Gerichtsvollzieher und nun?

fusselmausi schrieb:
Wenn Ihr nur über ein bestimmtes Minumum an Einkommen verfügt (so ca. 900 Euro maximal glaub ich) dann könnt Ihr ja Beratungskostenhilfe beantragen beim Gericht und Euch dann gegen eine Auslagengebühr von 10 € nen Anwalt für die Beratung nehmen. Kommt halt drauf an, wieviel Einkommen im Haushalt vorhanden ist.



Danke werden wir mal versuchen raus zu bekommen welche Voraussetzungen sein müssen.
Den Titel haben wir ja schonmal und die Zinsen laufen ja auch weiter, so steht es auf jedenfall hier drauf :p

Kleiner Trost :-?
 
Killerbeast schrieb:
Danke werden wir mal versuchen raus zu bekommen welche Voraussetzungen sein müssen.
Den Titel haben wir ja schonmal und die Zinsen laufen ja auch weiter, so steht es auf jedenfall hier drauf :p

Kleiner Trost :-?

jepp, korrekt. Das schlimme ist nur, solch ein Titel nützt Dir mal gar nix, wenn der Schuldner kein Geld hat, bzw. seine kohle schon über jemanden anderes laufen läßt. Mein Ex hatte solch einen Fall auch mal, ist kein rankommen. Es gibt genug möglichkeiten in deutschland seine kohle zu behalten, obwohl sie nicht offensichtlich bei einem selber ist ;)
Ist traurig aber wahr
 
Mhhh aber wenn jemand berufstätig ist ( nicht selbständig ) dann könne man doch über den GVZ an sein Lohn oder konto ran.

Bei Filmen ist es doch auch so :ugly:
 
Mhh ich frag mich wie ein Arbeitsloser das Geld bezahlen soll. Dafür muss dann der jenige Schulden machen? Schöne Logik.
 
Hab hier auch nen Titel von meinem Februargehalt 2004 an der Wand hängen.. Sieht schön aus - werd ich nur nie nen Cent von sehen. Traurig, aber was soll man machen...
 
Killerbeast schrieb:
Mhhh aber wenn jemand berufstätig ist ( nicht selbständig ) dann könne man doch über den GVZ an sein Lohn oder konto ran.

Bei Filmen ist es doch auch so :ugly:

klar kann man über den GVZ an den Lohn oder das Konto ran kommen. Nur sehen wir es mal realistisch, er brauch doch bloß innerhalb der Pfändungsfreigrenze Lohn offiziell erhalten und das Konto weist sonst auch kein Guthaben auf, und schon kriegst keinen Cent von ihm, Konto ist zwar gepfändet, doch das nützt dir als gläubiger in dem fall mal gar nix...
 
fusselmausi schrieb:
klar kann man über den GVZ an den Lohn oder das Konto ran kommen. Nur sehen wir es mal realistisch, er brauch doch bloß innerhalb der Pfändungsfreigrenze Lohn offiziell erhalten und das Konto weist sonst auch kein Guthaben auf, und schon kriegst keinen Cent von ihm, Konto ist zwar gepfändet, doch das nützt dir als gläubiger in dem fall mal gar nix...

warum nützt das nichts?

die bank ist verpflichtet, im rahmen einer kontenpfändund, das konto direkt zu sperren, es kan nichts mehr abgehoben werden, bis das konto den saldo der pfändung gedeckt hat

einzige ausnahme: das konto wird nur zum empfang von sozialleistungen genutzt, dann wird eben diese sozialleistung aus der pfändung herausgelöst, bei allen weiteren einzahlungen auf das konto bleibt die pfändung dann aber bestehen
 
wittis-web.de schrieb:
warum nützt das nichts?

die bank ist verpflichtet, im rahmen einer kontenpfändund, das konto direkt zu sperren, es kan nichts mehr abgehoben werden, bis das konto den saldo der pfändung gedeckt hat

einzige ausnahme: das konto wird nur zum empfang von sozialleistungen genutzt, dann wird eben diese sozialleistung aus der pfändung herausgelöst, bei allen weiteren einzahlungen auf das konto bleibt die pfändung dann aber bestehen

das ist ja grundlegend richtig...
Aber denkst Du, der Schuldner ist dann noch so naiv, und läßt sein Geld auf das gepfändetet Konto gehen???? Ich denke nicht.
Und insofern nützt Dir dann die Pfändung auch nicht..
Mein Ex hatte ne Pfändung auf seinem Konto. Was hat er gemacht? Sich nen neues online-Konto eröffnet, dass keiner wußte und schon war alles geritzt ;)
 
fusselmausi schrieb:
das ist ja grundlegend richtig...
Aber denkst Du, der Schuldner ist dann noch so naiv, und läßt sein Geld auf das gepfändetet Konto gehen???? Ich denke nicht.
Und insofern nützt Dir dann die Pfändung auch nicht..
Mein Ex hatte ne Pfändung auf seinem Konto. Was hat er gemacht? Sich nen neues online-Konto eröffnet, dass keiner wußte und schon war alles geritzt ;)

naja

bei einer kontenpfändung wird im zentralregister der banken abgefragt, welche bank den schuldner als kunden hat, es werden in der regel alle konten gesperrt

also hat er mit mehrereb konten auch kein glück
wenn er aber absichtlich zb die bis dahin regelmäßig kommenden zahlungen vom konto fernhält, hat der schuldner sogar das pech, dass es noch ordnungsstrafen obendrauf geben kann ...

