Killerbeast
Well-known member
- 26 Juni 2006
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fusselmausi schrieb:Wenn Ihr nur über ein bestimmtes Minumum an Einkommen verfügt (so ca. 900 Euro maximal glaub ich) dann könnt Ihr ja Beratungskostenhilfe beantragen beim Gericht und Euch dann gegen eine Auslagengebühr von 10 € nen Anwalt für die Beratung nehmen. Kommt halt drauf an, wieviel Einkommen im Haushalt vorhanden ist.
Danke werden wir mal versuchen raus zu bekommen welche Voraussetzungen sein müssen.
Den Titel haben wir ja schonmal und die Zinsen laufen ja auch weiter, so steht es auf jedenfall hier drauf
Kleiner Trost
