Gerichtsvollzieher und nun?

Killerbeast

Well-known member
26 Juni 2006
48
0
Meine Freundin hatte bei jemanden ( mit Vertrag ) gearbeitet doch dieser hatte kein Lohn gezahlt. Es kam zu einem Gerichtstermin ( Gütliche Einigung ) doch leider kam der betroffene nicht.

Wir bekamen nun Recht und haben nun ein Urteil in der Hand mit dem wir zu einem Gerichtsvollzieher gehen können ( meinte der Richter )

Mit dem könne man dann das Geld eintreiben.


Meine Frau ist ja nun Arbeitslos und wie funktioniert das ganze denn nun weiter. Kostet so ein Gerichtsvollzieher etwas denn der muss doch auch bezahlt werden.

Gerichtsbeschluss haben wir ja ( Streitwert: 1145.- )



Wer kann das etwas zu sagen :roll:
 
Ich gehe mal davon aus, das den gerichtsvollzieher der Angeklagte mitbezahlen muss. Denn Ihr (Deine Fau) seid ja im recht und habt die verhandlung gewonnen. Warum sollten Euch also unkosten enstehen....
 
Bulette schrieb:
Ich gehe mal davon aus, das den gerichtsvollzieher der Angeklagte mitbezahlen muss. Denn Ihr (Deine Fau) seid ja im recht und habt die verhandlung gewonnen. Warum sollten Euch also unkosten enstehen....


Das weiß ich ja leider nicht ( deshalb ja auch die Frage ).

Hätte ja sein können das man erstmal bsp 50.- bezahlen muss und der GVZ holt es sich dann bei dem beklagten zurück ;)
 
Ganz im Gegenteil, für den Fall, dass die Pfändung unfruchtbar verläuft muss der "Auftraggeber" den Gerichtsvollzieher bezahlen.

Es können also sogar Kosten für euch entstehen falls die Pfändung erfolglos verläuft.
 
Batsman schrieb:
Ganz im Gegenteil, für den Fall, dass die Pfändung unfruchtbar verläuft muss der "Auftraggeber" den Gerichtsvollzieher bezahlen.

Es können also sogar Kosten für euch entstehen falls die Pfändung erfolglos verläuft.


Dasmacht einem ja echt Mut zu klagen :roll:

Nun wird man auch noch bestraft als KLÄGER 8O
 
Killerbeast schrieb:
Dasmacht einem ja echt Mut zu klagen :roll:

Nun wird man auch noch bestraft als KLÄGER 8O
Ist leider so. Bei einer erfolgreichen Pfändung zahlt ja dann der Schuldner die Kosten für den Gerichtsvollzieher.
 
Batsman schrieb:
Ist leider so. Bei einer erfolgreichen Pfändung zahlt ja dann der Schuldner die Kosten für den Gerichtsvollzieher.


Bin ja mal gespannt was raus kommt denn wir werden dort mal antanzen ende der Woche ;)
 
Batsman schrieb:
Ist leider so. Bei einer erfolgreichen Pfändung zahlt ja dann der Schuldner die Kosten für den Gerichtsvollzieher.
naja, du musst die zwar zahlen, werden aber auf den bisherigen schuldenberg angerechnet, sollte der gute dann wiedermal zahlungsfähig sein, muss er früher oder später den ganzen batzen zahlen. ;)
 
Liquid0815 schrieb:
naja, du musst die zwar zahlen, werden aber auf den bisherigen schuldenberg angerechnet, sollte der gute dann wiedermal zahlungsfähig sein, muss er früher oder später den ganzen batzen zahlen. ;)


Es war ein nebenjob von Ihm denn er arbeitet in einer Computerfirma
 
Liquid0815 schrieb:
naja, du musst die zwar zahlen, werden aber auf den bisherigen schuldenberg angerechnet, sollte der gute dann wiedermal zahlungsfähig sein, muss er früher oder später den ganzen batzen zahlen. ;)

es sei denn, der gutste meldet insolvenz an, dann zahlt er höchstens einen bruchteil der schuld, wenn überhaupt. man kann ja auch eine nullrunde machen in der privatinsolvenz. dann kriegt der gläubiger gar nichts.
 
