Gema Frage !

tobiasrimbach

~TECHNIKER~
ID: 153956
L
21 April 2006
410
23
Hey Leute wollte mal nachfragen wie das ist wenn ich etwas professioneller bei freunden auf gem geb musik von gebrannten cds spielen will was brauch ich da für rechte bei der gema und wie läuft das generell ? bin über jede antwort dankbar ...


mfg und danke
tobiasrimbach
 
Du besitzt aber schon die Originale der gebrannten CDs? Dann müsstest du schauen, was das für ein Geburtstag ist. Bei einer privaten Gartenparty wird die Gema nicht gleich vor der Tür stehen, aber wenn es etwas größeres ist mit Raummietung und so, solltest du dich da schon absichern und wie es sich gehört die Gebühren für die GEMAfia abführen, sofern die CDs die du spielst von bei der GEMA eingetragenen Künstlern ist ;)
 
die GEMA wird nicht vom DJ bezahlt, das ist Sache des Veranstalters ....

selbst bei einem Geburtstag ist eigentlich, wenn von einem DJ die Musik aufelegt wird, die GEMA fällig, wobei da normalerweise kein Hahn kräht
 
also wenn ich jetzt in ner vonner privaten person angemeitetetn hütte für 40 leute aufn geb musik auflege dürfte das eig kein problem sein ?


mfg
tobiasrimbach
 
also wenn ich jetzt in ner vonner privaten person angemeitetetn hütte für 40 leute aufn geb musik auflege dürfte das eig kein problem sein ?


mfg
tobiasrimbach

ne
dann muss der Gastgeber als Veranstalter die GEMA bezahlen ...

ein Bekannter ist auch DJ und selbst auf Abi-Feten, Geburtstagen und Co lässt er sich immer vom Veranstalter eine Wisch unterschreiben, dass dieser für alle notwendigen Anmeldungen zu sorgen hat
wenn der es dann nicht macht, ist es ja nicht das Problems des Plattenvergewaltigers *g*
 
hehe asoo :) muss man da dann mit cds spielen die man auch besitzt ?! bzw müssen es original cds sein ?


mfg
tobiasrimbach
 
das mit Kopien ist eine gefährliche Sache

und wenn man das professionell macht, darf man, weil gewerblich, eh nur Originale nutzen ...
der Kollege hat auch schon mehrere Überprüfungen hinter sich

da stehen die Jungs auf einer Feier auf einmal auf der Matte und wollen deinen Koffer einsehen ...
 
Ich empfehle Dir diese Seite mal zu studieren, evt. hilft das.

Interessant ist dabei in der Tarifübersicht unten im Kleingedruckten
der Punkt
Die Vergütungssätze gelten für Veranstaltungen mit Musikwiedergabe von Original-CDs. Bei der Nutzung von selbst gebrannten CDs, MP3, Festplatten u. Ä. sind zusätzlich Vervielfältigungsrechte einzuholen.


Und mit "nur Gartenparty" und "nur privat" (d.h. kein Profi-DJ und nur Verwandte auf der party, keine Fremden etc) und die Musik so laut das sie auf dem Nachbargrundstück zu hören wäre = Gemazahlung, weil "öffentliche Aufführung", d.h. eigentlich immer wenn jemand anderers als Du selbst oder der kleine Kreis um Dich herum der es eigentlich hören soll die Musik mithören kann ist Gema fällig. Mir ist ein Fall bekannt, da hat jemand seine Anlage im auto aufgedreht und die saßen auf der Haube (und noch zwei andere mit ihren autos, da hat jemand aus den anliegenden Häusern bei der Gema angerufen und die haben glaub ich da Gewerbeamt (od. die Sheriffs- so genau weiß ich das nicht mehr) hingeschickt und dann die Personalien aufgenommen, der hat ne Rechnung für die 3 oder 4 Musikstücke die die Anlieger da "gepetzt" haben bekommen und musste zahlen. Ggf. kann man bei solchen Sachen auch noch einen reinkriegen wegen "Veranstaltung ohne Genehmigung", da haben sie bei ihm abgesehen, da nicht genug Leute.. Glück gehabt.

Greets
Norbert
 
Für private Feiern muss man grundsätzlich keine GEMA bezahlen (die abgesehen davon gar nicht mal so teuer wäre). Voraussetzung ist, dass diese Feier keinen öffentlichen Charakter besitzt.

Rechtliche Grundlage:

Nach dem Urheberrechtsgesetz (§ 15) ist die Wiedergabe eines Werkes öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.

