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Nein, dafür brauchst Du die Erlaubnis vom Slot Progger oder von dem, der alle Rechte des Slot's besitzt.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber was wäre denn, wenn ich das Game selber nicht im Einsatz habe und meine Lizenz verleihe? Ich meine mit meiner Lizenz kann ich doch machen, was ich will. Hauptsache ist doch, dass das Game nur ein mal im Einsatz ist, was ja eine E-Lizenz bedeutet. Auf welcher Seite das Game im Einsatz ist kann dem Progger doch vollkommen egal sein.
Keine Ahnung wie das wirklich ist, sind nur meine Gedanken zu dem Thema.
Da könntest Du natürlich auch Recht haben. Man sollte dann zumindest den Progger, oder dem der alle Rechte besitzt, informieren, wer halt der Leiher ist. Damit ein gewisser Überblick bleibt.
Durch den Kauf eines Slots geht diese Einzelplatz-Lizenz an den Käufer und der Programmierer kann da nicht mehr reinreden, ob man den Slot nun vergameln lässt, in Betrieb nimmt, verschenkt oder gar verleiht muss dem Programmierer egal sein.
Habt ihr schon einmal ElectronicArts (EA) um Erlaubnis gefragt, ob ihr ein Spiel verleihen dürft? nein? kein Wunder, weil ihr das nicht müsst.
OK... Also steht für mich jetzt fest, das ich Slot auch verleihen darf ohne den Betreiber zu informieren...
Verleihen ist unentgeldlich und dar nicht Erwerbszwecken dienen (§27 Urhg), Vermietung wäre entgeltlich (§17 UrHG).
Was meinst Du?
Marty
Das hast du ja Recht. Ich werde sie vermieten.
(2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.
Dann wäre §17, Abs. 2 für Dich interessant:
Marty(2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.
Ohne was dafür zu bekommen? Ja.Das heißt ich könnte das dann verleihen... richtig???
Ohne was dafür zu bekommen? Ja.
Marty
Wie darf ich denn nichts dafür bekommen???
Wenn ich Dir meine CD leihe, dann bekomme ich auch nichts dafür, Du gibst sie mir irgendwann zurück.
Wenn ich Dir meine CD vermiete, dann zahlst Du einen Mietgebühr dafür und gibst sie mir zurück.
Marty