Freundin12 ich 14

Thomaemason

Member
15 April 2007
10
3
Servus,
ich hätte da mal so ne Frage^^
Habe seit einer Woche eine neue Freundin,
sie ist 12 und wird erst 13 nach meinem 15. Geburtstag...
Meine Mum verbietet mir jetZ nicht was mit ihr zu machen oder so,aber sie meint halt,dass meine Freundin eig. zu jung für mich ist,und ich mich Strafbar machen könnte,jenachdem wie weit ich mit ihr ginge im sexuellen bereich...
Darum meine Frage...Mache ich mir nur Strafbar,wenn ich mit ihr Geschlechtsverkehr habe ,oder dazu gehörende Spielchen machen würde?
Oder auch wenn ich halt die normalen Sachen einer Beziehung mache?also küssen,hier mal nen Klaps aufn "verlängerten Rücken"^^ usw. ?


Ich habe den Augenkrebs mal entfernt. :roll: Maastaaa
 
also was ich gelernt habe als ich mal auf kids in deinem alter aufpassen musste...
Ein Zungenkuss gilt als sexuelle Handlung 8O (nicht meine idee)

aber ganz ehrlich, ihr seid eine woche zusammen, denkst du da nicht etwas weit? macht erstmal nen bisschen was anderes miteinander bevor ihr in die kiste hüpft...

ich bin zwar erst 20 aber mal ganz ehrlich mit 14 hatte ich nichtmal diese gedanken :LOL:

lass das ganze erstmal langsam angehen... der sommer kommt/ist schon da, geht ein eis essen, schwimmen, guckt nen film oder so... gibt so viele tolle dinge die man machen kann.
 
ach,ich will ja nicht mit ihr in die Kiste
Nur meine Mum hatte das Thema angesprochen,deshalb wollte ich wissen,was als "sexuelle Handlung"gilt^^ nicht dass ich ihr nen Kuss geb,und dann den Gerichtsvollzieher am Hals hab xD
Das wäre wohl ziemlich sch***e^^

EDIT: Sorry wenn ich mich ein wenig umständlich ausgedrückt habe =)
 
Zuletzt bearbeitet:
ach,ich will ja nicht mit ihr in die Kiste
Nur meine Mum hatte das Thema angesprochen,deshalb wollte ich wissen,was als "sexuelle Handlung"gilt^^ nicht dass ich ihr nen Kuss geb,und dann den Gerichtsvollzieher am Hals hab xD

Na den Gerichtsvollzieher sowieso nicht ^^ aber ich versteh was du meinst... also generell würde ich sagen, wo kein Kläger da kein Richter... mach dir nicht zu große gedanken :)
 
ach,ich will ja nicht mit ihr in die Kiste
Nur meine Mum hatte das Thema angesprochen,deshalb wollte ich wissen,was als "sexuelle Handlung"gilt^^ nicht dass ich ihr nen Kuss geb,und dann den Gerichtsvollzieher am Hals hab xD

Den Gerichtsvollzieher hast du nur am Halz, wenn du schulden hast, jedoch nicht wenn du eine Straftat begangen hast (ausser es endstehen dadurch schulden, weil was zerstört etc. wurde).

Wie gesagt, in die Kiste hüpfen würde ich nun auchnicht gleich mit ihr, aber es is recht selten das es da Ärger gibt wenn du sie Küsst.

Wie sehen das denn ihre eltern ???
Vieleicht solltet ihr mal mit denen sprechen, ob die was gegen die Beziehung etc. haben und ob es in Ordnung is wenn ihr euch küsst !?!

Wenn die Eltern das ok finden, is doch alles in Butter ;)

Denn nur die Eltern oder sie selber könnten dich anzeigen !!!

mfg Tele
 
Sorry...der Gerichtsvollzieher,der hat mir grad so gepasst^^
Kenn mich da ja auch noch net soo aus...aba is n anderes Thema^^

Ihre Eltern haben nichts dagegen(würden mich sogar anstatt ihres eigenen Sohnes gern haben,nur die Ablöse hat nicht so gestimmt ;) ) nur man fragt ja besser,bevor man irgendwas falsch macht *netter Junge sei*

Danke für die Schnelle Antwort!
Und ja,ich werde noch ein paar andere Sachen mit ihr machen ;)
 
  • Like
Reaktionen: Lem
krass, wenn ich zurückdenk, an was ich mit 14 noch gedacht hab...
da war fußball und lego mein leben :ugly: :roll:
 
Und wir sollen dir jetzt Absolution erteilen, oder was?

