Fristlose Kündigung durch den vermieter!

volvofreak1975

New member
8 Januar 2010
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Folgender Sachverhalt :

Wir Familie mit 3 Kinder sind seit 01.11.2002 in eine Mietwohnung eingezogen die Miete wurde immer pünktlich überwiesen. Es bestehen keine Mietschulden bei dem Vermieter .

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Da unser Parkett renovierungsbedürftig sei habe ich den vermieter angesprochen telefonisch das Gespräch hat meine Frau mitgehört die Reparatur wurde, wurde aber Strikt abgelehnt. Am nächtesten erhielten wir ,,fristlose Kündigung,, vom Vermieter in der Kündigungschreiben steht drin das ich den Vermieter Beledigt hätte mit dem Satz,, Ach leck mich doch am A----,, was aber gar nicht stimmt weil das Gespräch hat ja meine Frau mitgehört an dem Tag .

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Mit dem Kündigungsschreiben war ich beim Anwalt für Mietrecht,, mein Anwalt meint die fristlose Kündigung sei unwirsam ! Die gegenerische Seite meint die Kündigung ist wirksam ich hätte den Mitarbeiter Beledigt was aber gar nicht stimmt ... Es ist Aussage gegen Aussage

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Mein Rechtsanwalt für Mietrecht meint die Kündigung ist UNWIRSAM !

Jetzt sind 2 Monate vergangen als ich heut schreibem vom Amtsgericht bekam wegen der Räumng der Termin wurde auf 3.2.2010 festgesetztda ist die Verhandlung

Meine Frage ist wie wird der ..liebe Richter ,, die Kündigungsschreiben entscheiden ?
Es war ganz normales Gespräch zwischen mir und dem vermieter das Gespräch hat ja meine Frau mitgehört und der Vermieter wurde nicht beledigt !

Mein Anwalt meint auch die Kündigung sei UNWIRKSAM was maein ihr dazu und wie wird der Richter darüber entscheiden .

Weil ich bin verheiratet und habe 3 kleine Kinder und in der heutigen Zeit ist es schwer eine passende Wohnung zu finden .

Nach oben
 
Das sollte dein Anwalt machen. Nur mit ihm wirst du was erreichen.
Oder willst du zum Räumungstermin hingehen und sagen: Die User im Klamm-Forum haben aber gesagt....
Wenn Aussage gegen Aussage steht, liegt die Beweispflicht beim Vermieter. Aber das solltest du schon wissen. Leg Einspruch mit Hilfe deines Anwalts ein
 
beruhig dich. Wenn dein Vermieter nicht beweisen kann, dass er beleidigt wurde, bist du doch aus der Sache relativ fein raus.

Nur nach ner neuen Wohnung würd ich mich trotzdem schonmal umsehen.. Bei nem Vermieter hausen, der mich gar net drinhaben will? Dem würd ich mein Geld nich freiwillig geben :roll:
 
Das sollte dein Anwalt machen. Nur mit ihm wirst du was erreichen.
Oder willst du zum Räumungstermin hingehen und sagen: Die User im Klamm-Forum haben aber gesagt....
Wenn Aussage gegen Aussage steht, liegt die Beweispflicht beim Vermieter. Aber das solltest du schon wissen. Leg Einspruch mit Hilfe deines Anwalts ein

Es ist nicht der vermieter persönlich sondern ein Mitarbeiter einer Siedlungsgesellschaft
 
Hm, du solltest überlegen, was du mit diesem Thread erreichen willst. Wenn du eine zusätzliche Rechtsberatung möchtest, dann würde ich dir raten, dass der Fall oben einem guten Freund "passiert" ist und am besten nur "rein theoretisch". Denn persönliche Rechtsberatungen für lau im Netz sind in Deutschland meines Wissens nach in jeder Hinsicht verboten.

Wenn du nur Feedback willst, dann: Ich war nicht dabei, ich kenn dich nicht, das sind deine ersten beiden Beiträge.. Wenn's so war, wie du das sagst, ist es natürlich unter aller Sau. Wie oben schon erwähnt: Dann such dir bloß ne neue Wohnung. Im Streit mit dem Vermieter eine Wohnung zu bewohnen macht keinen Spaß ;)
 
eine Beleidigung ist aber nichtmal ein Grund für eine fristlose Kündigung, da könnte der Vermieter nur eine fristgerechte Kündigung einreichen.
Somit dürfte die fristlose hinfällig, weil unwirksam, sein.

Der Vermieter würde also mit der Räumungsklage nun ganz böse vor die Wand fahren.

Aber:
Solltest du nun seit der unwirksamen fristlosen Kündigung zB die Miete nicht weiter gezahlt haben, ist es nun aber dann doch ein Grund, dich nachträglich nun fristlos rauszusetzen, da mit zwei Monatsmieten Verzug eine fristlose gerechtfertigt ist.

