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Gelöschtes Mitglied 2069
Lose sind kein Eigentum, sondern sind ein Besitz. Eigentümer ist und bleibt Lukas Klamm als Herausgeber.
Du kannst "Lose" nicht mit Spielzeug vergleichen da es fiktiv ist. Auch besteht kein Anspruch auf den Besitz der von Klamm vergeben wird.
Spätestens in zweiter Instanz würde eine Klage mit Sicherheit abgewiesen oder eingestellt werden. Klammlose sind eine Grauzone in der Rechtsprechung. Im Zweifel für den Angeklagten.
Es steht ja oben auch im Screenshot unbeschadet ihrer Geldersatzfunktion sind Klammlose kein Geld...
Lässt der Angeklagte es mit dem normalen Rechtsmittel auf weitere Prozesse ankommen (wenn es überhaupt zu einer Anklage kommt), wird man die Begründung als nichtig anerkennen, da Lose keinen Wert haben. Der Angeklagte kann ja sagen, er sei gutgläubig davon ausgegangen dass Klammlose keinen Wert haben und sich auf die AGB von Klamm berufen.
Außerdem kann man Loseverkäufe auch als Scheingeschäfte bezeichnen, da sich der Besitzer verändert, aber nicht der Eigentümer. Scheingeschäfte sind nichtig und sind so zu behandeln, als hätten sie nicht stattgefunden. Spätestens wenn der Käufer die AGB von Klamm gelesen hat, ist davon auszugehen, dass er die Rechtmäßigkeit des nichtigen Geschäfts anzweifeln hätte müssen. Lukas Klamm könnte Lose jederzeit zurücknehmen und ganz abschaffen ohne Schadensersatz zahlen zu müssen. Genau das Gleiche gilt für das Verkaufen und generieren von ihm ausgehend.
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