Hab ne Frage, auf der Arbeit wissen wir nicht, ob es Gesetzlich verboten ist.
Es geht ums Thema Fluchttüren, uns ist klar, die dürfen nicht abgeschlossen werden und auch nicht zugestellt sein.
Was wir aber nicht wissen ist, gilt es als Blockieren der Fluchttür, wenn man direkt vor einer eine Versammlung macht, dass also direkt vor der Fluchttür sich eine Gruppe Menschen trifft und sich dort unterhält und berät?
Einerseits stellt man die Tür ja zu, andererseits wollen die Leute im notfall ja eh da raus und sind gleich da.
Man engt den Fluchtweg im ersten moment ein, aber dafür kommen die Leute dafür sofort raus, da sie ja schon an dieser Tür sind.
Mit den Gesetzen, die wir gefunden haben, konnte man das nicht klären, wisst ihr, was in dem fall gilt?
Würde mich auch sehr über Links freuen.
Danke schonmal.
Es geht ums Thema Fluchttüren, uns ist klar, die dürfen nicht abgeschlossen werden und auch nicht zugestellt sein.
Was wir aber nicht wissen ist, gilt es als Blockieren der Fluchttür, wenn man direkt vor einer eine Versammlung macht, dass also direkt vor der Fluchttür sich eine Gruppe Menschen trifft und sich dort unterhält und berät?
Einerseits stellt man die Tür ja zu, andererseits wollen die Leute im notfall ja eh da raus und sind gleich da.
Man engt den Fluchtweg im ersten moment ein, aber dafür kommen die Leute dafür sofort raus, da sie ja schon an dieser Tür sind.
Mit den Gesetzen, die wir gefunden haben, konnte man das nicht klären, wisst ihr, was in dem fall gilt?
Würde mich auch sehr über Links freuen.
Danke schonmal.