Leider lässt sich aus deinem Text auch nicht wirklich viel erlesen, weil er zum einen sehr unsauber geschrieben ist, zum anderen halt etwas schwammig ist.

persönliche Meinung - keine Rechtsberatung - kein Anspruch auf Vollständigkeit
 
Wenn du eine zusätzliche Rechtsberatung möchtest, dann würde ich dir raten, dass der Fall oben einem guten Freund "passiert" ist und am besten nur "rein theoretisch".
Voll unauffällig :roll: :ugly:

@Topic:
Beleidigungen sind in Deutschland strafbar, also eher ein Fall fürs Strafrecht, als fürs Mietrecht. Soll er dich doch anzeigen und gut is ;) (Wobei ich nicht davon ausgehe, dass du danach für 1 Jahr in den Knast gehen musst :LOL:)
 
Jetzt sind 2 Monate vergangen als ich heut schreibem vom Amtsgericht bekam wegen der Räumng der Termin wurde auf 3.2.2010 festgesetztda ist die Verhandlung

Meine Frage ist wie wird der ..liebe Richter ,, die Kündigungsschreiben entscheiden ?
Es war ganz normales Gespräch zwischen mir und dem vermieter das Gespräch hat ja meine Frau mitgehört und der Vermieter wurde nicht beledigt !

Mein Anwalt meint auch die Kündigung sei UNWIRKSAM was maein ihr dazu und wie wird der Richter darüber entscheiden .

Weil ich bin verheiratet und habe 3 kleine Kinder und in der heutigen Zeit ist es schwer eine passende Wohnung zu finden .

Du darfst andere offiziell nur zuhören lassen, wenn dein Gesprächspartner dem zustimmt.

Die Räumungsklage wird nur Erfolg haben, wenn du/deine Familie etwas verbockt habt, sprich Mietrückstände, Sachbeschädigung etc. Das scheint nicht vorzuliegen. Aber es ist nun mal die Aufgabe deines Anwalts das zu regeln.
Hier kann und wird dir niemand helfen können, denn wir sind nur einseitig im Bilde und zudem nicht befugt Rechtsberatung auszuüben.
 
Ja, ne :ugly: Aber so läuft's in sämtlichen deutschen Anwaltsforen.
Ich stell mir grade so vor, was passiert, wenn du in eine Verkehrskontrolle gerätst und du sagst zu dem Polizisten "Was wäre, wenn mein Beifahrer sagen würde, Sie seien ein Ar*****ch?".

Andere Person, doppelt Konjunktiv und nur gefragt, nicht gesagt... ob das gut geht? :think: :ugly:
 
Du darfst andere offiziell nur zuhören lassen, wenn dein Gesprächspartner dem zustimmt.
Mit Verlaub, aber das ist Schwachsinn! Du darfst das Gespräch nicht aufzeichnen, aber wenn mein Freund neben mir sitzt, während ich mit meiner Mutter telefoniere, dann muß ich nicht um Erlaubnis fragen, ob er bei unserem Gespräch zuhören darf. :roll:
 
Mit Verlaub, aber das ist Schwachsinn! Du darfst das Gespräch nicht aufzeichnen, aber wenn mein Freund neben mir sitzt, während ich mit meiner Mutter telefoniere, dann muß ich nicht um Erlaubnis fragen, ob er bei unserem Gespräch zuhören darf. :roll:

Und du gehst mir auf die Nerven......denn da steht offiziell, weißt du was das heißt? Das ein anderer mithört und ich das für meine Zwecke (in diesem Fall Gericht oder Anwalt) verwenden möchte, und genau das darf ich nicht!
 
Na dann bring doch mal entsprechende Paragraphen. Ich laß mich ja gern belehren...

so auf die Schnelle habe ich das z.B. gefunden:
https://www.123recht.net/article.asp?a=47035&ccheck=1

Meine Tonbandaufzeichnungen (vor 6 Jahren) durfte ich auch nicht vor Gericht verwenden, weil es einen Eingriff in die Privatsphäre des anderen war, da derjenige nicht wußte, dass er abgehört wird. Vor Gericht wird sowas nicht zugelassen. Sollte sich in den Jahren was geändert haben ok, aber ich kenne es auch so, dass Mithören und Mitschneiden von Gesprächen nicht erlaubt bzw. vor Gericht nicht zulässig ist.
 
Na dann bring doch mal entsprechende Paragraphen. Ich laß mich ja gern belehren...

Ist das nicht schön: Im Grunde beginnt das ganze schon im Grundgesetz.....