Auslegung durch die Rechtsprechung:

Bei der Beurteilung, ob eine Musikwiedergabe öffentlich ist, kommt es auf den Personenkreis an, der an einer Veranstaltung mit Musikdarbietung tatsächlich teilnimmt. Nur wenn zwischen allen anwesenden Personen eine wechselseitige persönliche Beziehung besteht (z.B. innerhalb der Familie) oder alle eine solche zum Veranstalter haben, ist ausnahmsweise die Öffentlichkeit zu verneinen. Da der Begriff der Öffentlichkeit nach dem Urheberrechtsgesetz also sehr weit auszulegen ist, hat die Rechtsprechung auch demjenigen, der behauptet, eine Veranstaltung sei ausnahmsweise nicht öffentlich, hierfür die Beweislast auferlegt. Es reicht daher nicht aus, eine Veranstaltung als nicht öffentlich zu bezeichnen; sie muss auch tatsächlich als solche durchgeführt werden.

Der "abgegrenzte Personenkreis" ist sowohl quantitativ als auch qualitativ zu sehen. Grundsätzlich gilt: je größer die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung, desto mehr spricht für die Öffentlichkeit dieser Veranstaltung, da bei einem großen Personenkreis alle Beteiligten untereinander gar nicht persönlich miteinander verbunden sein können. Aber gerade diese "persönliche Verbundenheit" ist das herausragende Kriterium, das der Gesetzgeber für die Beurteilung der Öffentlichkeit einer Veranstaltung verlangt.


Quelle: https://www.gema.de/musiknutzer/abspielen_auffuehren/information.shtml#40

Fazit: wenn man seinen Geburtstag mit sagen wir 50 geladenen Gästen aus dem persönlichen Freundes- und Verwandtenkreis feiert, muss man dafür keine GEMA bezahlen, da diese Personen nicht der Öffentlichkeit zuzurechnen sind. Dies setzt allerdings voraus, dass für diese Feier kein Eintritt und auch nichts für Speisen und Getränke genommen wird. Der Ort der Veranstaltung spielt nur dann eine Rolle, wenn dieser auch für andere Personen ( >> Öffentlichkeit) frei zugänglich ist (z.B. auf einem Dorffest o.ä.). Mietet man jedoch bestimmte Räumlichkeiten (z.B. Vereinsheim oder Stadthalle) und schließt die Öffentlichkeit aus ("Zutritt nur für geladene Gäste!"), dann muss man keine GEMA bezahlen.

VG, Andy
 
das mit Kopien ist eine gefährliche Sache

und wenn man das professionell macht, darf man, weil gewerblich, eh nur Originale nutzen ...
der Kollege hat auch schon mehrere Überprüfungen hinter sich

da stehen die Jungs auf einer Feier auf einmal auf der Matte und wollen deinen Koffer einsehen ...

Ausnahmsweise mal ein Fullquote:
Wenn ich in meinen Kneipen auch gebrannte CD's spielen darf, solltest du auch mit gebrannten auflegen dürfen.
Bei mir hat sichs einfach so ergeben, das immer wieder Personal/DJ's gebrannte mitgebracht haben, und die früher oder später eh auf dem Rechner gelandet sind.
Kostet nur ne Kleinigkeit mehr als nur mit Originalen aufzulegen, aber die Option hat die GEMA.
Und, als Musiker bin ich eh dafür auch Popelbeträge mal eben zu überweisen. Meistens isses eh kein Geld, und den Künstlern hilfts ungemein.
Hab mich letztes Jahr auch über meine GEMA-Auszahlung von knapp 3!!€ gefreut. :biggrin:
 
Bei mir hat sichs einfach so ergeben, das immer wieder Personal/DJ's gebrannte mitgebracht haben, und die früher oder später eh auf dem Rechner gelandet sind.
Kostet nur ne Kleinigkeit mehr als nur mit Originalen aufzulegen, aber die Option hat die GEMA.


ja und nein

das gilt nur, wenn das Original die Vorraussetzungen einer erlaubten Kopie darstellt, wie das genau ist, von wegen, Kopierschutz unc Co, steht irgendwo im Urheberschutz drin
 
Sicherheitskopien darfst du dir immer eine machen.
Und bei Kontrollen reicht das denen wenn sie den Wisch für gebrannte sehen.
Kann zumindest sein, daß sie bei mir zu faul sind, bei ca.9k CD's auffm PC gründlicher nachzuforschen :biggrin:
Ich wärs auf jeden Fall ;)
 
