Frage wegen Problem bei Ebay!

soweit nicht anderst geregelt, NEIN :biggrin: irgendwo hab ich das ja gelesen :mrgreen:

Dann lies das doch nochmal und zeig es uns^^

ist aber schon mal die halbe miete ;-) es gilt ja nicht nur ein § sondern mehrere, in diesen fall wird es bestimmt noch einer wegen fernabsatz sein ... und da ist garantiert auch die versandzeit angegeben ...

Ist sie soweit ich es gerade im Kopf habe nicht, und Fernabsatz gilt auch nur bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern.

und der Verkäufer muss dafür sorge Tragen das die Ware auch heil ankommt ...

Und dafür auch, wenn Du gerade dabei bist.

Ich finde beides nicht. Vermutlich, weil es das gar nicht gibt.

Das ist eine Nebenpflicht des Verkäufers, §§241 II, 242 BGB
 
Das ist eine Nebenpflicht des Verkäufers, §§241 II, 242 BGB

Das erklär mir mal. Ich lese das in dem Gesetz nicht. Soweit mir bekannt, geht beim Versendungskauf Privat an Privat das Risiko auf den Käufer mit Übergabe an das Transportunternehmen über. Wo steht denn jetzt, dass die Ware heil ankommen muss? Wenn auf dem Transportweg etwas passiert, ist das das Problem des Käufers.

Marty
 
Nein. Mit Aufgabe zum Transport geht nur die Übergabe der/des zufälligen Verschlechterung/Untergangs auf den Käufer über (§446 BGB). Zufällig heißt, dass der Verkäufer es nicht zu vertreten hat. Das hat er aber, wenn er die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt, da er nämlich nach §241 II Rücksicht auf die Interessen seines Vertragspartners nehmen muss.
Nicht ordnungsgemäße Verpackung = Fahrlässigkeit und die vertritt er nach §276.
 
Zuletzt bearbeitet:
also laut deutschen recht, nach BGB muss, falls nicht anderst angegeben, die Ware innerhalb von zwei werktagen versendet werden ... und der Verkäufer muss dafür sorge Tragen das die Ware auch heil ankommt ... hatte den spaß vor kurzem erst in der Berufsschule und durfte die schönen gesetze fressen :p


steht wo?

bitte einmal, wenn es ja im BGB steht, die §§ dazu

danke
 
Das hat er aber, wenn er die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt, da er nämlich nach §241 II Rücksicht auf die Interessen seines Vertragspartners nehmen muss.
Nicht ordnungsgemäße Verpackung = Fahrlässigkeit und die vertritt er nach §276.

Und Du schliesst jetzt aus der Pflicht, Ware ordnungsgemäss zu verpacken, dass das gleichbedeutend ist mit einer Pflicht, dass die Ware heil ankommt? Das würde ich schlicht nicht akzeptieren.

Marty
 
Ich schließe daraus, dass er sein Bestmöglichstes tun muss, damit die Ware heil ankommt (sie also ordnungsgemäß verpacken und einer vertrauenswürdigen Transportperson übergeben).
Wenn dann etwas passiert, liegt es ja nicht mehr in seinem Verantwortungsbereich = Zufall (den er nicht vertritt).
 
Zuletzt bearbeitet:
drüber, was man als sachgemäße Verpackung akzeptiert, streiten regelmäßig Gerichte, und dann geht es aber auch um wirklich hochwertige Artikel

aber ansonsten definiere mal eine ordnungsgemäße Verpackung?!

wenn ich eine Vase gut gepoltert in einem stabilen Karton verpackt dem Frachträger übergebe, der es aber durch Wurf oder Fall trotzdem schafft, diese zu zerdeppern, war es dann nicht ordnungsgemäß verpackt?

wenn es also, wie es bei großen Paketen oft der Fall ist, hab es selbst oft genug erlebt, der Auslieferer mit einer Sackkarre kommt, und die beladen mit Paketen schnellen lässt, anstatt sauber und sachte abzusetzen, und dabei die Pakete jedesmal einen Schlag bekommen, so dass Kleinteile zB abbrechen können, ist es dann ein Fehler der Verpackung?

das kann man wohlkaum so pauschal sagen

und ich selber versende seit gut 13-14 Jahren mittlerweile alle Arten von Waren und erhalten genausolange schon viele Artikel aus aller Welt ...
ich habe in der Zeit Schweine kotzen sehen, was die Handhabung durch die verschiedenen Frachtträger angeh, egel ob DHL, DPD, UPS, hermes oder sonst was ...
 
eine Vase gut gepoltert
:ugly:

Zurück zum Thema, denn ich hatte gerade selbst so einen Fall. Habe vor 14 Tagen etwas bei eBay gekauft und noch am gleichen Tag bezahlt. Bis heute ist immer noch nichts da. Keine Email bekommen, keine Ware. Habe dem User am Donnerstag angeschrieben. Gestern kam eine Email zurück: sorry, ich war kurz in Urlaub. Das Teil geht Montag zur Post.


