Gefahren bei gebrauchten Handy

hubba

Well-known member
ID: 285306
L
6 September 2007
1.054
25
Hallo
Ich überlege mir derzeit ein neues Handy zu kaufen. da ich es möglichst günstig haben möchte, überlege ich es mir von einem privaten Anbiter zu kaufen aus vertragsverlängerung oder so.
Ob es nun ganz neu ist oder einen Monat gebraucht ist für mich eigenltich egal.
Die Frage ist jetzt eigentlich, wenn ich nun von dem Verkäufer seine Rechung mitgeliefert bekomme, kann ich dann die Garantie in anspruch nehmen?

Mir geht es darum einschätzen zu können, welche Nachteile ich bei so einem Kauf habe (von Gebrauchsspuren und den normalen Risiken bei ebay-Käufen mal abgesehen).

Mfg
hubba
 
hallo
dann aber nur bei der gleichen firma im gleichen Laden oder kann ich mich auch an den Hersteller des Handys richten?
Mfg
hubba
 
dann aber nur bei der gleichen firma im gleichen Laden oder kann ich mich auch an den Hersteller des Handys richten?
Die Garantie gibt ja sowieso der Hersteller würde ich jetzt mal sagen.

Wenn du das Handy also z.B. in einem kleinen Laden um die Ecke kaufst, es kaputt geht und du es dort wieder zur Reparatur bringst, dann wird das meist sowieso eingeschickt und landet dann wieder beim Hersteller.

Du musst also gucken ob bei dem Handy wirklich alles dabei ist. Irgendwas wo das Kaufdatum drauf steht oder Infos zur Garantie, damit du dementsprechend einen Beleg hast.
 
Heute ist es schon soweit gekommen das der laden um die ecke das ding nur wegschickt :p

die machen nix mehr selber geht alles an die großen hersteller
 
wichtig ist ja nur, das der hersteller nicht streikt, wenn ich mit einem garantiebeleg ankomme, wo nicht mein name drauf steht.
 
Na ja, dachte nur, das wenn ich das Handy zur Reparatur/Austausch einschicken muss, auf der Rechung Max Musterman aus A-Stadt steht und ich aber möchte, das sie es an Hans Müller aus B-Dorf schicken fällt das schon auf.
 
[...] auf der Rechung Max Musterman aus A-Stadt steht und ich aber möchte, das sie es an Hans Müller aus B-Dorf schicken fällt das schon auf.
Ist das denn überhaupt schlimm? Man darf gebrauchte Gegenstände doch verkaufen ohne das die Garantie verfällt, oder?

Ansonsten käme es halt auf den Einzelfall an. Wenn der Garantiebeleg z.B. nur ein Kassenbon ist, dann ist das eh egal.
 
Na ja, dachte nur, das wenn ich das Handy zur Reparatur/Austausch einschicken muss, auf der Rechung Max Musterman aus A-Stadt steht und ich aber möchte, das sie es an Hans Müller aus B-Dorf schicken fällt das schon auf.

Ausserdem schicken die das reparierte oder neue Handy wieder an den Shop wo du es abgegeben hast und dort kannst du es dann abholen ;)

mfg Tele