Frage bezüglich Losehandel und Steuer

Danke für die ausführliche Antwort.

Erschwerend kommt für mich anscheinend hinzu, dass ich eine (sehr kleine) Loseseite habe.
Wenn ich dafür ein Gewerbe anmelde, kann ich theoretisch die Kosten verrechnen (FWX Lizenz, Slotkäufe, Webhosting etc.); die Seite wird aber kein + erwirtschaften (und muss sie für mich auch gar nicht) und die Gewinnerzielungsabsicht ist somit nicht gegeben.

Ich glaube ich werde nur die verkauften Lose (die nichts mit der Loseseite zu tun haben) in meiner Steuererklärung als zusätzliche Einnahme angeben.

Noch habe ich gar keine verkauft; aber ich möchte zumindest sicher gehen, dass mir das FA da nicht aufs Dach steigt.
Wobei der angestrebte Betrag von 600Mio Losen im Jahr eh lächerlich ist.
 
Das FA kann dir nur Steuerhinterziehung anlasten, aber auch nur, sofern du keine Steurn bezahlt hast (keine Angabe oder falsch Angabe bzw keine Angaben) gemacht hast.

Ich kenne das so. Sobald es gewerblich ist, wird sich das Fa bei dir melden. Sie werden dir dann schon mitteilen, Herr XY das was sie uns hier verstuern ist Gewerbepflichtig. Bitte schauen sie zu, dass sie binnen 3 Monaten ein Gewerbe vorweisen... Habe ich schon selbst erlebt.

Im eigentlichen darfst du die Gewinne dem FA nicht verschleiern. Dann machst du dich auch nicht straftätig. Wenn das FA von dir was will, werden die sich auch bei dir melden. Es gibt immer Wege beim Staat, nur strafbar sollte man sich nicht machen.

Denn du treibst ja kein Gewerbe, und stellst niemanden Rechnungen aus. Bei dir zahlt jeder eine und aus was ihm Lieb ist. Du hast von Klammern keinen einzigen Cent gesehen. Losezugewinn ist kein Gewinn, denn der Gesetzgeber sagt, dass alleine Geld besteuert wird, wenn es um Umsatz geht und nicht Klammlose oder Kartoffel. Würden Stuern auf Klammlose fällig werden, müsstest du auf jeden Umsatz der User 19% UMS abgeben, und dann würde keiner mehr zocken. Also Steuer und das entscheidendeder Gewinn ist erst dann gegeben, wenn du deine Lose verkauft hast. Weil wenn du deine Lose verzockst, hast du nie eine Tätigkeit zum erzielen eines Gewinnes gemacht sondern eine Tätigkeiot zum wieder verzocken, Spass haben. Und da lass dir nichts erzählen, darauf gibt es keine Steuern. Und wenn du deine Lose einbunkerst hast auch keien Gewinn erwirtschaftet. Gewinn ist er dann, wenn du verkaufst und Gewinn in der Tasche hast.

Ich kann nicht sagen, dass ich 50 Äpfel setze, 500 Äpfel einwirtschafte, ich einen Zugewinn von 450 Äpfel habe. Der Grund ist, die 500 Äpfel, wenn ich sie nicht verkaufe verschimmeln und wo bleibt nun mein Zugewinn? Gewinn ist also erst dann gewinn, wenn du Kohle dafür siehst.

Wenn du also vor hast mit Losen Geld zu verdeien gehört das zum FA. Wenn du dir aber Lose verdienst, und mit denen Spass hast, ist hier nichts zu versteuern auch wenn du täglich 10 MRD Gewinn machst *übertreib* Gewerbe ist ab dann pflichtig, wenn du deine Seite mit dem Ziel Geldgewinne zu machen betreibst.

Was dir so zwischen durch unbeabsichtigt als Gewinn unterlaufen tut, das gibst du einfach beim FA an. Das wird dir als Einkommen berücksichtig und ganz regulär versteuert. Das geht heut zu Tage recht unproblematisch.

Und wer will dir was wegen was dann machen? Du hast alles dem Fiskus angegeben, und deine Steuern auch abgeführt. Nenn mir dann das Gesetz, unter welchem du schuldig sein sollst? Sollte das Fa der Meinung sein, dass die Sterun gewerbepflichtig werden, bekommst du ehe Post von denen, und kannst dann immer noch ein Gewerbe eröffnen oder deine Seite verkaufen.
Wenn du dir das genau durch den Kopf gehen lässt, wird der Fiskus nie was von dir wollen. Ich kann dir auch den Grund sagen. Du hast unter Lohnsteurklasse 1 viel mehr Abzüge wie under UMST. Zumindest auf LK1. Da wäre ja der Fiskus blöd, wenn er dich aufordert 19% darauf zu zahlen, und das für den Fiskus bedeuet dir die Differenz auszuzahlen. Ich hoffe du verstehst. Du zahlst so dem Fiskus viel mehr Steuern ohne Gewerbe wie mit Gewerbe. Ohne Gewerbe ganz normale Besteuerung und Abzüge wie Lohn/Gehalt -> Brutto/Netto und mit Gewerbe 19%.

Ein Beispiel. Nehmen wir an du versteuerst 500 Euro ohne Gewerbe bei LK1. Nehmen wir an du bekommst ca. 45% Abzüge. Wenn der Fiskus meinst, dass du Gewerbepflichtig bist, hast du das Recht deine 45% die du bekommen hast zurückzufordern, die dir der Fiskus ungerecht abgenommen hat. Dann zahlst du 19% Regulär nach und Bingo du hast so eben einen Gewinn von 26% erzielt. Deshalb wird das nie passieren.

Dieser Prozess lässt sich auch als Nebengewerbe beim Fiskus vereinfachen.


Solltest du aber vor haben, deine Gewinn nicht anzugeben, dann Gute Nacht. Grüss deinen Zellennachbar von mir, nach ein paar Jahren. Nicht jeder wird erwischt, den aber den es trift, den trift es hart.
 
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Mit der Sichtweise kann ich mich anfreunden.

Mal zum FA:
Als Student hatte ich ein Praxissemester in einer Firma gearbeitet, die mir 1200DM/Monat überwiesen hat. Dazu sollte ich einen Zettel unterschreiben, dass ich den Kram ggf. (Einkommens-)versteuern müsste (KV/Sozialabgaben waren ja nicht wg. Student). Habe ich wohl irgendwie nicht gemacht; zu der Zeit hatte ich noch nie eine Einkommenssteuererklärung gesehen, geschweige denn ausgefüllt.

Nach fünf Jahren (Firma war längst Pleite) bekomme ich einen Anruf vom FA, was es denn mit der Versteuerung und diesem Zettel mit meiner Unterschrift auf sich hätte *InDieHoseMach*.
Ich habe es ihm dann freundlich erklärt (Student, Praxissemester, Zettel sollte pro forma unterschrieben werden) und, oh wunder, die Sache war mit diesem einen Anruf gegessen und ich habe nie wieder etwas vom FA zu dieser Sache gehört.

Aber verlassen sollte man sich nicht, dass man beim FA durchkommt.

Fazit: Wenn ich Lose verkaufe (zu Euros mache), kommt der Gewinn als (Neben-)Einkommen in die Steuererklärung.

BTW: Was ist eigentlich mit Paidmailern, die in Euro auszahlen oder ciao.de, wo man mit Umfragen Geld verdienen kann? Müsste man ja eigentlich auch angeben...