Firmenwagen?

01.11.2006

Handel mit Anteile
ID: 312158
L
1 November 2006
696
28
Ich hab leider im Internet gesucht, aber irgendwie nicht alles gefunden...

Nun ja, in nächster Zeit werde ich selbstständig und brauche ein Auto.

Nun folgendes:

1)Ich habe gehört dass ich Benzinkosten vom privatem Auto nicht absetzen kann.

2)Könnte ich somit nur ein Auto auf Leasing nehmen und den Monatlichen Beitrag (und??) den Anzahlungspreis bzw. Mietsonderpreis bezahlen und absetzen?

3)Brauche ich Rechnungen der Tankstellen für das Benzin oder nicht?

4)Muss der Firmenwagen irgendwelche bestimmten Vorraussetzungen erfüllen? (4-Türig o.ä?)
Danke im Vorraus :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, du musst dem Finanzamt glaubhaft machen, dass du ein privates Auto zu einem gewissen Prozentsatz dienstlich nutzt, wenn ihr euch da einig seit, kannst du alle anfallenden Kosten zu diesem Anteil absetzen. Wenn dein Finanzamt strenger ist kann es sein, dass du ein Fahrtenbuch führen musst, muss aber nicht unbedingt sein. Die Rechnungen über alles brauchst du aber auf jeden Fall, also auch Werkstatt und so.

HTH
 
Mein Vater ist selbstständiger Kurierfahrer und muss, soweit ich weiß, ein Fahrtenbuch führen. Die Benzinkosten für diese Fahrten setzt er imho von der Steuer ab, mit Rechnungen von der Tankstelle.
(Alle Angaben ohne Gewähr, kann grad nicht nachfragen)

Bestimmte Voraussetzungen sind mir nicht bekannt, kommt aber sicher darauf an, was du da für eine Firma hast.
 
Also mein Dad ist Selbstständig und hat 2 Autos als Firmenwagen.
Einmal seinen Wagen und den von meiner Mutter
Die Benzinkosten von seinem Wagen werden komplett von den Steuern abgesetzt, der größte Teil der Fahrten ist allerdings auch Geschäftlich.
Die Benzinkosten von dem Wagen meiner Mutter trägt die Firma, da das Auto kaum zum Einsatz für die Firma kommt.

Für beide Autos hat er eine Tankkarte an einer bestimmten Tankstelle, so muß man zwar auch die Rechnungen aufbewahren, aber soweit ich weiß nicht vorlegen.
 
Also mein Vater ist auch selbstständig und kann die Kosten dann von der Steuer absetzen, wenn er mit dem Auto zu mehr als 50 % Dienstfahrten macht. Wenn nicht, dann eben nicht.

Mit einem Fahrtenbuch ist man da auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Man muss es nur wirklich regelmäßig führen und immer schön die Quittungen von den Tankstellen dazu aufheben.
 
Führe mit dem privaten PKW auf jeden Fall ein Fahrtenbuch und sammel alles an Quittungen für Sprit, Werkstatt, Tüv und soweiter.

Ich weiß ja nicht als was Du dich Selbständig machen möchtest, aber ich rate Dir davon ab ein Auto für die "nicht mal eröffnete Firma" zu leasen. Ist schon richtig, daß Du dann die Kosten zum Teil vom Finanzamt anerkannt bekommst, aber bedenke auf jeden Fall, daß Du dieses Geld erst mal erwirtschaften mußt!

Ein Steuerberater sollte Dir da hilfreich bei zur Seite stehen. Denn auch Umsatz ist ja nicht Gewinn wie wir wissen.
 
Ähm,

warst du mal auf einem Existensgründerseminar der IHK. Kostet gar nicht so viel. Das Finanzamt weiß es am Besten und gibt kostenlos Auskunft.

Irgendwie kommt wir dein Eingangspost etwas seltsam vor. Du willst ein Auto leasen, weil du mal etwas gehört hast?

Meiner bescheidenen Meinung nach frei nach Radio Eriwan: Das kommt drauf an!

Zum Beispiel auch auf das Gewerbe. Wenn du z.B. EDV-Zubehör an Geschäftskunden verkaufst und auch anlieferst sieht das ganz anders aus, als wenn du einen Internetshop hast. Aber einen Anteil kannst du immer als geschäftlich ansetzen.

