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Nein, dafür brauchst Du die Erlaubnis vom Slot Progger oder von dem, der alle Rechte des Slot's besitzt.
Es sei denn, was ich aber nicht glaube, es steht extra in Deiner E-Lizenz drin.



Gruß
miamicroc
 
Nein, dafür brauchst Du die Erlaubnis vom Slot Progger oder von dem, der alle Rechte des Slot's besitzt.

Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber was wäre denn, wenn ich das Game selber nicht im Einsatz habe und meine Lizenz verleihe? Ich meine mit meiner Lizenz kann ich doch machen, was ich will. Hauptsache ist doch, dass das Game nur ein mal im Einsatz ist, was ja eine E-Lizenz bedeutet. Auf welcher Seite das Game im Einsatz ist kann dem Progger doch vollkommen egal sein.

Keine Ahnung wie das wirklich ist, sind nur meine Gedanken zu dem Thema ;).
 
Joa... Das selbe denk ich ja auch... Wenn ich die Lizenz habe darf ich sie verkaufen... Aber wieso darf ich die dann nicht verleihen??
 
Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber was wäre denn, wenn ich das Game selber nicht im Einsatz habe und meine Lizenz verleihe? Ich meine mit meiner Lizenz kann ich doch machen, was ich will. Hauptsache ist doch, dass das Game nur ein mal im Einsatz ist, was ja eine E-Lizenz bedeutet. Auf welcher Seite das Game im Einsatz ist kann dem Progger doch vollkommen egal sein.

Keine Ahnung wie das wirklich ist, sind nur meine Gedanken zu dem Thema ;).

Da könntest Du natürlich auch Recht haben. Man sollte dann zumindest den Progger, oder dem der alle Rechte besitzt, informieren, wer halt der Leiher ist. Damit ein gewisser Überblick bleibt.



Gruß
miamicroc
 
Da könntest Du natürlich auch Recht haben. Man sollte dann zumindest den Progger, oder dem der alle Rechte besitzt, informieren, wer halt der Leiher ist. Damit ein gewisser Überblick bleibt.

Da hat er Recht. Jedoch hat miamicroc auch Recht, man sollte den Inhaber des Scriptes informieren, damit er auch Bescheid weiß, wieso das Script dort im Einsatz ist. Nachher gibt es unnötig Probleme. Es ist kein Zwang Ihn zu informieren, geschiet eher auf freiwilliger Basis, welche du eher nutzen solltest, wenn du unnötigen Stress aus dem Weg gehen willst. :)
 
Durch den Kauf eines Slots geht diese Einzelplatz-Lizenz an den Käufer und der Programmierer kann da nicht mehr reinreden, ob man den Slot nun vergameln lässt, in Betrieb nimmt, verschenkt oder gar verleiht muss dem Programmierer egal sein.
Habt ihr schon einmal ElectronicArts (EA) um Erlaubnis gefragt, ob ihr ein Spiel verleihen dürft? nein? kein Wunder, weil ihr das nicht müsst.
 
Durch den Kauf eines Slots geht diese Einzelplatz-Lizenz an den Käufer und der Programmierer kann da nicht mehr reinreden, ob man den Slot nun vergameln lässt, in Betrieb nimmt, verschenkt oder gar verleiht muss dem Programmierer egal sein.
Habt ihr schon einmal ElectronicArts (EA) um Erlaubnis gefragt, ob ihr ein Spiel verleihen dürft? nein? kein Wunder, weil ihr das nicht müsst.

OK... Also steht für mich jetzt fest, das ich Slot auch verleihen darf ohne den Betreiber zu informieren...
 
Das hast du ja Recht. Ich werde sie vermieten.

Dann wäre §17, Abs. 2 für Dich interessant:
(2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.

Marty
 
Dann wäre §17, Abs. 2 für Dich interessant:

(2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.
Marty

Das heißt ich könnte das dann verleihen... richtig???
 
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