offenbarungseid is zwar auch möglich, aber dann wird trotzdem die nächsten jahre das Gehalt gepfändet. Ist bei einem unserer Mitarbeiter auch so :(
 
nur nicht verwechseln...

es gibt zwei unterschiedliche wege

offenbahrungseid, dann habt ihr 30 jahre zeit, sollte er zu geld kommen, muss er zahlen

privatinsolvenz, aber nur, wenn er wirklich zahlungsunfähig ist und seinen lebensunterhalt nichtmal zusammenbekommt, dann ist es das problem, dass ihr 7 jahre habt, in denen der schuldner wieder zu geld kommen müsste, danach würde euer anspruch verfallen

aber in der regel klappt das ganz gut
beauftragt einen gerichtsvollzieher, sollter er jemanden antreffen und das geld bekommen, ist gut, auf seiner rechnung an den schuldner steht schon sein geld mit drauf
sollte er eine stundung erreichen, also eine ratenzahlung, wird es nur teuerer für den schuldner, weil dann der basiszinssatz draufgerechnet wird, plus die kosten des GV
und nur, wenn dieses wirklich nicht fruchten würde, und eine konten- oder gehaltspfändung ebenfalls keinen erfolg versprechen, erst dann mpsstet ihr zahlen ...
aber bei den meisten, sofern sie einer arbeit nachgehen, ist es spätestens bei den lohn-gehaltspfändungen erledigt...

obwohl bisher eigentlich, zumindest bei uns, bereits nach dem gerichtlichen mahnbescheid gezahlt haben *g* der reicht meistens aus, um zu zeigen, dass es nun ernst wird
 
Ich hab genau das gleiche Problem wie deine Freundin. Hatte vor ein paar Tagen auch ein Gütetermin wegen Lohn. Und mein Chef ist nicht gekommen.

Den Gerichtsvollzieher muss deine Freundin nicht tragen. Mein Anwalt hat mir das erklärt. Wenn mein Anwalt einen Gerichtsvollzieher beauftragen würde müsste ich 50 € zahlen. Wenn ich das selber mache muss ich nichts bezahlen. Dann übernimmt der beschuldigte die Kosten.

@Witti Muss der "Beschuldigte" auf eine Ratenzahlung eingehen? Und wie ist das bei Eheleuten?

Also bei mir ist das so. Die Frau war Geschäftsinhaberin und der Mann von ihr der Geschäftsführer. Nur jetzt ist die Frau nicht mehr die Geschäftsinhaberin. Nur noch der Mann ist Geschäftsinhaber. Wenn die Frau zum Beispiel kein Geld mehr hat, muss der Mann, wenn er Geld hat ihre Schulden bezahlen? Denn die Firma führt er ja immer noch. dann muss er ja auch Geld haben.



Gruß Freyja
 
Zuletzt bearbeitet:
Freyja schrieb:
Den Gerichtsvollzieher muss deine Freundin nicht tragen. Mein Anwalt hat mir das erklärt. Wenn mein Anwalt einen Gerichtsvollzieher beauftragen würde müsste ich 50 € zahlen. Wenn ich das selber mache muss ich nichts bezahlen. Dann übernimmt der beschuldigte die Kosten.





Gruß Freyja



Das macht einem ja wieder Mut ;)
 
Freyja schrieb:
Ich hab genau das gleiche Problem wie deine Freundin. Hatte vor ein paar Tagen auch ein Gütetermin wegen Lohn. Und mein Chef ist nicht gekommen.

Den Gerichtsvollzieher muss deine Freundin nicht tragen. Mein Anwalt hat mir das erklärt. Wenn mein Anwalt einen Gerichtsvollzieher beauftragen würde müsste ich 50 € zahlen. Wenn ich das selber mache muss ich nichts bezahlen. Dann übernimmt der beschuldigte die Kosten.

Gruß Freyja

Der Gerichtsvollzieher probiert erst seine Kosten und die Schulden beim Schuldner einzutreiben, funktioniert das nicht, weil der Schuldner dazu kein Geld hat, dann MUSS die Freundin den Gerichtsvollzieher verauslagen, da sie diesen beauftragt hat. Hat mir mein Freund erklärt (ist Rechtsanwaltsfachangestellter) und die Anwältin meiner Mutter teilte das selbe mit.
So einfach ist das dann nicht. Zumal man bei Schulden vom Arbeitgeber meistens leider davon ausgehen muss, dass diese inzwischen Ihre Kohle schon zur Seite gepackt haben, wo kein Gerichtsvollzieher ran kommt und somit die Kosten vom "Gläubiger " verauslagt werden müssen. Denn wenn der Gerichtsonkel nichts holen kann, muss er ja irgendwo sein Geld her kriegen, in dem Fall dann leider vom Gläubiger. Sorry, aber ist so.
 