Mit einem Fahrtenbuch bist du auf der sicheren Seite, dann werden die Kosten auf privaten und geschäftlichen Anteil gesplittet. Ansonsten geht das FA immer von einem Eigenanteil aus und rechnet ihn dir vor.

Du kannst auch beim FA fragen, ob sie mit einer Verteilung der Kosten einverstanden sind, der sollte aber auch halbwegs realistisch sein. ;)
 
1)Ich habe gehört dass ich Benzinkosten vom privatem Auto nicht absetzen kann.

stimmt. diese kannst du nicht absetzen...... genauso wie die ahk, werkstatt, steuer, etc., ist nunmal dein PRIVATES vergnügen.....
aber es gibt wiederrum tätigkeiten, die ein privates kfz zwingend ins betriebsvermögen bringen (handelsvertreter, etc.)

2)Könnte ich somit nur ein Auto auf Leasing nehmen und den Monatlichen Beitrag (und??) den Anzahlungspreis bzw. Mietsonderpreis bezahlen und absetzen?

du kannst theoretisch auch dein privates kfz in die firma einlegen, aber du musst wie bei einem frisch gekauften kfz 1% des brutto-kfz-listenpreises als umsatz anrechnen. sprich kostet dein alter wagen 35000€ neu, dann hast du schonmal "350€ umsatz monatlich drin"......

3)Brauche ich Rechnungen der Tankstellen für das Benzin oder nicht?

wenn dein kfz für deine tätigkeit genutzt wird, dann kann es sehr sinnvoll sein bei der fühhrung eine fahrtenbuchs. damit kannst du deine sicherlich ehrlich gemachten eintragungen immer untermauern. ist dein kfz im betriebsvermögen, dann musst du alles dafür aufbewahren, damit du auch einen nachweis über die kosten hast (und damit die kosten abzugsfähig sind).

4)Muss der Firmenwagen irgendwelche bestimmten Vorraussetzungen erfüllen? (4-Türig o.ä?)
Danke im Vorraus :)

nö, kannst dir auch ein auto selber bauen. was das auto können muss bestimmst ausschliesslich du. das finanzamt freut sich übrigens über einen porsche, ferrari, etc. (siehe punkt 2)
 
@SirAd
füg noch zu Punkt zwei hinzu oder Maximal die Kosten. Der Privatanteil durch die 1% Regelung übersteigt nicht die Kosten so das man dann +-0 raus kommt.
 
@SirAd
füg noch zu Punkt zwei hinzu oder Maximal die Kosten. Der Privatanteil durch die 1% Regelung übersteigt nicht die Kosten so das man dann +-0 raus kommt.

bitte einmal für blondinen........

wenn ich es recht im kopf habe, dann wird ein kfz im betriebsvermögen grundsätzlich mit 1% dem umsatz zugerechnet, egal welche kosten dann kommen, also steuer, versicherung, werkstatt, benzin, etc..... aber das ist die altregelung aus 2004, da sollte was neues kommen hab ich noch im hinterkopf....
 
Naja wenn du Kosten von 500€ hast, die 1% aber 3000€ ergeben, dann wird nur 500€ Angesetz.

Beispeil:
vereinfachte darstellung,kommen ja natürlich andere kosten dazu
ohne pkw

Umsatz 30k = Gewinn 30k

falsch
Umsatz 30K €
Privatentnahme PKW 3k€
=33K
./. 500€ Autokosten

=32,5K € die versteuert werden als gewinn (im grunde hast aber ja nur 30K Gewinn abzgl der Autokosten)

richtig

Umsatz 30k
Privatentnahmen PKW =3k, da höher als kosten nur in Höhe kosten ansetze
also 500
=30,5k
./. 500 € Autokosten
=30k Gewinn die versteuert werden.

Verstänndlich wo das Problem liegt?
Wieso sollte man schlechter gestellt sein wenn man das Auto dem Betrieb zuführt, als jemand der es nicht macht!?

