Ich würde folgendes wagen zu behaupten:
Du darfst innerorts überholen, wenn es nicht ausdrücklich - etwa durch ein Verkehrszeichen - verboten ist. Du darfst dabei - wie bei jedem beliebigen Überholvorgang - die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten, mußt "wesentlich" schneller als der Überholte sein (Mofa mit Tempo 25 in der 30er-Zone darf nicht überholt werden, denn Du darfst maximal 5 schneller als das Mofa fährt; ist normal 50 erlaubt, dann darfst Du), und Du darfst eine durchgezogene Mittellinie dabei nicht überfahren. Ist also zwischen durchgezogener Mittellinie und überholtem Fahrzeug genügend Platz, darfst Du auch bei durchgezogener Mittellinie überholen.
Übrigens bedeutet das Verkehrszeichen mit rotem Auto links und schwarzem rechts genaugenommen, daß Du alles überholen darfst, was eines der Kriterien "schinengebunden" (z.B. Straßenbahn), "einspurig" (z.B. Motorrad ohne Beiwagen) oder "nicht motorgetrieben" (z.B. Kutsche, die von Pferden gezogen wird) erfüllt. Du darfst also in solch einer Situation völlig legal mit einem Auto einen Motorradfahrer überholen, er Dich dann aber nicht.
Du darfst das Ferndlicht innerorts einschalten, wenn keine "durchgehende Straßenbeleuchtung" vorhanden ist und durch das Fernlicht keine anderen Verkehrsteilnehmer geblendet werden (vorausfahrender Verkehr, Fußgänger, Entgegenkommender Verkehr etc.). Ob Du dabei die Schlafstube von Tante Hilde in gleißendes Licht tauchst ist dem Gesetz nach unrelevant, denn die nimmt ja nicht am (Straßen-)Verkehr teil, aber da Du ein höflicher Mensch bist, wirst Du auf solche Situationen Rücksicht nehmen wollen.
Dir Radler-Frage ist knifflig. Da aber die Straßenampel ganz allgemein dem fahrenden Verkehr gilt, würde ich sie auch für das Fahrrad auf dem Radweg als verbindlich ansehen. Aber auch hier gilt - egal wie das mit der Ampel nun wirklich ist: Wenn da Fußgänger sind, achten die wohl eher auf das Auto denn auf die Radler, deshalb mußt Du - wie immer - vorsichtig und rücksichtsvoll - also imho jederzeit bremsbereit - in solch einer Situation fahren. Ich würde als Radler anhalten.
Du darfst innerorts überholen, wenn es nicht ausdrücklich - etwa durch ein Verkehrszeichen - verboten ist. Du darfst dabei - wie bei jedem beliebigen Überholvorgang - die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten, mußt "wesentlich" schneller als der Überholte sein (Mofa mit Tempo 25 in der 30er-Zone darf nicht überholt werden, denn Du darfst maximal 5 schneller als das Mofa fährt; ist normal 50 erlaubt, dann darfst Du), und Du darfst eine durchgezogene Mittellinie dabei nicht überfahren. Ist also zwischen durchgezogener Mittellinie und überholtem Fahrzeug genügend Platz, darfst Du auch bei durchgezogener Mittellinie überholen.
Übrigens bedeutet das Verkehrszeichen mit rotem Auto links und schwarzem rechts genaugenommen, daß Du alles überholen darfst, was eines der Kriterien "schinengebunden" (z.B. Straßenbahn), "einspurig" (z.B. Motorrad ohne Beiwagen) oder "nicht motorgetrieben" (z.B. Kutsche, die von Pferden gezogen wird) erfüllt. Du darfst also in solch einer Situation völlig legal mit einem Auto einen Motorradfahrer überholen, er Dich dann aber nicht.
Du darfst das Ferndlicht innerorts einschalten, wenn keine "durchgehende Straßenbeleuchtung" vorhanden ist und durch das Fernlicht keine anderen Verkehrsteilnehmer geblendet werden (vorausfahrender Verkehr, Fußgänger, Entgegenkommender Verkehr etc.). Ob Du dabei die Schlafstube von Tante Hilde in gleißendes Licht tauchst ist dem Gesetz nach unrelevant, denn die nimmt ja nicht am (Straßen-)Verkehr teil, aber da Du ein höflicher Mensch bist, wirst Du auf solche Situationen Rücksicht nehmen wollen.
Dir Radler-Frage ist knifflig. Da aber die Straßenampel ganz allgemein dem fahrenden Verkehr gilt, würde ich sie auch für das Fahrrad auf dem Radweg als verbindlich ansehen. Aber auch hier gilt - egal wie das mit der Ampel nun wirklich ist: Wenn da Fußgänger sind, achten die wohl eher auf das Auto denn auf die Radler, deshalb mußt Du - wie immer - vorsichtig und rücksichtsvoll - also imho jederzeit bremsbereit - in solch einer Situation fahren. Ich würde als Radler anhalten.

