Frage zu Script Rechen...

MisterS

Well-known member
16 Mai 2006
4.208
176
Hi!

Frohe Weihnacht!

Ich hab ein Prob...
und zwar hab ich eine Anfrage zum Kauf eines meiner Scripte.
Problem dabei ist das ich mir nicht sicher bin was die Rechte angeht.

Also ich habe vor 2-3 Jahren mal ein Script gekauft was im original absolut nicht zu gebrauchen war. Dann habe ich viel Geld und Zeit, eben 2-3 Jahre, investiert um daraus was zu machen...Stück für Stück.

Jetzt Frage ich mich ob basierend auf dem original mir ein Verkauf möglich ist...

Also ich red hier nicht von bißchen Quelltext hin und hergeschoben, Variabeln umbenannt etc...

Wer sich bßchen auskennt dem möchte ich sagen ich ahbe aus dem total behinderten Kolleß Script ein echt gutes Startseiten Script gebaut...

Wie sieht das aus...ab wann ist es etwas neues und gehört alleine mir?

Ich wünsch euch was !!!
 
Willste deine E-Lizenz verkaufen?
Dann verkaufste einfach die E-Lizenz Grundscript (ich hoffe du hast das noch) und den Rest auch, dann haste es ihm sozusagen extra geschrieben.
Wenn du das Script weiterverkaufen willst, ist es verboten.
 
Also das ist ein sehr heikles Thema und da scheiden sich auch immerwieder die Gemüter.
Meines Wissens spricht man von einem neuen Script sobald du 70%-80% des Quellcodes geändert hast, ich persönlich würde es aber es erst gar nicht verkaufen, da du dir sichern sein kannst, dass dir der Programmierer des Kolleß-Scriptes aufs Dach steigen wird, eventuell sogar vor Gericht zerrt.
 
das urheberrecht besagt, dass ein gedankengut-erzeugnis dann als neu zu werten ist, wenn es in mind. 3 unterschiedlichen kriterien von dem original grundsätzlich abweicht. soweit die theorie. in der praxis bedeutet das eine recht schwammige formulierung, die oft auslegungs-sache ist. am einfachsten und unkompliziertesten ist es daher wohl tatsächlich, wenn du das ursprungsscript und deine erweiterungen getrennt verkaufst.

in der praxis würde ich in solch einem fall nur die änderung verkaufen und das ursprüngliche script für 1 symbolisches los beilegen. bedingung für die benutzung der änderung ist die bestehende installation des ursprungsscripts. in einem update-script für die änderung kannst du ja dann alles löschen bzw. überschreiben, was nicht mehr benötigt wird ...
 
das urheberrecht besagt, dass ein gedankengut-erzeugnis dann als neu zu werten ist, wenn es in mind. 3 unterschiedlichen kriterien von dem original grundsätzlich abweicht. soweit die theorie. in der praxis bedeutet das eine recht schwammige formulierung, die oft auslegungs-sache ist. am einfachsten und unkompliziertesten ist es daher wohl tatsächlich, wenn du das ursprungsscript und deine erweiterungen getrennt verkaufst.

in der praxis würde ich in solch einem fall nur die änderung verkaufen und das ursprüngliche script für 1 symbolisches los beilegen. bedingung für die benutzung der änderung ist die bestehende installation des ursprungsscripts. in einem update-script für die änderung kannst du ja dann alles löschen bzw. überschreiben, was nicht mehr benötigt wird ...

Ja danke, ich denke ich werde dann meine Erweiterungen einfach als Addon ode Updates verkaufen.

Problem bei der Sache ist dann nur das ich mir ne R4E zulegen muss.
Und den Proger ereicht man einfach nicht. Also ich hab schon alle Möglichkeiten im Copyright Hinweis des Scriptes durch...
E-Mail, Tele etc...
alles nicht mehr vorhanden oder keine Antwort erhalten.
Wie groß ist den das Risiko, die Strafe, wenn ich mich einfach darauf berufe versucht habe mich vorher mit dem Proger zu einigen, er aber nicht mehr "lebt"?
 
Sagt das Urheber Recht nicht auch aus das Änderungen an einem Werk die Erlaubnis des Urheber bedürfen?

Edit:
Selbst wenn er tot wäre würde sein Urheber Recht darauf nicht Augenblicklich erlöschen.

Empfehlung:
Schreib die Verbleibenden Teile einfach neu. Dann dürftest du mehr oder weniger auf der sicheren Seite sein.

aber ...IANAL
 
Sagt das Urheber Recht nicht auch aus das Änderungen an einem Werk die Erlaubnis des Urheber bedürfen?
die wurden ja wohl sicherlich gegeben. es wird dir kein scripter vorschreiben, dass du ein startseitenscript nicht umbauen kannst. bzw. würde niemand so ein script kaufen, wenn er es nicht anpassen dürfte.