Das jetzt wirklich vereinfacht dargestellt. (Ja müßte auch schauen ob was neu ist, sollte mir mal ein neues NWB kaufen...)
 
ist das denn gesetzlich so richtig? muss da mal meine steuerberater befragen. würde mich wundern, wenn das so richtig wäre.
 
Sagen wir so bis 2004 auf jedenfall. Was seit dem ist, hmm muß ich selber mal gucken... Hatte in meinen Heften sowas nciht gesehen sollte ich nochmal durchgehen...
 
Naja wenn du Kosten von 500€ hast, die 1% aber 3000€ ergeben, dann wird nur 500€ Angesetz.

Beispeil:
vereinfachte darstellung,kommen ja natürlich andere kosten dazu
ohne pkw

Umsatz 30k = Gewinn 30k

falsch
Umsatz 30K €
Privatentnahme PKW 3k€
=33K
./. 500€ Autokosten

=32,5K € die versteuert werden als gewinn (im grunde hast aber ja nur 30K Gewinn abzgl der Autokosten)

richtig

Umsatz 30k
Privatentnahmen PKW =3k, da höher als kosten nur in Höhe kosten ansetze
also 500
=30,5k
./. 500 € Autokosten
=30k Gewinn die versteuert werden.

Verstänndlich wo das Problem liegt?
Wieso sollte man schlechter gestellt sein wenn man das Auto dem Betrieb zuführt, als jemand der es nicht macht!?

Das jetzt wirklich vereinfacht dargestellt. (Ja müßte auch schauen ob was neu ist, sollte mir mal ein neues NWB kaufen...)

kann ja so nur richtig sein, weil ich sonst beim "falschen" es genausogut privat kaufen können...

Aber gut dass ich hier nachgefragt habe... Denn ich hatte ne vollkommen andere Sache im Kopf...

Aber nun ja zu dem Leasen:

Sagen wir mal, ich habe ein Auto geleast, sonderzahlung 4000 Euro und Monatl. leasingrate 500 Euro + 700 Euro Werkstatt + 3000 Euro Benzin ---> Gewinn ohne dem Auto brutto liegt bei sagen wir mal 50.000 Euro... Wieviel muss ich nun versteueren?

tut mir leid dass cih nochmal nachfrage, aber bin gerade ein wenig verwirrt
 
also, das das so stimmt, wage ich noch immer zu bezweifeln. habe nur die 1% im kopf, die als private nutzung angesetzt werden..... und so wirds auch immer in einer 4.3§-rechnung angesetzt. Vorallem ist es nicht offensichtlich wie ein gewinn sich mit oder ohne kfz entwickelt. nicht aus einer buchhaltung heraus............ und nur weil ein unternehmer da etwas wie kfz-nutzung auf die rechnung schriebt, reicht es nicht aus..........
 
Man man man, wenn man es liest, fällt das Stichwort einem wie Schuppen vom Auge oder wie man das sagt.

Stichwort
Kostendeckelung, jetzt fällt es mir wieder ein das es so heißt...

Führt die Ermittlung nach der 1%-Regelung dazu, dass die im Unternehmen für das Fahrzeug insgesamt entstandenen Kosten überschritten werden, sind maximal die entstandenen Kosten zu Grunde zu legen (= sog. Kostendeckelung).

https://www.lexonline.info/lexonline2/live/kkh_lex_bf/index_0.php?lid=32&xid=38767817923837568

In meiner Exel ist das net vorhanden, da es bei 1 von 50 schätz ich vorkommt (ist eigentlich nur bei wenig Nutzung und bei alten fahrzeugen)
 
Man man man, wenn man es liest, fällt das Stichwort einem wie Schuppen vom Auge oder wie man das sagt.

Stichwort
Kostendeckelung, jetzt fällt es mir wieder ein das es so heißt...



In meiner Exel ist das net vorhanden, da es bei 1 von 50 schätz ich vorkommt (ist eigentlich nur bei wenig Nutzung und bei alten fahrzeugen)

heisst also, das die restlichen kosten privat zu tragen sind........ na klasse........
 
Jupp in dem Fall ja.

Du hast aber ja noch die Möglichkeit ein fahrtenbuch zu nutzen, dann werden die Kosten gerecht aufgeteilt.

1% Regelung ist für "Faule" wie mich ;)