Frage zu AGB-Paragraphen

ryk

BAZINGA!
ID: 66395
L
4 Mai 2006
3.313
115
Hallo,

hab vor Kurzem in einem AGB-Paragraphen eines Paid4-Dienstes folgendes gelesen:

"Der Service kann vom Betreiber jederzeit ohne Ankündigung beendet werden. Ein Anspruch auf die verdienten Punkte sowie das bisherige angesammelte Guthaben besteht nicht. Alle bis dato angeforderten Auszahlung werden selbstverständlich von uns getätig."

Hab mich bei diesem Anbieter nicht angemeldet, aber mich würde interessieren ob dieser Paragraph, oder so wie er formuliert ist, überhaupt rechtens ist.

Grüße
ryk
 
Also schliessen darf der Betreiber seinen Dienst jederzeit.
Aber er ist dann verpflichtet sämtliches Guthaben an seine user aus zu zahlen.
Auch dann wenn es unterhalb der Auszahlungsgrenze ist.
Das userguthaben ist nämlich in gewisserweise das Eigentum des users, das er nur dann einbehalten darf wenn dieser gegen die AGB verstösst (z.B. Doppelaccount).
 
Zuletzt bearbeitet:
Eben, wäre ja das gleiche wenn die Volksbank sagen würde, wir schließen nun und behalten die Kundengelder ein.
 
Rechtsfragen sind immer so ne Sache. ;) Meiner Meinung nach ist so ein Paragraph unzulässing und verstößt auch gegen das BGB.

Der folgende Paragraph bzw. das AGBG wurde aufgelöst und im BGB verankert, ich bin aber jetzt zu faul zum Suchen, der Inhalt ist identisch.

§ 9
Generalklausel

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist, oder
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt, daß die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

Edit:

Ist jetzt im § 307 BGB verankert.
https://dejure.org/gesetze/BGB/307.html
 
Sich nicht anzumelden, war sicherlich die richtige Entscheidung. Auch wenn der Betreiber, wie meine Vorredner bereits sagten, zur Auszahlung verpflichtet ist, sollte man Dienste mit solchen Randbedingungen nicht noch durch seine Anmeldung unterstützen.
 
Also schliessen darf der Betreiber seinen Dienst jederzeit.
Aber er ist dann verpflichtet sämtliches Guthaben an seine user aus zu zahlen.
Auch dann wenn es unterhalb der Auszahlungsgrenze ist.
Das userguthaben ist nämlich in gewisserweise das Eigentum des users, das er nur dann einbehalten darf wenn dieser gegen die AGB verstösst (z.B. Doppelaccount).

Also ich hatte mich mal "beraten" lassen ...

€uro-Vergütung

Im Moment der Gutschrift hat der User seinen Teil erfüllt und das Verdiente Guthaben ist ab diesem Zeitpunkt sein Eigentum. Aus sich meines "Beraters" stellt jede z.b. PaidMail eine Art Vertrag da. Dessen Erfüllung mit der Gutschrift bestätigt wird.

Punkte-Vergütung

Mit Erhalt der Umrechnung ist aus einer virtuellen Währung bares Geld geworden, was ab diesem Moment Eigentum des Users ist. Ob die Punkte nun generell Eigentum des Betreibers sind, wäre auch mal interessant zu wissen und wie dort das Eigentumsverhältnis aussieht ... Bay_Boy?

Auszahlungsgrenze

Darf nur angemessen sein (ich möchte nicht sagen was angemessen ist) und darf ausschließlich dazu dienen den Verwaltungsaufwand zu verringern. Ist die Auszahlungsgrenze gewählt um z.B. Auszahlungen zu vermeiden, könnte dies Ärger geben (muss aber auch erstmal nachgewiesen werden)

Also unter dem Strich, kannst du jedes Guthaben einklagen, da es dein Eigentum ist. Nur wird sicher kein Gericht eine Klage unter 50 €uro zulassen (würde ich mal sagen) ... ich klage nicht ... lach
 
Klagen kann ich auch für 1,23 Euro. ;)

Schon mal vergessen, die Stromrechnung zu bezahlen, Stadtwerke können das auch. :ugly:

Ob die Punkte nun generell Eigentum des Betreibers sind, wäre auch mal interessant zu wissen und wie dort das Eigentumsverhältnis aussieht ... Bay_Boy?

Oui, kompliziert. ;) Ich denke nicht, aber hier wäre es wirklich schwierig, etwas zu machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klagen kann ich auch für 1,23 Euro. ;)

Schon mal vergessen, die Stromrechnung zu bezahlen, Stadtwerke können das auch. :ugly:

Das gehört doch dazu, aber ich bekomme dann ne Mahnung und zahle. Na egal, wie gesagt ich hab davon 0 Plan. Und klagen ist auch nicht eines meiner Hobbys, ich dachte nur immer das die Gerichte erst ab bestimmten Summen arbeiten ...
 
Den zivilrechtlichen Weg kannst du immer gehen, allerdings mußt du in Vorleistung treten, die Kosten für einen Mahnbescheid sind gleich, ob du einen Euro anmahnst oder 50.

Strafrechtlich ist es dann doch von Bedeutung, unter 100 Euro wird das bei Einzelanzeigen tatschächlich oft eingestellt. Wenn allerdings mehrere Anzeigen eingehen, ist die Höhe dann eher unwesentlich.