HALLO? Wieso stellt er dann Sachen ein, wenn er zu Auktionsende nicht da ist? Hätte er wenigstens noch in der Beschreibung geschrieben, dass sich der Versand wegen Urlaub verzögert, hätte ich es noch verstanden, aber jetzt habe ich 0 Verständnis. Das werde ich auch in der Bewertung deutlich machen.
 
@wittis-web.de: Als ordnungsgemäße Verpackung würde ich eine solche bezeichnen, bei der man erwarten kann, dass sie in Anbetracht des zu erwartenden Transports sicherstellt, dass die Ware heil ans Ziel kommt.
Und dazu gehört nicht, dass der Transporteur die Kiste mal eben von seinem Laster schmeißt, der sollte ja auch sorgfältig damit umgehen (im Normalfall, ich hab wie du auch schon anderes erlebt).
 
siehst du

wenn du nun aber Bruchware bei der Deutschen Post AG bei einem versicherten Versand bemängelst, angibst, dass es in Zeitungspapier als Polster verpackt war, sagen die dir, es ist nicht ordnungsgemäß verpackt

viele deutusche Gerichte haben aber in vergleichbaren Fällen eben diese Packart zB als ordnungsgemäß deklariert.

Begründung fast immer gleich:
der Versender muss nicht dmit rechnen, dass der Frachtgutträger entgegen seiner Sorgfaltspflicht, das Paket seinesgleich unsachgemäß behandelt.

Auf gut Deutsch: ich als Versender muss mich nicht dafür haftbar machen, dass die Frachtgutträger die Teile sehr oft zB werfen anecken und sonst wie demolieren

man könnte nun darüber streiten, es gibt keine gesetzliche Bestimmung, nach der eine Verpackung vorgeschrieben wird, letztendlich kann sowas immer nur ein Richter urteilen.
 
Begründung fast immer gleich:
der Versender muss nicht dmit rechnen, dass der Frachtgutträger entgegen seiner Sorgfaltspflicht, das Paket seinesgleich unsachgemäß behandelt.

Auf gut Deutsch: ich als Versender muss mich nicht dafür haftbar machen, dass die Frachtgutträger die Teile sehr oft zB werfen anecken und sonst wie demolieren

Ist doch genau das, was ich gesagt habe. Es ging hier ja auch nur darum, was der Verkäufer zu tun hat, nicht um Ansprüche gegen den Transporteur.

man könnte nun darüber streiten, es gibt keine gesetzliche Bestimmung, nach der eine Verpackung vorgeschrieben wird, letztendlich kann sowas immer nur ein Richter urteilen

Stimmt, es gibt keinen Paragraphen der "Beim Versendungskauf muss der Versender die Ware sorgfältig verpacken" lautet.
Das ergibt sich aber nunmal durch Auslegung der von mir genannten §§. Was nun im Einzelfall eine angemessene Verpackung ist, muss im schlimmsten Fall wirklich der Richter bestimmen, aber die Pflicht des Verkäufers zu einer solchen kann man dem Gesetz entnehmen.
 
Also folgendes: Bisher waren meine Bewertungen bei Ebay immer tadellos, hatte nie Probleme, aber diesmal hab ichs ordentlich in Sand gesetzt... ^^ Also jemand hat kurz vor Weihnachten etwas bei mir gekauft und kurz gesagt ich habs schlichtweg vergessen, aber total! Jetz schreibt er mir heute zum ersten Mal per PN bei Ebay dass er mich wegen Betruges anzeigt und dass es ihm egal is wie wenig das Ding wert ist, er verklagt mich usw... Ich habs heut sofort zur Post gebracht usw. aber nur so als Frage: Kann der mich jetz wirklich anzeigen? Also hätt er nich vorher probieren müssen sich zu melden und das zu klären oder gibts da nich so ne Frist wie lang das Teil schon überfällig sein muss? Ich hoff mal er bekommts einfach dann Donnerstag und gut is aber lange Rede kurzer Sinn: Kann er mich anzeigen??? Danke für alle Antworten! Tom

War bei mir mal so ähnlich. Dann mußte ich zur Aussage aufs Revier die haben alles aufgenommen da habe ich auch ein Beleg von der Post gezeigt(war kein Einschreiben oder Versicherter Versand) Stand nur Datum und Preis auf den Beleg. Und auch gesagt das ich viel um die Ohren hatte und so sich das ganze etwas Verzögert hat.

2 Wochen Später kam ein Brief das die Anzeige eingestellt worden ist.