Fitnessvertrag abgeschlossen - Kein Widerrufsrecht?

ruebi

Well-known member
24 April 2006
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1.007
Hallo, am 10.04.2012 habe ich einen Fitnessvertrag abgeschlossen.
Am 22.04.2012 habe ich Ihn widerrufen. Erstens kam der Brief zurück angeblich falsche Adresse und dann sagte mir der Herr das es bei solchen Verträgen kein Widerrufsrecht gibt. Stimmt das?

Was kann ich nun machen?
Ich will da erstmal keinen 2 Jahresvertrag eingehen da das Studio gerade erst noch gebaut wird und am 1.5. (laut Vertrag) und nach gesamter Fertigstelllung erst am 15.5. eröffnet wird.

Ich weiß nicht mal wie das aussieht daher wäre schön wenn mir da jemand helfen könnte. lg
 
Ein Widerrufsrecht gibt es nur bei Fernabsatzverträgen.

Da du den Vertrag ja bestimmt vor Ort unterschrieben hast, bist du auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Selbst ein Umzug stellt keinen Grund dar, aus dem Vertrag herauszukommen.

Da bleibt dir nur: Zahle ordentlich und nutze die Zeit aus.
 
das es bei solchen Verträgen kein Widerrufsrecht gibt. Stimmt das?

https://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht#G.C3.BCltigkeit
Scheint wohl nicht so, obwohl ein Anwalt, aufgrund dessen, dass sich das Studio noch im bau befindet, da sicher was drehen kann.
Ansonsten, wenn ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht, müsste dies in den vertragsunterlagen drin stehen.
Ich empfehle Verträge vor Unterschrift immer sorgfältig durchzulesen...


Was kann ich nun machen?Ich will da erstmal keinen 2 Jahresvertrag eingehen da das Studio gerade erst noch gebaut wird und am 1.5. (laut Vertrag) und nach gesamter Fertigstelllung erst am 15.5. eröffnet wird.

Dann fragt man sich: Warum hat man dann überhaupt erst den Vertrag unterschrieben? Hätte man nicht bis Fertigstellung warten können, Probetraining machen, sich die Räumlichkeiten angucken etc.?
Ich möchte jetzt nichts unterstellen, aber bei der Dummheit, Verträge nicht gründlich durchzulesen und überhaupt abzuschliessen, wenn der Vertragsgegenstand für einen persönlich noch gar nicht klar definierbar ist, kann man wohl nicht viel machen.
 
Widerruf

Hallo

Wenn du nicht online abgeschlossen hast, bist du an den Vertrag gebunden, zum Widerrufsrecht, siehe den link bei wikipedia, dort Gültigkeit von @Heroegchen90.
 
Klingt als hättest Du hättest Du Dir vom Vertrag etwas anderes versprochen und deshalb unterzeichnet?

Wenn Du Dich wirklich signifikant über den Inhalt des Vertrages geirrt hättest dann kannst Du nach § 119 BGB Deine Willenserklärung wegen Irrtum anfechten. Das Du erst in 2 Wochen anfangen kannst und das Studio noch sehr jung ist find ich nach meinem billigen ermessen aber nicht ausreichend dafür.

Das ist aber keine Rechtsberatung sondern nur gefährliches Halbwissen :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du Dich wirklich signifikant über den Inhalt des Vertrages geirrt hättest dann kannst Du nach § 119 BGB Deine Willenserklärung wegen Irrtum anfechten
Dann müsste er aber Schadenersatz leisten. Der dürfte mindestens in der Höhe des entgangenen Gewinnes enstanden sein.

Wäre aber immer noch billiger, als zwei Jahre zu zahlen, ohne zu nutzen.

Man könnte natürlich den Vertrag auch so nutzen, dass das Studio freiwillig den Vertrag aufhebt.

Marty
 
entgangener Gewinn kann kein Schaden sein.

Allein daher, weil ein Gewinn nicht ohne weiteres zu berechnen ist und ein Gewinn ja auch durch erlaubte Regelungen in der Buchführung zum positiven und negativen gedreht werden kann. Ein Gewinn wird es in der ersten zeit ja wohl aufgrund der hohen Abschreibungen (erst recht bei einem Bau) nicht geben.

Und man kann wohl kaum annehmen, das durch den Vertrag ein Kunde abgelehnt werden musste. Erst dann wäre wohl ein Schaden entstanden. Und der Bau hätte auch ohne diesen Vertrag stattgefunden...
 
entgangener Gewinn kann kein Schaden sein.
Vergleiche:
§ 252
Entgangener Gewinn

Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn. Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.

Und als Ergänzung von Wikipedia:

Entgangener Gewinn ist nach deutschem Schadensersatzrecht gemäß § 252

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Bestandteil jedes Schadensersatzanspruchs. Als entgangen gilt der Gewinn, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.

Das Studio wird im Mitgliedsbeitrag sicher einen Deckungsbeitrag berechnet haben in der Kalkulation. Der Nachweis des Schadens kann anhand dieser Kalkulation wohl erbracht werden.

Marty
 
hmm, ok.
Aber kann hier ein Gewinn erwartet werden?


@Loshai
Stimmt, dann echt gucken, das die einem Kündigen, vielleicht steht ja was nettes in den AGB dazu!?
 
