WO bleibt die Diskussion? Ein Forum mit gähnender Leere? Ja wie was... was ist das?? Wie langweilig... buhäää, keiner spielt mit mir ... schnieff schnief
 
Merkel will Flüchtlingskurs gegen alle Kritik fortsetzen

Folgende News wurde am 22.01.2016 um 17:20:28 Uhr veröffentlicht:
Merkel will Flüchtlingskurs gegen alle Kritik fortsetzen
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Berlin (dpa) - Kanzlerin Angela Merkel will ihren Kurs zur Bewältigung der Flüchtlingskrise trotz aller Kritik fortsetzen. Einzelne Lösungen würden nicht helfen, man brauche einen gesamteuropäischen Ansatz sagte Merkel nach den ersten deutsch-türkischen Regierungskonsultationen in Berlin. Sie sei «innerlich sehr davon überzeugt», dass man bei den Fluchturschen ansetzen müsse und dass es ein großes Interesse der EU gebe, den Schengen-Raum mit seinem freien Reiseverkehr aufrechtzuerhalten.
 
Wegen welcher Äußerung in dem Artikel sollte Merkel zurücktreten?

Dass man an die Fluchtursachen ran muss?
Das man als EU gemeinsam handeln muss?

Was davon ist falsch?

gruss kelle!
 
Flüchtling nach tagelangem Anstehen in Berlin gestorben

Folgende News wurde am 27.01.2016 um 10:24:43 Uhr veröffentlicht:
Flüchtling nach tagelangem Anstehen in Berlin gestorben
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Berlin (dpa) - Ein 24 Jahre alter Flüchtling in*Berlin ist nach Angaben des Bündnisses «Moabit hilft» in der Nacht gestorben. Zuvor habe der Mann tagelang vor dem Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales angestanden. Ein*Helfer habe den stark fiebernden Mann am Abend zu sich nach Hause genommen, sagte eine Sprecherin. Wegen seines schlechten*Zustandes sei der Mann von einem*Krankenwagen abgeholt worden. Auf dem Weg habe er einen Herzstillstand erlitten - im*Krankenhaus habe nur noch der Tod festgestellt werden können.
 
Kiel: Ladendiebstahl von Flüchtlingen ohne Ausweispapiere straffrei

Folgende News wurde am 28.01.2016 um 11:40:49 Uhr veröffentlicht:
Kiel: Ladendiebstahl von Flüchtlingen ohne Ausweispapiere straffrei
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Kiel (dts) - Die Führung der Polizeidirektion und hochrangige Vertreter der Staatsanwaltschaft in Kiel haben sich Anfang Oktober 2015 darauf verständigt, Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei "einfachen/niedrigschwelligen Delikten" wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen. Das geht aus einem internen Polizeiprotokoll hervor, über das die "Kieler Nachrichten" (Donnerstagausgabe) berichten. Am 7. Oktober gab es dem Papier zufolge eine "gemeinsame Erörterung" der Polizeidirektion Kiel und Staatsanwaltschaft "hinsichtlich des Umgangs mit strafrechtlich auffälligen Flüchtlingen, deren rechtmäßige Personalien nicht eindeutig feststehen". Es wird festgestellt, dass es bereits zu diesem Zeitpunkt "Probleme in der polizeilichen Praxis" bei straffälligen Flüchtlingen gegeben hat, die nicht im Besitz eines Personaldokuments waren und nicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) registriert wurden. Es sei "regelmäßig problematisch" zu beurteilen, ob "strafprozessuale Maßnahmen" bei einfachen Straftaten wie zum Beispiel Ladendiebstahl erforderlich seien. Solange es keine landesweite Regelung gebe, richte man sich "vorläufig" nach folgenden Leitlinien, heißt es wörtlich: "Ein Personenfeststellungsverfahren oder erkennungsdienstliche Behandlung scheidet in Ermangelung der Verhältnismäßigkeit und aus tatsächlichen Gründen (Identität kann nicht zeitgerecht festgestellt werden...)" bei einfachen Delikten wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung "regelmäßig aus". Es sei denn, ohne Einsatz eines Dolmetschers gebe es Hinweise auf den Unterbringungsort des Flüchtlings. Bei "höherwertigen Straftaten (Faustregel: ab Körperverletzung und besonders schwerer Fall des Diebstahls)" sei Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zu halten. Der Kieler Polizeichef Thomas Bauchrowitz werde eine Initiative für eine landesweite Regelung auch in Richtung Landes-Innenministerium starten, heißt es weiter in dem Papier vom Oktober. Ein Ministeriumssprecher lehnte am Mittwochabend jeden Kommentar ab und verwies auf die Polizeidirektion Kiel. Auch die Behörde beantwortete eine Anfrage nicht, wie die Zeitung weiter berichtet. Der Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Polizei, Karl-Hermann Rehr, äußerte sich bestürzt."Diese Weisung ist die Resignation des Rechtsstaates. Polizei unterliegt dem Strafverfolgungszwang, der hier ausgesetzt wird."
 