Freyja schrieb:
@Witti Muss der "Beschuldigte" auf eine Ratenzahlung eingehen? Und wie ist das bei Eheleuten?

nein, muss er nicht
zeigt er aber keinerlei interesse an einer gütlichen einigung, also durch ratenzahlung oder direkt gesamtzahlung, wird das gerichtliche mahnverfahren angewendet, wonach der gerichtsvollzieher dann eben den titel, den ihr habt, in vollen zügen auskosten kann

er darf dann die pfändungsleiter raufklettern ..

lohn-gehaltspfändung, kontenpfändung, notfalls die güterpfändung (der berühmte kuckuck)

ist das alles nicht erfolgreich, wird der offenbahrungseid nahegelegt
gleichwohl kann der schuldner dann aber auch die privatinsolvenz anmelden, ist aber sehr zum nachteil des schuldners, da ist der offenbahrungseid für ihn besser, aber egal
 
fusselmausi schrieb:
Der Gerichtsvollzieher probiert erst seine Kosten und die Schulden beim Schuldner einzutreiben, funktioniert das nicht, weil der Schuldner dazu kein Geld hat, dann MUSS die Freundin den Gerichtsvollzieher verauslagen, da sie diesen beauftragt hat. Hat mir mein Freund erklärt (ist Rechtsanwaltsfachangestellter) und die Anwältin meiner Mutter teilte das selbe mit.
So einfach ist das dann nicht. Zumal man bei Schulden vom Arbeitgeber meistens leider davon ausgehen muss, dass diese inzwischen Ihre Kohle schon zur Seite gepackt haben, wo kein Gerichtsvollzieher ran kommt und somit die Kosten vom "Gläubiger " verauslagt werden müssen. Denn wenn der Gerichtsonkel nichts holen kann, muss er ja irgendwo sein Geld her kriegen, in dem Fall dann leider vom Gläubiger. Sorry, aber ist so.

Naja ich glaube das was mein Rechtsanwalt mir sagt und werde es so machen wie er es mir geraten hat!
 
Freyja schrieb:
Naja ich glaube das was mein Rechtsanwalt mir sagt und werde es so machen wie er es mir geraten hat!

Das kannst Du ja auch gerne tun ;)
Ich würde mir allerdings Gedanken machen, wenn 2 voneinander unabhängige Rechtsanwälte das gleiche äußern und Deiner eine andere Meinung vertritt.

Wenn mich nicht alles täuscht, ist das hier eine zivilrechtliche Angelegenheit und bei solch einer muss man in Vorleistung gehen, wenn der Schuldner nicht zahlt.
Bei einer strafrechtlichen Sache sieht es wieder anders aus
 
Da wir aber keinen Anwalt haben ( und leisten können ) so werden wir wohl nur erstmal zu einem GVZ gehen und schauen was der uns raten würde.

Ich währe auch nicht drauf gekommen aber der Richter sagte uns halt das wir denn nun beauftragen können.

1145.- werden wir bestimmt nicht verschenken :roll:
 
Killerbeast schrieb:
Da wir aber keinen Anwalt haben ( und leisten können ) so werden wir wohl nur erstmal zu einem GVZ gehen und schauen was der uns raten würde.

Ich währe auch nicht drauf gekommen aber der Richter sagte uns halt das wir denn nun beauftragen können.

1145.- werden wir bestimmt nicht verschenken :roll:

Wenn Ihr nur über ein bestimmtes Minumum an Einkommen verfügt (so ca. 900 Euro maximal glaub ich) dann könnt Ihr ja Beratungskostenhilfe beantragen beim Gericht und Euch dann gegen eine Auslagengebühr von 10 € nen Anwalt für die Beratung nehmen. Kommt halt drauf an, wieviel Einkommen im Haushalt vorhanden ist.