News Gericht: Bayerischer Polizist darf sich nicht tätowieren lassen

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 14.11.2018 um 14:45:41 Uhr veröffentlicht:
Gericht: Bayerischer Polizist darf sich nicht tätowieren lassen
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München (dpa) - Bayerische Polizisten dürfen sich weiter nicht sichtbar tätowieren lassen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden. Ein 42 Jahre alter Polizeioberkommissar hatte geklagt, weil das Polizeipräsidium Mittelfranken ihm verboten hatte, sich den hawaiianischen Schriftzug «Aloha» auf seinen linken Unterarm tätowieren zu lassen. Der Mann hatte 2008 seine Flitterwochen auf Hawaii verbracht und wollte mit dem Tattoo eine bleibende Erinnerung daran auf seinem Körper verewigen.
 
Wenn der Polizist nach Berlin kommt, dann kann er auch tätowiert sein, oder er klagt weiter bis zum Bundesverwaltungsgericht