Solche "Dienstanweisungen" fördern den Frust der Polizeibeamten und motivieren Straftäter zu weiteren Straftaten, bzw. animieren noch nicht auffällig gewordenen Personen, es ihnen nachzuahmen.

Solche Anweisungen sind die Vorreiter des staatlichen Chaos, da der Staat sein Gewalt- und Justizmonopol in diesem Moment aufgibt. Es wird so ein rechtsfreier Raum geschaffen, in dem sich der Bürger nicht mehr geschützt wird.

Man treibt die Bürger so bewußt ins "rechte Lager" mit Bürgerwehren bis irgendwann Selbstjustiz als legitimes Mittel angesehen wird.
 
@Mone etwas sinnfrei und unfair Kommentare die Du löscht noch zu kommentieren, sinnfrei deshalb weil sich kaum jemand erinnert was, wo genau stand und unfair deswegen weil man dem Gegenüber keine Möglichkeit gibt sich zu erklären
 
die Frage ist ob mal als Betroffener Nichtflüchtling sich darauf berufen kann und wenn der zuständige Staatsanwalt nicht gleich entscheidet sich auf Diskriminierung berufen kann.
Denn vor dem Gesetz sind ja angeblich alle gleich :mrgreen::mrgreen::mrgreen::mrgreen::mrgreen:
 
Hachjeee, wie sich hier doch manche aufregen...

Ich verweise hier nur auf einen Fall aus dem Frühjahr 2015 hier in Braunschweig.
Bei einer Demo flog ein Ei - mit dokumentiertem Treffer.

Der Werfer konnte ermittelt werden, inkl. Namen und Anschrift.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, ohne Anklage zu erheben.
Begründung sinngemäß: Der Werfer hatte mit den Ermittlungen so viel Trouble und die abzusehende Strafe war so gering, dass man von einer Anzeige absah.

Trotz alledem werden seit dem Verfahren nicht mehr Eier geworfen, die Polizisten sind immer noch motiviert bei Demos und Ermittlungen unterwegs, also alle Vorhersagen von watchi kann man in die Tonne treten.

Viele "niederschwellige" Strafttaten werden nicht zur Anzeige gebracht, da ein Urteil eher unwahrscheinlich oder so gering ist, dass der Aufwand nicht lohnt.

Anderes Beispiel gefällig?
Im Sommer gab es in Braunschweig ne Sitzblockade. Die Teilnehmer wurden wegen Verstoß gegen das Versammlungsrecht angezeigt, es ergingen Strafbefehle, man legte Einspruch dagegen ein.
Ergebnis: Freispruch, da es im Kontext mit der Demo und der Art wie die Blockade ablief, keine erhebliche Störung der Demo war.

Trotzdem hängen jetzt nicht tausende Braunschweiger auf Straßen rum, und die Polizisten sind immer noch bei Demos und machen ihren Job.

gruss kelle!
 
@Kelle:

Dein Eierwurf und die Sitzblokade waren Bestandteil von Demos und sind nicht mit einem Ladendiebstahl oder Körperverletzung zu vergleichen.

Wenn Strafverfolgungsbehörden der Meinung sind, der Aufwand ist im Verhältnis zur erwartenden Strafe zu groß und man beendet daher die Ermittlungen, dann entsteht ein rechtsfreier Raum, der ausgenutzt wird.

Papiere weg, dann wird nicht ermittelt. Soetwas spricht sich rum, was ist mit Ladendiebstahlstourismus??
Wir brauchen ein neues Smartphone, in Kiel gibt es die umsonst.

Und alle, die Papiere besitzen, sind bei gleicher Straftat die Dummen.

Da läuft aber etwas ganz kräftig aus dem Ruder!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieviele Ersttäter im Bereich Diebstahl geringwertiger Sachen kennst Du denn, bei denen das Verfahren nicht eingestellt wurde?
Ich keinen einzigen. Dummes Gewäsch.

Einfach/niederschwellig= Neupreis der gestohlenen Ware<30-50 Euro
Also nichts mit einem neuen Handy. Alle anderen Behauptungen sind dummes Pegida/AFD-Gewäsch.

Es wird in 95% aller Fälle das strafrechtliche Verfahren eingestellt, egal ob Flüchtling oder Deutscher.
Bei Deutschen, obwohl der erkennungsdienstliche Aufand weitaus geringer ist..
Ersttäter+geringwertige Sache= Verfahrenseinstellung.

Natürlich kann der Ladenbesitzer jederzeit noch zivilrechtliche Schritte einleiten.

Wenn man keine Ahnung vom deutschen Rechtssystem und aktuellen Verfahrensweisen hat, sollte man einfach mal die Klappe halten.
 