Es würde schon reichen, wenn Duschen kostenlos ist und evtl. Getränke. Da kann man doch morgens und abends hervorragend ausgiebig duschen, noch einen Drink zu sich nehmen...

Marty
 
Trotzdem fragt man sich doch, wieso ein Vertrag abgeschlossen wird, wenn man doch gar keinen möchte. :think:
 
Trotzdem fragt man sich doch, wieso ein Vertrag abgeschlossen wird, wenn man doch gar keinen möchte.
Das habe ich schon oft mitbekommen. Da stehen so Werber in der Fussgängerzone, die einen vollquatschen und ein tolles Angebot machen, und man könne ja jederzeit zurücktreten und das wäre ja alles unverbindlich. Es gibt dann Leute, die unterschreiben, ohne zu lesen, nur um weg zu kommen.

Marty
 
Es würde schon reichen, wenn Duschen kostenlos ist und evtl. Getränke. Da kann man doch morgens und abends hervorragend ausgiebig duschen, noch einen Drink zu sich nehmen..

Dann kann man auch gleich zwischendurch noch die Geräte benutzen, in die Sauna gehen etc.
Und alle sind glücklich, der Betreiber bekommt sein Geld, der TE trainiert im Fitnessstudio (wieso sonst hätte man einen Vertrag für ein solches "Etablissment" unterschreiben sollen?!), die Vertragsbedingungen werden von beiden Seiten erfüllt. Und sollte die Wandfarbe oder der Fußboden, deren Beschaffenheit ja noch nicht ersichtlich war zu Vertragsabschluss, da das Studio noch in Bau, nicht gefallen oder die anderen Mittrainierenden, dann kann der TE nach 24 Monaten bzw. mit Einhaltung der Kündigsfrist den Vertrag immer noch regulär kündigen und sich was anderes suchen.

Natürlich kann der TE auch, basierend auf dem Kundtun seiner Fehlentscheidung bei dem Studiobetreiber, auf Kulanz hoffen oder versuchen eine Summe X auszuhandeln um sich aus dem Vertrag freizukaufen, im schlimmsten Fall beläuft sich Summe X dann eben auf die Beiträge für entsprechenden Vertragszeitraum.
Ansonsten bleibt noch in den sauren Apfel zu beissen und das, wofür man bezahlt, auch in Anspruch zu nehmen, ich denke, da werden (sofern das Studio keine absolute Bruchbude ist, was ich aber mal nicht annehme, da es gerade erst gebaut wurde/wird) wohl beide Parteien am meisten von haben.

Edit:
Das habe ich schon oft mitbekommen. Da stehen so Werber in der Fussgängerzone, die einen vollquatschen und ein tolles Angebot machen, und man könne ja jederzeit zurücktreten und das wäre ja alles unverbindlich. Es gibt dann Leute, die unterschreiben, ohne zu lesen, nur um weg zu kommen.

Fällt das dann nicht unter Haustürgeschäft oder Fernabsatzvertrag?
Die übliche Prozedur bei einem Fitnessstudio ist da meiner Meinung nach, man geht hin, macht Probetraining und unterschreibt dann einen Vertrag, wenns gefallen hat. Da fällt jegliches Widerrufsrecht natürlich unter den Tisch^^
 
Gab es da nicht ein Urteil, das man in den Fällen aber zurücktreten kann vom Vertrag? meine mal was gelesen zu haben.
 
Fällt das dann nicht unter Haustürgeschäft oder Fernabsatzvertrag?
Die übliche Prozedur bei einem Fitnessstudio ist da meiner Meinung nach, man geht hin, macht Probetraining und unterschreibt dann einen Vertrag, wenns gefallen hat. Da fällt jegliches Widerrufsrecht natürlich unter den Tisch^^

Du hast Recht, ein Verkaufsstand würde einem Haustürgeschäft entsprechen.

Aber Ruebi klärt uns ja nicht mehr auf, ist also egal.

Marty
 
Mal ganz vom rechtlichen Status abgesehen:

Natürlich hat ein neues Studio sicherlich erstmal Angst. Kommen die Leute, kommen sie nicht, stimmen die Finanzen, stimmen sie nicht?

Trotzdem sollte es in jedem Fall für ein seriöses Studio ohne weiteres Möglich sein ein Auge zuzudrücken und den Vertrag zu stornieren, vllt. unter Einbehaltung einer gewissen Bearbeitungsgebühr. Denn wenn es nur an der Kohle interessiert ist, wird man sich als Kunde hier bestimmt ohnehin nicht wohlfühlen.

Ich würde evtl. noch mal mit dem Studio sprechen. Intelligent auf solche Sachen hinweisen, ihnen die Augen öffnen (falls sie nicht nur geldgeil sind). Gleichzeitig würde ich ihnen einen Wink mit dem Zaunpfahl machen und verschleiert auf die Gefahr hinweisen, dass sich gebeutelte Nutzer auch Gehör verschaffen können, am leichtesten über das Internet. Und das kann für neue und unbekannte Studios (oder sonstige Firmen) ganz schön kritisch werden. Jeder weis wozu das Netz fähig ist. Das ganze muss natürlich so erklärt werden, dass es nicht auf dich zurückfallen kann. Drohen läßt sich nämlich niemand gern.