Genügt das für eine Anzeige?

wwewrestling

Nervensäge
ID: 238422
L
20 Juni 2006
1.480
108
Hallo,

ich möchte gerne eine bestimmte Person anzeigen,
weil er mich mehr mals öffentlich lächerlich gemacht hat und mich dazu noch beleidigt hat.
Neben dem hat er sehr vielen Leuten , lügen über mich erzählt und hat meinen Ruf sehr geschädigt.
Ichz fühle mich wegen dem, sehr verletzt, weil im viele leute die ammenmärchen glauben

Kann ich was gegen diese PErson unternehmen?
Anzeigen , vllt?

Ich würde mich über antworten freuen
 
Ich habe keine Ahnung, aber deine Glaubwürdigkeit würde dadurch auch nicht verbessert werden.
Du kannst ihn aber auf jeden Fall anzeigen, wenn du dadurch finanziellen Schaden erlitten hast.
 
Soviel ich weiß, geht das nur bei Firmen.

Aber die Rufschädigung reicht - soviel ich weiß - bei einem stinknormalen Bürger nicht für eine Anzeige aus. Da muss schon mehr dahinter stecken, z.B. Stalking, Drohungen, etc.

Aber wenn du sichergehn willst, informier dich doch einfach mal bei der Polizei oder geh zu nem Anwalt
 
Was behauptet er denn? Daß Du der deutschen Interpunktion nicht mächtig bist? :mrgreen:

Mal ernsthaft: Nachdem wir nichts genaues wissen und es bei sowas immer 3 Ansichten gibt (Deine, seine und die Wahrheit), wird es hier im Forum wohl nicht leicht sein, eine Aussage zu treffen. Wenn Du wirklich rechtlich gegen ihn vorgehen willst, dann trifft wohl noch am ehesten der Tatbestand der Verleumdung oder der üblen Nachrede, in extremen Fällen vielleicht (und nicht vllt, so viel Zeit sollte schon sein!) sogar Rufmord. All das muß dann aber ein Anwalt einschätzen, das können und dürfen wir hier im Forum nicht!
Wenns Dir also ernst ist mit einer Anzeige, dann such Dir nen kompetenten Anwalt.
Oft hat bei sowas aber auch schon ein klärendes Gespräch zwischen beiden Parteien geholfen!
 
Zur Polizei gehen und Anzeige erstatten kannst du in deinem Fall auf jeden Fall erstmal. Dort wird dann in der Sache weiter ermittelt und die Akte am Ende an die Staatsanwaltschaft übergeben. Ein Staatsanwalt wird dann entscheiden, inwiefern das ganze strafrechtlich verfolgt wird. Das was du geschildert hast, klingt doch sehr nach Beleidigung und/oder Verleumdung (bzw. mindestens übler Nachrede), insofern geh ruhig zur Polizei wenn es dich so sehr belastet.
 
Ich würde sagen, es handelt sich um Verleumdung.
Ob der Fall allerdings weiter verfolgt wird, hängt ganz vom zuständigen Gericht, bzw. Richter und Staatsanwaltschaft ab.

Edit: Üble Nachrede kommt evtl. auch noch in Betracht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaub, ich muss wohl zuerst mit der Person reden
Ich hoffe das bringt was, falls nicht gehe ich zur Polizei
 
Anzeigen kannst Du als 15 Jähriger glaub ich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten 8O
Ansonsten denke ich nicht dass der Staatsanwalt das verfolgen wird.

das stimmt, bei einer Anzeige muss mindestens ein Vormund anwesend sein

Glaube ich kaum, sonst könntest Du als Misshandeltes Kind nicht mal deine eigenen Eltern anzeigen.

das ist ein Sonderfall
und dann nimmt die Polizei die Anzeige auch nicht vom Kind auf, sondern gibt den Fall ans zuständige Jugendamt, was dann als rechtliche Instanz in Vertretung für das Kind Klage erhebt
 
Witti, du hast deinen Beruf verfehlt, du kennst nicht nicht nur mit BGB und HGB aus, sondern auch mit dem Strafrecht. :ugly:
 
Und was erhoffst du dir dadurch ? Geld wirst du sicherlich nicht bekommen, aufhören wird er mit gewissheit auch nicht, eher wird dein Umfeld sich über dich Lustig machen und nicht nur die genannte Person. Zudem wirst du Zeitaufwand haben und am Ende vielleicht zu einem Schiedsmann rennen müssen, denn bei lapalien mischt sich selten ein Gericht ein und man kommt erstmal zum Schiedmann.

Fazit : Zeitkosten, Lächerlichkeit....

Sorry aber ich seh da kein Sinn drin, aber viel Spaß ^^
 
hat meinen Ruf sehr geschädigt.


mal eine Frage

was für einen Ruf hat ein 15jähriger?

du bist nicht geschäftlich tätig
du stehst noch nicht wirklich im Leben
du bist keine Person von öffentlichem Interesse

also, was hat man geschädigt?

dein Ansehen bei deinen Buddies?
dein Ansehen bei den Bräuten?

Sorry wenn ich das so krass sage, aber hier kann man nicht wirklich davon ausgehen, dass wirklich etwas geschädigt wurde
oder wird dir durch das Gesagte etwa deine berufliche Zukunft verbaut?
Denn dann wäre es was vollkommen anderes, aber dein gekränkter Stolz ist nicht wirklich eine Anzeige wert ....
 
Ich denke wir können hier lange im Dunklen tappen, wenn du nicht ein paar Fakten rausrückst.

Einige fühlen sich schon bei Kleinigkeiten verletzt, andere ignorieren sowas. Da kann man nicht pauschal sagen, wenn jemand sagt "du bist xyz", dass das schädigend ist.

Stell die Person lieber mal zur Rede und frage was der Schwachsinn soll.
 
Eine Person hat meinen Ruf in der Schule geschädigt inklusive lehrer
und mir werden wegen der Person, keine lehrer mehr glauben, bzw. tun sie schon nicht und es droht mir ein unterrichtsausschluss
 
Eine Person hat meinen Ruf in der Schule geschädigt inklusive lehrer
und mir werden wegen der Person, keine lehrer mehr glauben, bzw. tun sie schon nicht und es droht mir ein unterrichtsausschluss


dann wäre eine Anzeige, gerade wenn es schulisch ist, kaum das richtige

zunächstmal solltest du mit den Lehrern reden
es sei denn, diese glauben dir nicht, weil an dem Gesagten was Wahres war?!?

dann solltest du, da es mit der Schule zu tun hat, die Eltern hinzuziehen (müsstest du eh, auch bei der Anzeige) und diese das klären lassen
 
Hi, wie weit du mit deinen 15 Jahren was unternehmen kannst weiß ich nicht, aber deine Eltern können eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwalt schicken (die Frist beachten) und die Staatsanwaltschaft wird prüfen ob Anklage erhoben wird.

Da Verläundung ein Tatbestand des STGB ist ist es Sache der Staatsanwaltschaft, privat klagen kannst dir nicht leisten.