Wenn du unbedingt eine Zwölfjährige pimpern musst, dann mach das. Aufhalten wird dich wohl eh niemand können. Ich hoffe nur ernsthaft, daß du danach auch den Anstand hast, die Konsequenzen zu tragen.

och menno...
"Sie müssen erst einige andere... bewerten.. bevor... wintermute erneut... bewerten"
Schaaaade :D
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Ich möchte mich sowohl dieser Meinung anschließen als auch der Meinung, dass da erstmal jemand was dagegen haben muss. Also mach dir keinen Kopp ;)
 
Und wir sollen dir jetzt Absolution erteilen, oder was?

Wenn du unbedingt eine Zwölfjährige pimpern musst, dann mach das. Aufhalten wird dich wohl eh niemand können. Ich hoffe nur ernsthaft, daß du danach auch den Anstand hast, die Konsequenzen zu tragen.
Missverständnis is auch n verständnis wa?;)
ich muss das net haben xDD
gibt schlimmeres als mich...ich muss net meine Freundin nach ner Woche direkt f****n... Also soooooooo schlimm bin icke wohl net...
wollte halt nur mal so wissen,was ich mir leisten kann(naja sozusagen xD) ;)
 
Irr ich mich oder seid ihr noch Kinder ... mit 14 fand ich noch Händchen halten als das höchste der Gefühle. Aufklärung schön und gut .. aber erfreut euch doch lieber an eurer Kindheit.
 
na ok, mit 14 kommen kam bei mir dann das erste interesse am anderen geschlecht, aber an sowas wie S*x hatte ich da nicht gedacht :ugly: eher so an händchen halten, vle in küsschen :mrgreen: aber muss eh jeder selber wissen :roll:
 
find es garnicht gut missverstanden zu werden >.<
HAbe doch nur lediglich gesagt,dass ich mal wissen möchte,was rechtlich "erlaubt ist"weil ich auf das Thema angesprochen wurde xD
Das mit dem ersten Mal,das darf ruhig noch was dauern =) hab ich garkein Problem mit!
 
Irr ich mich oder seid ihr noch Kinder ... mit 14 fand ich noch Händchen halten als das höchste der Gefühle. Aufklärung schön und gut .. aber erfreut euch doch lieber an eurer Kindheit.

Ich sag jetzt mal so, als ich in dem Alter war, hab ich mit meinen Kumpels Fußball auf ner Wiese gespielt oder haben unsere ersten Zigaretten gepafft.

Da war noch nix mit "Beischlaf" - noch nichtmal nen Ansatz davon.

Alles ändert sich - irgendwann hamm Kinder schon mit 8 Jahren oder so den ersten "S*x". Wird alles sehr schnell *frühreif* find ich....
 
Ma rein aus interesse, ist rechtlich überhaupt da was verboten ? Ich mein es sind doch beide unter 16 und von daher im sexuellen Bereich schutzbefohlene oder ?

Da sie sich nicht gegenseitig anzeigen können wegen verführung minderjähriger ist das doch eigentlich egal oder ?
 
Ma rein aus interesse, ist rechtlich überhaupt da was verboten ? Ich mein es sind doch beide unter 16 und von daher im sexuellen Bereich schutzbefohlene oder ?

Da sie sich nicht gegenseitig anzeigen können wegen verführung minderjähriger ist das doch eigentlich egal oder ?

da gibt es schon unterschiede mit 14 "darf" man vom gesetz her S*x haben aber dann auch nur mit 14 -16 jährigen... wenn man aber 14 ist und mit wem jüngeren S*x hat können die eltern des jüngeren zur anzeige bringen...

ich hoffe das war jetzt richtig bin ja selber erst 12