Sicherheitskopien darfst du dir immer eine machen.
Und bei Kontrollen reicht das denen wenn sie den Wisch für gebrannte sehen.
Kann zumindest sein, daß sie bei mir zu faul sind, bei ca.9k CD's auffm PC gründlicher nachzuforschen :biggrin:
Ich wärs auf jeden Fall ;)

das Zauberwort hier ist die Privatkopie, dabei zu beachten, dass die CD keinen Kopierschutz aufweist der umgangen werden muss

Aber nur, wenn Du dabei keinen Kopierschutz umgehst - das darf man ja nicht, oder?

richtig
 
das Zauberwort hier ist die Privatkopie, dabei zu beachten, dass die CD keinen Kopierschutz aufweist der umgangen werden muss

Hmm, ich darf auch für meine Kneipen Sicherheitskopien machen, ist ja indirekt schon eine wenn ich sie auf dem Rechner abspeicher weil ich keinen Bock hab in zig Koffern nach nem Musikwunsch zu suchen.
Um genauer zu werden, ich hab 4 Läden in denen jeweil die gleichen CD's/Rechner vorhanden sind. Genehmigt vom Ordnungsamt. Sonst müsst ich mir ja jede CD 3x kaufen.
3 Originale, 1 Kopie die ich verwenden darf :D
Nene, mit dem Extrageld der Genehmigung für gebrannte CD's sind sie glücklich.
Und, irgendwie hatte ich noch auf keiner MusikCD nen Kopierschutz.
Ok, ich brenn extrem selten - wenn ein guter Gast oder Personal mal ne CD haben will, macht denk ich jeder.
Im Regelfall les ich die nur ein.
 
Ok, ich brenn extrem selten - wenn ein guter Gast oder Personal mal ne CD haben will, macht denk ich jeder.


ich weiß jetzt nicht, wie es aussieht, wenn du die als gebrannte im Laden hast, als MP3 war da was im Bereich GEMA, wozu du aber jedes Musikstück glaube ich benennen musstest

zum Thema, wenn ein Gast
das ist strafbar, da du hier nun die Kopien anderen zugänglich machst und verbreitest ... lass das mal jemanden lesen, der macht dir dann die Hölle heiß
 
Jupp, weiss ich das es strafbar ist. Aber die 3 oder 4 mal die's im Jahr passiert, da denk ich eher an meinen Umsatz und an Gastbindung als an die Gema und deren Strafen. ;) Meistens isses eh nur ein einzelnes Lied, da ich die Leut von mir aus schon dazu anhalte sich die zu kaufen damit die Musiker was verdienen. Gibt aber durchaus Sachen die extrem schwer zu bekommen sind.
Wird eh wegen Nichtigkeit fallengelassen.
Wobei die GEMA eh schon fast mit der Mafia gleichzusetzen ist.
Da selber Musiker kommt der Spruch aus Eigenerfahrung.
Hab auch ab und an Konzerte bei mir, natürlich angemeldet - meinst du, irgendne Band hätt jemals da Geld gesehen? Auf Nachfragen kam immer nur: Entschuldigung, haben wir wohl übersehen. Leider ist eine Nachbuchung auf Grund unserer Software nicht möglich. :hö:
Und, wegen Einzelnachweis - die können sich gern die Titelliste rauschreiben, zeig ich ihnen auch alphabetisch an. Sind ja nur knapp 8500 Titel :mrgreen:

*edit*
und ich mach (wie gesagt, extrem selten) nicht die Kopien sondern die Originale anderen zugänglich ;)
 
Hmm, ich darf auch für meine Kneipen Sicherheitskopien machen, ist ja indirekt schon eine wenn ich sie auf dem Rechner abspeicher weil ich keinen Bock hab in zig Koffern nach nem Musikwunsch zu suchen.

Genauer gesagt machst Du gar keine Sicherheitskopien. Du machst ganz normale Kopien und zahlst der Gema eine erhöhte Gebühr dafür, dass Du die in den Kneipen zur Vorführung nutzen kannst. Die Gebühr ist deshalb erhöht, weil man normalerweise die Anschaffungskosten für die Original-CDs hat, die ja dann hier entfallen.

Ist also völlig korrekt das Vorgehen. Du musst dafür nicht mal Originale kopieren, Du kannst die Musik aus (fast) beliebiger Quelle nutzen.

Marty