Bei der Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen ist die Kommunikation besonderen Gefährdungen der Kenntnisnahme durch Dritte ausgesetzt und unterliegt deshalb besonderem Schutz (vgl. BVerfGE 67, 157 <171 f.>; 85, 386 <396>). Anders als bei einem Gespräch unter Anwesenden haben die Gesprächspartner nicht die Möglichkeit, die Rahmenbedingungen der Kommunikation allein festzulegen und dabei auch über deren Privatheit und über die beteiligten Personen selbst zu wachen. Die Kommunizierenden sind wegen der räumlichen Distanz zwischen ihnen auf einen technischen Übermittlungsvorgang angewiesen, der nicht in ihrem ausschließlichen Einflussbereich liegt. Das Risiko, dass sich Dritte Zugang zu den Inhalten und Übermittlungsdaten der Kommunikation verschaffen, ist besonders groß, wenn es vielfältige technische Möglichkeiten des Zugriffs durch Dritte gibt, wie dies gegenwärtig angesichts der Vernetzung moderner Infrastrukturen der Telekommunikation und der Einschaltung mehrerer Dienste für einen Übermittlungsvorgang typischerweise der Fall ist. Art. 10 Abs. 1 GG soll Gefahren für die Vertraulichkeit von Mitteilungen begegnen, die aus dem Übermittlungsvorgang einschließlich der Einschaltung fremder Übermittler entstehen (vgl. BVerfGE 85, 386 <396>).
Da gibt es noch einiges mehr, das Recht am gesprochenen Wort und das Persönlichkeitsrecht....ich könnte echt bis zum was weiß ich ausholen.....

Im übrigen macht es einen Unterschied ob du mit deiner Mutter telefonierst und dein Freund daneben sitzt, dann wird sie Kenntnis davon haben....wenn nicht scheint es ja trotzdem kein Problem bei euch zu sein...logisch.

Aber in dem Fall mit dem Vermieter sieht das ganz anders aus. Selbst wenn die Frau das Gespräch mithören kann weil der am anderen Ende so laut spricht oder was weiß ich...ist die Aussage nicht von Nutzen.
Um mehr ging es nicht brinchen....du mußt nicht aus allem einen fetten Ansturm auf mich starten :roll:

Hier noch was:
Mithören von Telefongesprächen
  • Das Mithören von Telefongesprächen am Apparat eines Teilnehmers oder über eine Mithöranlage ist zu unterscheiden von dem streng verbotenen Abhören.
    Das Mithören eines Telefongesprächs z.B. über eine Mithöranlage ist jedenfalls i.d.R. nicht strafbar. Gleichwohl kann auch hier die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes zumindest eines Gesprächspartners vorliegen.
    Nach der Rechtsprechung auch des Bundesverfassungsgerichts unterliegt selbst das dienstliche Telefongespräch dem Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das heimliche Mithören eines Dienstgespräches z.B. über eine entsprechende Mithöranlage, stellt die Verletzung des Rechts am eigenen Wort des Arbeitnehmers dar. Auch ein solches Mithören ist deshalb rechtswidrig.
    Praxistip: Es ist deshalb dringend zu empfehlen, daß im Falle des Mithörens beide Gesprächsteilnehmer über diesen Tatbestand vor dem Mithören aufgeklärt werden und daß ihr Einverständnis eingeholt wird. Bei erklärten Einverständnis beider Teilnehmer geht der Arbeitgeber kein Risiko ein. Allerdings ist fraglich, ob das Liebespaar Wagner/Cosima dem verärgerten Ramses eine Mithörgenehmigung erteilen würden. Entscheidend ist immer, daß die Gesprächsteilnehmer positive Kenntnis vom Mithören eines Dritten haben. Es reicht nicht aus, daß der Gesprächspartner an der anderen Leitung nur Kenntnis von einer Mithörmöglichkeit an sich hat. Vielmehr unterliegt der Mithörende oder derjenige, der einen Dritten mithören lassen will, einer Offenbarungspflicht.​
 
Etwas nicht dürfen und etwas vor Gericht nicht verwerten können sind zwei Paar Schuhe. Es ist nicht verboten, ein Gespräch irgendwo mitzuhören, wenn man direkt daneben steht. Außerdem kommt es im Falle dieses Telefonats doch auch gar nicht drauf an, ob sie gehört hat, was der Typ am anderen Ende der Leitung gesagt hat, sondern was ihr Mann gesagt hat. Ob das verwertbar ist, ist doch scheißegal, es ist nicht verboten.
 
Es geht doch wohl vielmehr darum, dass die Frau gehört hat, was der User hier eben beim Gespräch gesagt bzw nicht gesagt hat. Und das kann sie ohne das Gesagt vom Vermieter mitzuhören durch Lautsprecher oder Aufzeichnung des Gesprächs.

Und ich denke, das ist in allen Belangen nicht illegal und sollte vor Gericht Bestand haben.
 
es mag nicht illegal sein, aber wird als Beweis unter Umständen nicht gewertet, da Mithören / Mitschnitt dem Gegenüber angezeigt werden muss

wird es dem Gegenüber nicht angezeigt, ist diese Gewinnung von Material / Beweisen unzulässig

einzig könnte die Frau nun angeben, dass sie eben bezeugen kann, dass von ihrem Mann keine entsprechenden Worte kamen
 
einzig könnte die Frau nun angeben, dass sie eben bezeugen kann, dass von ihrem Mann keine entsprechenden Worte kamen

Das sagte ich doch.
Um zu bezeugen, dass ihr Mann derartiges gesagt/nicht gesagt hat, brauch sie gar nicht dem Vermieter zugehört haben...
Sind imho auch zwei paar Schuhe...