Frage zu einem rechtlichen Thema.

ZzrayzZ

Member
14 März 2009
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Hallo ich habe eine Frage an euch.

Wenn ich die Möglichkeit habe z.B ein Notebook für 100 € zu erwerben was eig 400 kostet ist es dann mein recht es für mehr zb 350 weiter zuverkaufen?

Weil es existiert ja eine Garantie und der original Preis war ja dann 100 und nicht 350 oder 400

Danke im Vorraus.
 
Sicherlich darf man das, jeder kann seinen Preis selbst bestimmen.
Jedoch würde ich stutzig werden und genauer nachfragen, wenn mir jemand ein Gerät, was eigentlich 4x so teuer ist, so günstig anbietet.
 
Es ist ein Angebot unserer Partner Firma und ich brauche diese Objekt nun doch nicht
 
Es ging mir ja um die Garantie.

Der der bei mir kauft bezahlt 350

Auf der Rechnung ist aber Beispielsweise 141,20.

Hab angst das ich dann Probleme kriegen kann wenn das Gerät nachher nicht geht und er nur den Rechnungswert kriegt
 
Wenn das Ding nicht funzt, bist ohnehin Du als "sein" Verkäufer sein erster Ansprechpartner. Dann nimm das Ding also zurück und drücks Deiner Firma in die Hand - erstmal zwecks Umtausch, evtl. mußt Du Deinem Käufer sein volles Geld zurückgeben, kriegst von Deinem Lieferanten aber natürlich höchstens zurück, was Du selbst bezahlt hast.
 
Wenn das Ding nicht funzt, bist ohnehin Du als "sein" Verkäufer sein erster Ansprechpartner. Dann nimm das Ding also zurück und drücks Deiner Firma in die Hand - erstmal zwecks Umtausch, evtl. mußt Du Deinem Käufer sein volles Geld zurückgeben, kriegst von Deinem Lieferanten aber natürlich höchstens zurück, was Du selbst bezahlt hast.
Also auf den ersten Blick befürchte ich, daß es nicht soo einfach ist...

Hier wäre erstmal zu klären, wer gewerblich kauft/verkauft und wer privat.

Verkauft der TE "das Objekt" als Privatperson, kann er die Gewährleistung komplett ausschliessen.
Verkauft er allerdings gewerblich, muss er sich an die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten bzw. 12 Monaten (verkürzt) halten. In dem Fall wäre es auch nur bedingt möglich, dem Käufer eine eigene Rechnung zu schreiben.

Der TE schreibt weiter, daß er von einer "Partnerfirma" kauft... Beim Verkauf an Gewerbetreibende kann eine Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden. In dem Fall müsste er also das volle Risiko gegenüber dem Käufer tragen.

Gruß Aru
 
kenne mich da jetzt nicht so aus, aber wenn das Gerät defekt ist, bedeutet das ja nur das es dann eig zur Reparatur kommt, und dies wird ja dann durch die Garantie beglichen... dabei spielt der Betrag ja keine Rolle... oder liege ich nun falsch? es geht ja nicht darum das der Käufer dann das Geld für das Defekte Gerät wieder bekommt?

Edit:

habe zbs auch schon mal nen Handy nach Vertragsverlängerung weiterverkauft, den Betrag habe ich auf der Rechnung dann geschwerzt... und ich gehe ja dann davon aus falls das Handy defekt ist und zur Reperatur muss der Betrag über die Garantie also die Rechnung beglichen wird...

wenn ich da falsch liegen sollte habe ich wieder was gelernt... :D
 
Wie schon zuvor gesagt, ist erstmal zu klären, ob auf dem Gerät überhaupt irgendeine Garantieleistung besteht. Wenn ich von meinem IT-Dienstleister was bestelle, gibt der genau 1 Jahr Garantie gegenüber uns als gewerblichem Käufer. Für ein zweites Jahr müsste ich eine Verlängerung abschließen.

Bei stark reduzierten Geräten, die meinetwegen aus einem Überbestand des Herstellers sind o.ä. wurde auch schon mal die Garantie ausgeschlossen.

Die "Vererbung" der Garantie an einen anderen Besitzer kann dann auch noch zu Problemen führen. Hier sind die Garantiebestimmungen wichtig.

Auf jeden Fall nicht so einfach wie bei einem privat gekauften Handy, Laptop, usw. Da gelten gesetzliche Vorschriften für den Verbraucherschutz. Und regelmäßig gibt es Reparaturen oder Austauschgeräte statt Geld zurück und somit wäre auch die Rechnungssumme irrelevant.

Du solltest Deinem Kumpel das Ding vielleicht für 200 verkaufen und ihn auch auf die nicht vorhandene oder möglicherweise nur eingeschränkte Garantie hinweisen.
 
Wie schon zuvor gesagt, ist erstmal zu klären, ob auf dem Gerät überhaupt irgendeine Garantieleistung besteht. Wenn ich von meinem IT-Dienstleister was bestelle, gibt der genau 1 Jahr Garantie gegenüber uns als gewerblichem Käufer. Für ein zweites Jahr müsste ich eine Verlängerung abschließen.

Bei stark reduzierten Geräten, die meinetwegen aus einem Überbestand des Herstellers sind o.ä. wurde auch schon mal die Garantie ausgeschlossen.
meinst du Garantie oder Gewährleistung?
denn die Gewährleistung beträgt ab Kaufdatum mind. 2 Jahre seitens des Verkäufers und kann nicht verkürzt werden, diese muss jeder (gewerbliche) Verkäufer geben
die Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung (meist vom Hersteller), welche separat im Garantieschein festgehalten wird
 
meinst du Garantie oder Gewährleistung?
denn die Gewährleistung beträgt ab Kaufdatum mind. 2 Jahre seitens des Verkäufers und kann nicht verkürzt werden
Fast richtig ;)

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann z.B. bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden.
Ich meine auch schon Gerichtsurteile gelesen zu haben, die eine wirksamme Verkürzung der Gewährleistung auf 12 Monate in den AGB bestätigt haben.

Gruß Aru
 
Fast richtig ;)


Ich meine auch schon Gerichtsurteile gelesen zu haben, die eine wirksamme Verkürzung der Gewährleistung auf 12 Monate in den AGB bestätigt haben.

Gruß Aru
aber gibts nicht sogar eine EU-Verordnung dafür?

jepp, die gibt es: Richtlinie 1999/44/EG
und an die sind doch auch die deutschen Gesetze gebunden bzw. wüsste ich auch keine (bundes-)gesetzl. Grundlage für eine Verkürzung ... :think:
 
Ihr geht aber schon von der B2C Situation aus, oder? Bei B2B kann man doch so ziemlich alles vereinbaren und es muss nicht zwingend eine Gewährleistung von 24 Monaten gewährt werden. Zumindest wird das ziemlich oft so (12 Monate) gehandhabt und es würde mich überraschen, wenn alle diese Firmen es "einfach mal versuchen" und gesetzlich zu mehr verpflichtet wären...

Aber ich lasse mich da gerne eines besseren belehren! Würde mir bzw. meiner Firma ja nur Vorteile bringen... ;)