Dann soll sich der Verkäufer im Garantiefall darum kümmern, dass Du die bekommst. Er sichert Dir die zu. Wenn ein Garantiefall auftritt und der Hersteller verweigert die Garantie, ist der Verkäufer Dir gegenüber schadenersatzpflichtig.Da steht Herstellergarantie.
Grundsätzlich liegt im Moment ein Sachmangel vor. Die Ware hat nicht die Eigenschaft, wie sie beschrieben wurde. Das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften ist ein Sachmangel. Da der Verkäufer für diese Mängel einzustehen hat, würde ich ihm das mit Fristsetzung mitteilen. Wenn er nachbessern möchte (durch Lieferung der richtigen Platte), dann soll er das tun. Wenn nicht, tritt vom Vertrag zurück. Die Kosten hat der Verkäufer zu tragen. Auch, das Du die Platte genutzt hast, spielt keine Rolle.
Marty