News Frau erschießt Dieb: 67-Jährige wegen Totschlag angeklagt

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klamm-Bot
25 April 2006
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Folgende News wurde am 31.07.2012 um 17:30:00 Uhr veröffentlicht:
Frau erschießt Dieb: 67-Jährige wegen Totschlag angeklagt
Shortnews

Einer älteren Gießenerin, die Inhaberin eines Schmuckgeschäftes ist, wird nun der Prozeß gemacht. Sie soll einen 18-Jährigen beim Versuch des Diebstahls in ihrem Laden erschossen haben. Der Einbrecher hatte eine ungeladene Gaspistole auf die Frau gerichtet und Geld sowie Schmuck verlangt. Sie lockte ihn in ein Nebenzimmer, wo sie ihn mit einem Revolver niederstreckte. Sie räumte ein, einen Schuß abgegeben zu haben, betonte aber, daß dies unabsichtlich gewesen sei. Ursprünglich hatte sie behauptet, ein zweiter Räuber habe seinen Komplizen erschossen. Als Grund für ihre Falschaussage gab sie an, dass sie "dermaßen Angst gehabt" habe. Die Anklage gegen die Frau lautet nun auf Totschlag.
 
ich würde eher sagen "Notwehr".

oder wusste die dame das es nur eine gaspistole war und nicht geladen! wenn polizisten schon den Unterschied nicht sehen können von ner Schreckschuss zu ner scharfen pistole!
 
ich würde eher sagen "Notwehr".
Sagt die Verteidigung auch. Entscheidend ist aber was der Richter sagt. Angeklagt und verurteilt sind immernoch zwei paar Schuhe. ;)

Wenn ich jemanden ins Nebenzimmer locke um erst noch meine Waffe zu holen, dann behaupte, dass ein zweiter Täter geschossen hätte, mich nochmal umentscheide und sage es wäre nen Unfall, der nicht passiert wäre, wenn ich gewusst hätte wer der Täter ist :):), dann kann man die Geschichte ruhig mal hinterfragen.
 
ich seh das auch als Notwehr an, aber warum erzählt sie der Polizei denn zuerst mal ein Märchen, das sie an den Haaren herbeigezogen hat? Da muss sie sich doch nicht wundern, wenn sie jetzt vor Gericht steht.