Fluchttürengesetz: verboten oder nicht?

sgw703

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14 Juni 2006
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Hab ne Frage, auf der Arbeit wissen wir nicht, ob es Gesetzlich verboten ist.

Es geht ums Thema Fluchttüren, uns ist klar, die dürfen nicht abgeschlossen werden und auch nicht zugestellt sein.

Was wir aber nicht wissen ist, gilt es als Blockieren der Fluchttür, wenn man direkt vor einer eine Versammlung macht, dass also direkt vor der Fluchttür sich eine Gruppe Menschen trifft und sich dort unterhält und berät?

Einerseits stellt man die Tür ja zu, andererseits wollen die Leute im notfall ja eh da raus und sind gleich da.

Man engt den Fluchtweg im ersten moment ein, aber dafür kommen die Leute dafür sofort raus, da sie ja schon an dieser Tür sind.


Mit den Gesetzen, die wir gefunden haben, konnte man das nicht klären, wisst ihr, was in dem fall gilt?
Würde mich auch sehr über Links freuen.

Danke schonmal.
 
Natürlich ist es erlaubt, da es sich nicht um eine permanente Verbauung des Fluchtweges handelt. Wen dies nicht der fall wäre dann könnte ich und andere Wirte unsere Läden zu machen GG :)
 
Ganz genau, da stimme ich meinem Vorgänger zu. Außerdem ist bei Veranstaltungen doch auch immer eine Menschenmenge vor den Türen. Grad die Leute müssen ja im Extremfall raus, es dürfen keine Gegenstände im Weg liegen, aber das sind Menschen ja nicht.
 
Danke euch, haben auch eher daran gedacht, aber unser Chef sieht das anders.

Grund:
Rechtsgrundlagen und Informationen:
ArbSchG; §§ 12, 17 ArbStättV; BGV A1; BGI 561; BGR 234; DIN 5035-2

q Rettungswege, Notausgänge

* Länge von Fluchtwegen auf maximal 35 m begrenzen, bei besonderer Gefährdung kürzer gestalten. Hinweis: Spezifische Bestimmungen sind auch in Festlegungen der Baubehörden zu finden.
* Rettungswege und Notausgänge dauerhaft kennzeichnen; auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder in gesicherte Bereiche (anderer Brandabschnitt) führen lassen.
* Rettungswege und Notausgänge nicht einengen, stets freihalten.
* Notausgänge und Fluchttüren so einrichten, dass sie jederzeit von innen ohne fremde Hilfsmittel leicht geöffnet werden können solange sich Personen im Raum befinden, z.B. Panikschlösser, Panikstangen, elektrische Verriegelungen anbringen.
* Fluchttüren so einrichten, dass sie in Fluchtrichtung aufschlagen.
* Sicherheitsbeleuchtung vorsehen.
* Fluchtwege quer durch die Regale von Schmalgang- und Hochregallägern mit Regalbediengeräten nur vorsehen, wenn durch bauliche oder technische Maßnahmen eine sichere Nutzung gegeben ist.


Er meint, dass stehts freihalten sich auch auf Personen bezieht.
Ist nur komisch, wie man Gesetze auslegen kann.
Aber das Beispiel mit den Bars und so, muss ihn eigentlich überzeugen.

Nochmals danke.
 
Da sis auslegungssache. Weil Menschen sind erstens sofort weg wenns notwendig is und zweitens sind es genau die, die ja dann da raus müssen.

Mit deiner Argumentation dürftest du auch im Panikfall dann immer nur einen einzeln nach dem anderen durch die Türe drängen und keine Menschentraube davor haben. Das is meiner Meinung nach Widersprüchlich.
 
Das sie nicht abgeschlossen werden dürfen ist ja auch falsch! Wie in deinem zitat steht, sollten diese mit einem Panikschloss versehen sein. Bei diesen Schlössern ist es so das die trotz das sie verschlossen sind man die tür von innen öffnen kann in dem man nur die klinke herunter drückt, dann wird die verriegelung automatisch gelöst. Von ausen müßte man aber einen Schlüssel benutzen.

Solche sachen sind in Restaurants, Discos etc. Pflcht. Frage mich wieso es die nciht auch in allen Schulen gibt an den Notausgängen??
 
Ich könnte das Verhalten des Chefs verstehen, falls du Fluchttür nach innen aufgehen würde, aber das kann ja eigentlich gar nicht sein. Oder er will einfach nur als erster draußen sein :mrgreen:
 
naja seltene Fälle bestätigen die regel, kenne auch ne Fluchttür, die geht nach innen....

Naja die Wahrscheinlichkeit, dass genau während so einer Versammlung was passiert ist doch eher gering... (außer es ist Weihnachten und alle ahben Adventsgestecke...)
 
Solche sachen sind in Restaurants, Discos etc. Pflcht. Frage mich wieso es die nciht auch in allen Schulen gibt an den Notausgängen??