ist alles nicht mehr so einfach, wie es früher mal war

am besten heiraten, ehevertrag mit gütertrennung und im falle einer persönlichen insolvenz alle güter vorher auf die frau überschreiben
allerdings dann die frau immer gut umsorgen, sonsthaut die einem ab :evil:
 
wittis-web.de schrieb:
naja

bei einer kontenpfändung wird im zentralregister der banken abgefragt, welche bank den schuldner als kunden hat, es werden in der regel alle konten gesperrt

also hat er mit mehrereb konten auch kein glück
wenn er aber absichtlich zb die bis dahin regelmäßig kommenden zahlungen vom konto fernhält, hat der schuldner sogar das pech, dass es noch ordnungsstrafen obendrauf geben kann ...

ist alles nicht mehr so einfach, wie es früher mal war

am besten heiraten, ehevertrag mit gütertrennung und im falle einer persönlichen insolvenz alle güter vorher auf die frau überschreiben
allerdings dann die frau immer gut umsorgen, sonsthaut die einem ab :evil:

also ich kann dir nur sagen, dass du sehr wohl mit mehreren konten (die du nirgends angibst) sehr gut leben kannst und die auch nicht gesperrt werden.
Die Abfrage in dem Zentralregister wird nur gemacht, wenn die Pfändung frisch ist und die Daten der Eidesstattlichen Versicherung abgeglichen werden, danach nur noch wenn du dich auffällig machst. Aber das würde ich als schuldner tunlichst unterlassen.
Es ist heutzutage wirklich einfacher für den Schuldner als für den Gläubiger :roll:

Und das mit den Ordnungsstrafen muss Dir erstmal bewiesen werden, denn wenn das Geld auf ein Konto läuft, wo ein anderer Kontoinhaber z.b. ist, dann kann Dir niemand was, weil dafür keine rechtliche handhabe ist
 
Mal ein paar Dinge am rande.
Wenn ihr sozialleistungen vom Staat bezieht, ALG, ALG2 oder ähnliches, habt ihr anspruch auf Rechtshilfe, d.h. der Staat zahlt nach Stellung eines Antrages Euren Anwalt, hierzu kann euch ein Anwalt sagen ob ihr von dieser Regelung profitieren könnt. Soviel zum Thema keinen Anwalt leisten können.
Zum Thema Gerichtsvollzieher, ich denke hier gibt es eine Ähnliche Regelung, einfach mal bein GV anrufen und fragen.
Eine andere Frage, was der Arbeitgeber nicht gezahlt hat, waren das Abfindungen oder Lohn? Im Falle das es Lohn war, springt unter Umständen die Arbeitsagentur (Früher Sozialamt) ein, und hohlt es sich vom Arbeitgeber wieder.
So weit von mir.
(P.s. Ich bin kein Anwalt und führe keine Rechtsberatung durch, nur jemand mit Erfahrungen)

Gruss Lowfyr
 
Lowfyr schrieb:
Mal ein paar Dinge am rande.
Wenn ihr sozialleistungen vom Staat bezieht, ALG, ALG2 oder ähnliches, habt ihr anspruch auf Rechtshilfe, d.h. der Staat zahlt nach Stellung eines Antrages Euren Anwalt, hierzu kann euch ein Anwalt sagen ob ihr von dieser Regelung profitieren könnt. Soviel zum Thema keinen Anwalt leisten können.
Zum Thema Gerichtsvollzieher, ich denke hier gibt es eine Ähnliche Regelung, einfach mal bein GV anrufen und fragen.
Eine andere Frage, was der Arbeitgeber nicht gezahlt hat, waren das Abfindungen oder Lohn? Im Falle das es Lohn war, springt unter Umständen die Arbeitsagentur (Früher Sozialamt) ein, und hohlt es sich vom Arbeitgeber wieder.
So weit von mir.
(P.s. Ich bin kein Anwalt und führe keine Rechtsberatung durch, nur jemand mit Erfahrungen)

Gruss Lowfyr



Sie hat Ihren Lohn nicht erhalten und dagegen hatten wir dann geklagt.

