Frage zu Auszug mit 17 ohne Einkommen?

Tikey

InSane Style
ID: 155809
L
20 April 2006
340
29
Hallo,
wir haben in der Schule einen Text gelesen in dem ein Mädchen 17jahre alt ist und andauernd stress mit den Eltern hat. Ihr Vater ist irgendwie im Ausland, weil die Eltern geschieden sind.
Nun will das Mädchen weg von zuhause, welche Möglichkeiten hätte sie?
Sie hat geht zur Schule und hat kein Einkommen...

Kann ihr vom Jugendamt eine Wohnung gestellt werden?

Was gibts sonst für Lösungen?
 
Ja aber sie will ja mit keinen 21ig jährigen zusammen ziehen... :)

aber ich werde es im Auge behalten, wäre sehr hilfreich wenn jemand zu meinen Thema was weiß :)
 
Bafög + Wohngeld bekommt "sie" nicht, sofern die Schule in vertretbarer Entfernung zum Wohnort der Eltern ist ...
Sie könnte in ein Kloster gehen ?
Wenn das kein Fall für's Jugendamt ist, sieht's schlecht aus.
 
Wann ist das denn ein Fall fürs Jugendamt? Hab da keine ahnung von. Ich nehm mal an wenn Sie wirklich nirgendwo mehr hin könnte oder?

Wenn Leib und Leben gefährdet wären, also Misshandlungen vorliegen oder so.

Wie schon im anderen Thread erwähnt, einfache Pupertäts-Ningeleien, wie sie überall vorkommen, sind da kein Grund dafür.

Wäre da aber wirklich was Gravierendes, dann hat das Jugendamt so Notwohnungen für solche Fälle. Da kann man dann mit anderen Jugendlichen in einer WG leben und wird von einem Sozialarbeiter betreut. Das Ganze ist aber zeitlich immer eng begrenzt, auf wenige Monate.
 
Bei mir gibt es in der Stufe drei Minderjährige die bereits alleine wohnen.
Sie bekommen Unterhalt von den Eltern, zusätzlich Wohngeld und ergänzendes Bafög.
 
Wie schon im anderen Thread erwähnt, einfache Pupertäts-Ningeleien, wie sie überall vorkommen, sind da kein Grund dafür.

Absolut richtig! Und man darf nicht vergessen, dass die sorgeberechtigten Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Nur weil dem Jugendlichen die Erziehungsmethoden der Eltern nicht gefallen ist da nichts drin. Es muss eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, so dass ein Gericht einen Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes beschließen kann.

Aber selbst mit 18 wird es ein Problem geben. Auch dann kann man heute nicht einfach ausziehen. Die öffentliche Hand finanziert das nicht so einfach.

Sollte aber tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung geben, dann stehen dem Jugendlichen tatsächlich betreute Wohngruppen etc. zur Verfügung.