In unserer Schule (Backsteinbau um 1900) wurden erst letzens Brandschutztüren installiert. Bei uns gibt es jedoch keine Notausgänge. Da kann man auch keien Türen installieren. Man kann das Haus wie eh und je an 2 Ein-/Ausgängen an der einen und nochmal einem am anderen Ende verlassen, sowie die Leute im Keller, sollte es zu einem Vorfall kommen, über die Fenster.

Aber zurück zum Thema. Warum macht euer Chef so einen Aufstand. Sollte es zu einem Notfall kommen, sind dies doch die ersten die raus sind, sprich schnellere Evakuierung etc?
 
Naja, ich arbeite in einem der Großen Deutschen Unternehmen und der Chef hat angst, wenn er irgendwas nicht genau beachtet irgendwann strafen zu bekommen, desshalb haben wir ja auch Panikhebel und überall hängen Feuerlöscher, in jedem Bereich gibs ersthelfer und jeder mitarbeiter muss einmal im Jahr erste Hilfe und alle 2 Jahre Brandschutz besuchen bei unserer Werksfeuerwehr und sowas.

Immerhin arbeiten hier bei uns 16.000 Firmen mitarbeiter und Täglich kommen um die 10.000 Fremdfirmen Mitarbeiter und LKW fahrer aufs Gelände. (Da geht sicherheit vor)

Finde ja gut, dass er wenigstens gründlich damit umgeht, aber macht halt schon arbeit, dass noch neben dem normalen Job zu überprüfen. :biggrin:

Aber werde es ihm mal dann so sagen das es ok ist und mit der Schule, dass ist schon ein verstoß, grade da sollte es Notausgänge geben.
(Selbst wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht, eine stabiele und mit Panikschloss verschlossene Feuertreppe ist doch kein ding aussen.
Kann auch eingezeunt sein, um vor "streichen" und sowas zu schützen.)
 
Ähm, das ist doch Humbug bei uns. Diese Notausgänge sind ja sozusagen diese anderen Ausgänge, insofern ist das kein Problem. Unser Bau unterscheidet sich ein wenig von denen der anderen Schulen im Umkreis und insofern wurden in den letzen Jahren einige Renovierungen vorgenommen, die nicht nur sinnlos waren, sondern auch das Geld verschlungen haben, das jetzt fehlt, um wirklich wichtige Erneuerungen durchzuführen, aber das ist ein anderes Thema ;)
 
Wenn der Betrieb so groß ist wie Du sagst dann müsstet ihr einen Brandschutz beauftragten haben! Den solltest Du dann mal fragen
 
Bei uns im Jugendraum wurde uns auch auferlegt überall mindestens einen Meter Durchgangsmöglichkeit zu wahren. Also überall muss mind. ein Meter frei sein, damit man flüchten kann.

Das Problem an der Sache ist, dass jeder Kreisbrandmeister andere Vorstellungen von Sicherheit hat. Somit ist das total subjektiv. Uns wurden auch von 2 verschiedenen komplett unterschiedliche Auflagen erstellt. :ugly:
 
Naja, die Brandschutzbeauftragten haben alle hände voll zu tun, desshalb sollen wir halt so rechtliche dinge abklären, damit die nicht noch mehr belasstet werden und sich um die wirklich wichtigen Themen kümmern können und da gehört nach ansicht des Chefs diese Aufgabe nicht dazu, aber sollte die Tage mal einer hier sein, werde ich ihn mal drauf ansprechen.
 
In unserer Schule (Backsteinbau um 1900) wurden erst letzens Brandschutztüren installiert. Bei uns gibt es jedoch keine Notausgänge. Da kann man auch keien Türen installieren. Man kann das Haus wie eh und je an 2 Ein-/Ausgängen an der einen und nochmal einem am anderen Ende verlassen, sowie die Leute im Keller, sollte es zu einem Vorfall kommen, über die Fenster.
Bei uns ist es immernoch so das mir keinerlei Brandschutztüren odr Notausgänge haben. Mir haben 4Ein-/Ausgänge. 2 davon sind nur von innen zu öffnen aber ob nirgends im Haus hat es einen Plan was zu tun ist bei einem Brand odr was auch immer:roll:

mfg lolus
 
@lolus: gibts bei euch keine Brand-Simulation? ein von Hand erzeugter Feueralarm, an dem geübt wird, wann man sich wie zu verhalten hat. Das gabs bei uns anner Schule mindestens einmal jährlich.

Und immer diese lustigen Vorschriften. Jacken, Mäntel und Schulsachen einfach liegen lassen. Die sind im Brandfall versichert.
Klar, aber mein MP3Player, mein Handy nicht und der ideelle Wert dieser Dinge lässt sich nich mit Geld bezahlen 8O:ugly:
^^