Grade zur Barmer folgendes gefunden:
QuelleBarmer Mitglieder können Familienangehörige (Ehe- bzw. gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Sinne des LPartG sowie Kinder) grundsätzlich beitragsfrei mitversichern, wenn die Angehörigen
- weder anderweitig gesetzlich versichert oder versicherungsfrei noch von der Versicherungspflicht befreit sind,
- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
- nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind,
- kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 350 Euro (bei einem Mini-Job 400 Euro) übersteigt.