@beibears:

Ich kenne auch keinen, da ich nicht in Kiel wohne, bzw. dort arbeite.

Du solltest aufhören Usern, die Du nicht persönlich kennst, keine Ahnung vom deutschen Rechtssystem unterstellen.

Es ist einfach, alles als dummes Pegida/AfD Geschwätz abzutun, wenn man keine Argumente oder gegenteilige Beweise hat.

Es handelt sich um eine interne Dienstanweisung der Polizei und weder Du, noch ich wissen, wie sie bisher umgesetzt wurde.

Es reicht schon, dass dieses Papier existiert und sich der "Erzeuger" zu wenig Gedanken über deren Folgen gemacht hat.
 
Dein Eierwurf und die Sitzblokade waren Bestandteil von Demos und sind nicht mit einem Ladendiebstahl oder Körperverletzung zu vergleichen.

Ein Eierweurf mit Treffer ist Körperverletzung, ohne Treffer versuchte Körperverletzung, dafür hat auch schonmal einer 1.200 € zahlen dürfen, also für versuchte.

Die Sitzblockade hier wurde im Strafbefehl mit 30 Tagessätzen a 15 € belohnt, dem Widerspruch wurde stattgegeben, sie war dann ohne Konsequenzen.

Beides sind Verstöße gegen geltendes Recht.

Wenn Strafverfolgungsbehörden der Meinung sind, der Aufwand ist im Verhältnis zur erwartenden Strafe zu groß und man beendet daher die Ermittlungen, dann entsteht ein rechtsfreier Raum, der ausgenutzt wird.

Bei wie vielen Ladendiebstählen, gerade bei Ersttätern, gehen denn die Folgen über Schadenersatz und Hausverbot durch den Ladenbetreiber hinaus?

Papiere weg, dann wird nicht ermittelt. Soetwas spricht sich rum, was ist mit Ladendiebstahlstourismus??
Wir brauchen ein neues Smartphone, in Kiel gibt es die umsonst.

Mit der Materie hast Du Dich nicht beschäftigt, oder?
Bei Flüchtlingen, die registriert sind, ist der Fingerabdruck hinterlegt. Die können also Papiere wegschmeißen, wie sie wollen, man kommt an die Daten.
Das Problem tritt bei denen auf, die nicht registriert sind.
Von denen kann man zwar Daten aufnehmen, man kann diese aber kaum bis gar nicht verwerten. Lässt sich ein Flüchtling, der hier Ladendiebstahl begangen hat, dann in Dänemark als Flüchtling registrieren, hat man hier zwar Datenwust ohne Ende, aber keinen Täter.

gruss kelle!
 
@Kelle:

Hast Du die meldung überhaupt richtig gelesen??

Zitat:
Am 7. Oktober gab es dem Papier zufolge eine "gemeinsame Erörterung" der Polizeidirektion Kiel und Staatsanwaltschaft "hinsichtlich des Umgangs mit strafrechtlich auffälligen Flüchtlingen, deren rechtmäßige Personalien nicht eindeutig feststehen". Es wird festgestellt, dass es bereits zu diesem Zeitpunkt "Probleme in der polizeilichen Praxis" bei straffälligen Flüchtlingen gegeben hat, die nicht im Besitz eines Personaldokuments waren und nicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) registriert wurden. Es sei "regelmäßig problematisch" zu beurteilen, ob "strafprozessuale Maßnahmen" bei einfachen Straftaten wie zum Beispiel Ladendiebstahl erforderlich seien. Solange es keine landesweite Regelung gebe, richte man sich "vorläufig" nach folgenden Leitlinien, heißt es wörtlich: "Ein Personenfeststellungsverfahren oder erkennungsdienstliche Behandlung scheidet in Ermangelung der Verhältnismäßigkeit und aus tatsächlichen Gründen (Identität kann nicht zeitgerecht festgestellt werden...)" bei einfachen Delikten wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung "regelmäßig aus".


Es handelt sich um nicht registrierte Flüchtlinge, demnach gibt es auch keine Fingerabdrücke in einer Datenbank und deren Wohnsitz ist auch nicht bekannt, da sie keine Dokumente mit sich führen.

Die Polizei stellt die Ermittlungen ein, bevor die Staatsanwaltschaft Kenntnis von den Straftaten hat.

Das ist das juristische Unding an der Dienstanweisung.

In Deinen Beispielen oder generell kann nur die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einstellen oder Strafbefehle erlassen.

Und dass Staatsanwälte bei gleichen Taten anders entscheiden liegt an der Unabhängigkeit der Justiz.

Viele Verfahren bei Körperverletzung oder Sachbeschädigung werden durch die Staatsanwaltschaft ohne Strafe eingestellt. (z.B. Ausssage gegen Aussage und keine Zeugen)