Jaheresendstand 500€ => 500€ Ertrag??

Naja im gewissen sinne kann ein extra konto auch die Buchführung erleichtern, denn inzwischen gibt es ja auch software zum einlesen des Kontos, und damit können wiederkehrende Sachen aufs korrekte Konto gebucht werden (Miete, Strom etc.) Ich weiß nciht wie ausgereift das ist, weiß nur, das es damals (vor 4 Jahren) bereits bei Datev drin war, genutzt hatte es bei uns aber glaube keiner .

@joschilein
wieso gleich zwei konten kannst mir ja mal per pn erklären, das habe ich net verstanden, ist vielleicht auch noch zu früh für mich ;)
ich geh leich nochmal ins bett ;)
 
@DocTrax:
Ich verwechsele gar nichts. Du behauptest doch, dass man (= die Bank?) für Freiberufler mit dem Bankkonto einen Buchführungsersatz schaffen könnte ["Bankkonten könnten die Buchführung ersetzen - das Potential ist vorhanden."]. Wie unmöglich das ist, habe ich versucht aufzuzeigen.

Auch Freiberufler müssen irgendeinen feststellbaren Gewinn haben und möchten gewisse Gestaltungsmöglichkeiten haben, weswegen rein praktisch kein Freiberufler (soweit er nicht nur 3 Umsätze pro Jahr und eine ansonsten anderweitige Hauptbeschäftigung hat) bekannt ist, der keine 4(3)-Rechnung machen würde.

Kann es sein, dass du Buchführung mit einer Bilanz gleichsetzt?

@bububoomt:
Was du meinst ist der Kontoauszugsmanager (mit Lerndatei). Ja, das ist durchaus sehr verbreitet (bei uns gar nicht mehr wegzudenken), aber es soll tatsächlich noch Steuerberater geben, die sich dagegen stellen und lieber 5 Personen mehr beschäftigen um die Bank von Hand zu buchen - aber die haben dann i.d.R. auch noch nie was von Seeling oder ähnlichen Wichtigkeiten gehört.
Doch auch mit Kontoauszugsmanager ist die Buchführung nicht von alleine erledigt, es fällt bloß deutlich weniger Tipparbeit an.

Und das mit den zwei Konten erkläre ich jetzt mal nicht im Detail. Das sind noch Nachwirkungen vom lieben Ex-Finanzminister Lafontaine, die seit einiger Zeit wieder an Fahrt gewinnen. Kurgesagt: Wenn auf einem Geschäftskonto Schuldzinsen anfallen fragt sich das Finanzamt, wie viel davon privat veranlasst sein könnte. Auch wenn kein privates Auto über das Bankkonto finanziert wird oder sonstige private Dinge darüber laufen, sieht das FA bei Überentnahme eine private Veranlassung und wenn die Überentnahmen erstmal da sind bekommt man sie nur sehr schwer wieder los, sie werden sogar eher exponentiell mehr, selbst wenn gar keine neuen (Über-)entnahmen getätigt werden. Diese ganze Rechnerei ist so dubios wie z.B. seit 2005 bei den Sonderausgaben, bei denen zwar der Arbeitgeberanteil voll nachteiligt wirkt, aber der Arbeitnehmeranteil nur zu 60%+x Wirkung zeigt.
 
Hihi, im betrieblichen Rechnungswesen kann man das so machen, wenn man dann in der Gewinn-Verlustrechnung die Einlagen wieder abzieht. => Gewinn=0
Stimmt doch alles. :mrgreen:

Das war nur eins von vielen Beispielen, ich sage mal so, du mußt Umsatz und kosten trennen und das wird nicht so einfach. Es gibt den Spruch: In 1 Cent Differenz können Millionen Beträge liegen. Und der hat schon was zu sagen.

@joschilein,
hmm, also ich weiß ja nicht wie ausgereift das ist, also glaue damals ging es schneller per Hand zu buchen als das einzulesen und noch zu kontrollieren ob der das auch richtig macht. Die einnahmen können ja noch leicht eingebucht werden, aber bei den Ausgaben, stell ich mir das schwerer vor, weil man ja noch immer Prüfen muß ob die Rechnungen ordnungsgemäß sind und ob die VorSt gezogen werden darf oder nicht, Aufsplittungen der Rechnungen etc. Vielleicht denke ich mir das auch nur zu schwer/kompliziert, wie gesagt kenne es nicht aus der Praxis


Also das mit Zinsen bzgl. Überentnahme ist mir natürlich bekannt, mußte so ein paar Berechnungen auch durchführen, aber mir ist nicht klar wie das mit zwei Geschäftskonten anders sein sollte. Wie gesagt wenn zeit und lust hast->pn
 
Das war nur eins von vielen Beispielen, ich sage mal so, du mußt Umsatz und kosten trennen und das wird nicht so einfach. Es gibt den Spruch: In 1 Cent Differenz können Millionen Beträge liegen. Und der hat schon was zu sagen.
Ich habs nicht erfunden, wenn man von 500 Eur Einlage ein Produkt kauft und das für 650 Eur verkauft hat man eben 650 Eur Ertrag/Erlös/Umsatz und nur 150 Eur DB (vllt auch Gewinn). Es ist auch ein Grenzfall, den Du da beschrieben hast.

@joschilein: Die Schuldzinsen könnten wirklich zum Problem werden. Man kann die aber in der Regel genau zuordnen.
 
Naja es gibt schon ein Grund wieso Erlöse im SKR03 von 8000-8999 gehen. (Ok die hälfte ist da wirklich ne Besonderheit).
 
wie sieht das aus wenn man ne Lastschriftabbuchung beauftragen will?

Geht das nur mim Geschäftskonto?
Und wenn ja, was kostet es extra?
 
@scriper
Lastschriftverfahren kann man auch mit einem privaten Girokonto machen.

Gruß, Jacky
 
Sicher?

Jacky, du weißt was gemeint ist? Also das man selber bei wem anderes abbucht, denke nciht das das mit nem Privaten Konto geht.

Also bei uns kostet es an sich nix extra. Weiß net ob andere Banken da unterschiede machen. Auch haben bestimmte Banken bestimmte Voraussetzungen das mans nutzen kann.