Freistellungsaufträge für Kapitalerträge

lui89

Member
16 Februar 2012
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Hallo zusammen,

kann mir einer sagen wann ich einen Freistellungsauftrag für Investmentfonds abgeben kann/muss.
Muss ich einen Freistellungsauftrag jedes Jahr abgeben,je nach Entwicklung des Fonds, oder wird zum Schluss abgerechnet wenn der Fonds aufgelöst/ ausbezahlt wird?!

Freue mich auf Antworten :)
 
Da du deine Erträge jedes Jahr erhältst, dürfte die zweite Möglichkeit wohl von vor herein wegfallen, wenn du dem Staat nichts abgeben willst...

I.d.R. reicht es, einen Teilbetrag anzugeben.Je nachdem, wie viele Anlagen du hast, kannst du den Freibetrag (801 € für Singles, 1602 € für Verheiratete) ja splitten - Sinvollerweise so, dass bei der Anlageform evtl. ein bisschen Luft bleibt.

Erwartest du für deine Fond z.B. 300 € Ertrag, kannst du 350 € angeben und so weiter...
 
Wenn du einen Freistellungsauftrag ausfüllst, kannst du entweder angeben bis wann er gültig sein soll oder das einfach offen lassen. In diesem Fall gilt er solange bis du einen neuen/anderen Freistellungsauftrag bei der entsprechenden Bank abgibst. Es hängt also von dir selbst ab, ob du regelmäßig einen neuen machen musst oder nicht. Auch deshalb macht es Sinn, den Rahmen etwas größer zu wählen als die Zinsen sind die du für dieses Jahr erwartest. Diese können ja in den nächsten Jahren etwas höher liegen. Wenn du allerdings den Grenzen (siehe vorheriger Post) schon sehr nahe kommst, dann solltest du genauer ausrechnen wie hoch er sein muss/kann.

Gruß,
sunnymay

Ergänzung:
Übrigens vergessen die meisten, dass man alle Freistellungsaufträge nach Hochzeit oder Scheidung ggf. neu machen sollte/muss, da dann ggf. beide unterschreiben müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht nur ggf.! Die Erfahrung durfte ich nach meiner Hochzeit bezahlen...

lol, ich meinte wegen Scheidung, dann ja nur noch einer...

Edit: was ist denn, wenn man getrennt veranlagt wird, dann braucht man doch eigentlich keinen neuen machen nach der Hochezeit, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
lol, ich meinte wegen Scheidung, dann ja nur noch einer...

Edit: was ist denn, wenn man getrennt veranlagt wird, dann braucht man doch eigentlich keinen neuen machen nach der Hochezeit, oder?

Musste auch so nicht, es sei denn ihr wollt einzeln oder gemeinsam die 801€ überschreiten. Aber auch Verheiratete könne unabhängig von Veranlagung und Güterstand getrennte Freistellungsaufträge stellen.
 
Ist zwar jetzt nicht mehr so wirklich das ursprüngliche Thema, aber ich habe mal ein wenig Wikipedia zu dem Thema befragt, weil ich jetzt doch neugierig geworden bin, wie sich das genau verhält.

wikipedia schrieb:
Gemeinsame Konten der Ehegatten können nur durch einen gemeinsamer Auftrag freigestellt werden.

wikipedia schrieb:
Im Jahr einer Scheidung oder dauernder Trennung oder beimTod eines Ehegatten gelten gemeinsame Freistellungsaufträge noch bis zum Jahresende fort, aber nicht mehr für darauf folgende Jahre.

Es gibt also definitiv Konstellationen, die man bei der Änderung des Familienstandes berücksichtigen sollte.