frage: kann ich vom mietvertrag zurücktreten?

corestyle

Well-known member
ID: 259242
L
5 Oktober 2006
134
9
folgendes szenario:


ich habe eine wohnung angemiet, der mietvertrag gilt ab 01.07.2011
die wohnung ist nicht bewohnbar das die kompletten stromleitungen neu verlegt
werden müssen, was mir vorher keiner gesagt hat auch bei genaueren betrachten der wohnung lässt der zustand der wohnung zu wünschen übrig.
bisher hat sich noch niemand bei mir gemeldet um die leitungen zu verlegen.
mir wird das ganze langsam zu bunt ich wollte fragen ob ich jetzt einfach vom
mietvertrag zurücktreten kann?
 
Steht eine Frist im Raum, bis zu der etwas gemacht werden sollte? (zB im Mietvertrag vereinbart)

Falls ja, und der Vermieter kommt dieser Pflicht nicht nach, kannst du die fristlose Kündigung aussprechen.

Falls keine Frist vereinbart wurde, musst du dem Vermieter eine Frist zur Behebung der Mängel stellen, die Mietzahlung ist bis zum Tage, an dem die Wohnung wirklich bewohnbar ist, nicht zu zahlen.
Sollte dann diese Frist verstreichen, ohne, dass etwas gemacht wurde, siehe oben.

Zunächst bist du also am Mietvertrag gebunden, der Vermieter auch, ergo auch an seine Vermieterpflichten, eine bewohnbare Wohnung zu stellen.
Erst dann, wenn der Vermieter alle Fristen fruchtlos verstreichen lässt, kann der mietvertrag fristlos gekündigt werden.

keine Rechtsberatung, sonder persönliche Mienung aufgrund verschiedener Internetfunde (zB frag-einen-anwalt.de)
 
ich wollte fragen ob ich jetzt einfach vom
mietvertrag zurücktreten kann?
"Einfach" kann man i.d.R. von keinem Vertrag zurücktreten.

Du kannst aber auf Beseitigung der groben Mängel bestehen und u.U. deshalb die Miete mindern. Lass dich da aber am besten Fachkundig beraten (Rechtsanwalt bzw. Miterschutzvereine).

Irgendwelche rechtlichen Alleingänge würde ich lassen...

Gruß Aru
 
Ich hatte ein ähnliches Problem, mein Vertrag galt zum 16.05., die Wohnung musste allerdings ebenfalls noch renoviert werden, was man mir erst einige Tage vorher mitteilte.
Die Gesellschaft hat dann den Vertrag geändert, so dass er auf den 16.06. datiert war und auch erst ab da die Mietzahlung fällig war. Bis dahin waren die Arbeiten auch abgeschlossen.
Ob das auf dem privaten Markt auch so läuft... keine Ahnung, Gesellschaften sind da ja meist etwas "kulanter" aber in der Regel sollte eine Wohnung bezugsfertig sein, sofern nichts anderes abgemacht wurde.
 
nein mir wurde vorher gar nichts mitgeteilt. der vermieter sitzt in berlin, die verwaltung in oberhausen. ist schon lächerlich sowas vermieten zu wollen.
 
Hab da mal was rausgesucht:

Wenn Sie in Ihrer Wohnung einen Schaden selbst verschuldet haben oder Ihnen ein Mangel beim Einzug der Wohnung bereits bekannt war und Sie ihn akzeptiert haben, dürfen Sie keine Mietminderung vornehmen.

Ist kein Strom vorhanden, kannst du eine Mietminderung durchführen. Laut dem Gerichtsurteil AG Berlin-Neukölln, MM 88 Nr.5 S. 31 sind das 100%.
Natürlich darfst du nicht einfach so die Miete kürzen. Da gibt es ein gewisses Verfahren (Vermieter informieren, eine Frist zur Behebung geben, Mietminderung androhen). Am besten Informierst du dich genau über das Verfahren.

Ich würde erstmal den Vermieter anrufen und um Klärung bitten. Im schlimmsten Fall bleibt dir nur die 3 Monatige Kündigungsfrist.
 
bei der besichtigung wurde es arglistig verschwiegen und das kann es ja wohl nicht sein...

...auch bei genaueren betrachten der wohnung lässt der zustand der wohnung zu wünschen übrig.

Wie kann man so ein Wohnung bitte anmieten ohne vorher die Beseitigung der offensichtlichen Mängel zu klären???

Also so ganz unschuldig wie Du es hier darstellst, scheinst Du an der ganzen Situation nicht zu sein... sorry.

Aber mach dich einfach mal kostenlos bei der öRa schlau!
 
bei der besichtigung wurde es arglistig verschwiegen und das kann es ja wohl nicht sein...
"Arglistiges Verschweigen" gibt es in dem Sinn nicht... ;)

Ob eine Täuschung vorliegt wird mit den aktuellen Informationen hier keiner feststellen können.

Also entweder dem Vermiter Druck machen und/oder zum Anwalt gehen. Alles andere wird dir nichts bringen.

Gruß Aru
 
Bin trotzdem gespannt wie es bei Dir ausgeht... bitte mal weiter berichten!
 
bisher hat sicht nix getan, ich rufe fast jeden tag bei der dämlichen hausverwaltung an und die sind um ausreden nicht verlegen. ist schon toll ne wohnung gemietet zu haben in der ich net wohnen kann. was soll ich machen?
 
bisher hat sicht nix getan, ich rufe fast jeden tag bei der dämlichen hausverwaltung an und die sind um ausreden nicht verlegen. ist schon toll ne wohnung gemietet zu haben in der ich net wohnen kann. was soll ich machen?

SCHRIFTLICH, immer nur schriftlich......anrufen bringt im Beweisfall garnichts.
Schriftlich Frist setzen. Und das Schreiben an den adressieren, der als Vermieter im Mietvertrag steht, denn der ist Dein Vertragspartner - das kann, muß aber nicht die Hausverwaltung sein.
Steht im Mietvertrag bzw. im Übergabeprotokoll eigentlich festgehalten, dass vom Vermiter bis Tag X noch ABC-Arbeiten zu erledigen sind?

Gruß von der Baustelle