Sie bezieht nun ALG2 ( oder so )

Wir werden am Freitag mal einen GVZ aufsuchen und dann mal nachfragen was man machen kann. ;)
 
Fragt mal nach Insovenz ausfall Geld bei der Arbeitsagentur, das ihr Arbeitgeber ja offensichtlich Zahlungsunfähig ist ;)
Kann gut sein das die Ihm dann Beine machen.
Dafür gab es früher mal eine Regellung, ich weiss nicht ob es die immernoch gibt.

Gruss Fabian
 
Wenn man Alg2 oder sonstiges bekommt muss man den Rechtsanwalt und den Gerichtsvollzieher nicht bezahlen. Habe vorhin mit einem GV telefoniert, weil Fusselmausi meinte das der Kläger es bezahlen muss wenn der Beschuldigte nicht zahlen kann. Und das stimmt nicht!
 
Freyja schrieb:
Wenn man Alg2 oder sonstiges bekommt muss man den Rechtsanwalt und den Gerichtsvollzieher nicht bezahlen. Habe vorhin mit einem GV telefoniert, weil Fusselmausi meinte das der Kläger es bezahlen muss wenn der Beschuldigte nicht zahlen kann. Und das stimmt nicht!

So pauschal kannst das nicht sagen. Denn es kommt auch immer darauf an, wieviel Einkommen du innerhalb der Zeit, wo das Verfahren gegen den Schuldner läuft, hast. Wenn der z.B. das Geld einzieht, was sie bekommt, dann wird es unter Umständen so sein, dass du im Nachhinein die GV-Kosten als Ratenzahlung zurückzahlen musst ;) Die Prozesskostenhilfe vom gericht gilt nur solange, wie sich das Einkommen nicht verändert. Und dazu zählen leider auch die Altforderungen vom Gehalt

@killerbeast
ich würde beim gericht prozesskostenhilfe beantragen, musst aber vorher machen bevor du irgendwelche schritte einleitest.
Alles andere hier ist eh nur wischi waschi ;)
 
fusselmausi schrieb:
So pauschal kannst das nicht sagen. Denn es kommt auch immer darauf an, wieviel Einkommen du innerhalb der Zeit, wo das Verfahren gegen den Schuldner läuft, hast. Wenn der z.B. das Geld einzieht, was sie bekommt, dann wird es unter Umständen so sein, dass du im Nachhinein die GV-Kosten als Ratenzahlung zurückzahlen musst ;) Die Prozesskostenhilfe vom gericht gilt nur solange, wie sich das Einkommen nicht verändert. Und dazu zählen leider auch die Altforderungen vom Gehalt

Ich habe heute morgen mit einem Gerichtsvollzieher telefoniert den ich auch beauftragen werde. Er hat mir gesagt das ich nichts bezahlen muss, wenn ich Alg2 bekomme. Da ich im August in die Schule gehen werde, bleibt mein Einkommen so wie es jetzt ist. Also brauch ich nichts zu bezahlen!
 
Freyja schrieb:
Ich habe heute morgen mit einem Gerichtsvollzieher telefoniert den ich auch beauftragen werde. Er hat mir gesagt das ich nichts bezahlen muss, wenn ich Alg2 bekomme. Da ich im August in die Schule gehen werde, bleibt mein Einkommen so wie es jetzt ist. Also brauch ich nichts zu bezahlen!

Ich hoffe mal für Dich, dass Du NICHT davon ausgehst, dass das Thema sich in diesem Jahr noch klärt und vom GVZ erledigt wird ;)
Also überlege auch mal, wielange Du insgesamt kein Einkommen haben wirst, denn solang das Verfahren nicht abgeschlossen ist und Du innerhalb dieses Verfahrens wieder zu Einkommen kommst oberhalb der Mindesgrenze von ca. 900 € wird die Prozeßkostenhilfe in Form von Ratenzahlung von Dir ZURÜCK verlangt.
Das sollte man einfach mit bedenken, denn wichtig ist nicht der Punkt wann der GVZ beauftragt wird, sondern die ganze Dauer des Verfahrens.
Und bei uns hat der GVZ ca 6 Monate Vorlaufzeit, bis der Fall überhaupt das erste Mal bearbeitet wird.
 
vielleicht hilft das hier weiter: www.forum-schuldnerberatung.de
Habe dort auch schon viel hilfe in solchen Sachen bekommen.
Frag mal A.... oder felsi.

Ich sehe es auch so das du mit den Kosten erstmal in Vorleistung gehen mußt.

Gruß
BigDaddy0207
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich brauchte nur hingehen und ein Zettel ausfüllen wo alle Daten reinkommen, Urteil beilegen und auch KEINE Vorkasse leisten.

Das Geld ist nun eingetrieben und der Schuldner musste alles zahlen ;)