Fernlicht und Überholen innerorts

Maastaaa

Troddl
ID: 22745
L
20 April 2006
7.510
1.004
Drei generelle Fragen zum Straßenverkehr (Deutschland, Sumsi, Deutschland ;P)

Mich würd mal interessieren was ihr denkt, was ihr wisst und was ihr meint zu wissen! (also nicht googlen)

  • Ist das Überholen innerorts (nicht) zulässig? Unter welchen Voraussetzungen?
  • Darf man mit Fernlicht innerorts fahren? Wenn ja: Wann?
  • Ich fahre mit dem Fahrrad auf dem Fahrradweg (der auf dem Bürgersteig verläuft). Der Fußgängerweg führt neben einer Fußgängerampel her, der Radweg geht drunter her. Für Radfahrer ist aber kein Haltebalken auf dem Boden, so wie für die PKW. Muss ich als Radfahrer bei rot anhalten und dürfen die Fußgägner trotzdem weiterlaufen? (gemeint sind nicht die Leute, welche die Straße mit Hilfe der Ampel überqueren, sondern die, die quasi kreuzen)
Ich bin mal auf eure Antworten gespannt. 8)
 
Fest versprochen, nicht gegoogelt. ;)

Ist das Überholen innerorts (nicht) zulässig? Unter welchen Voraussetzungen?
Wenn man die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreitet, dann würde ich sagen ja.

Schließlich überholt man innerorts dann und wann mal einen Traktor.
Oder sollte es dafür eine Ausnahme geben?

Darf man mit Fernlicht innerorts fahren? Wenn ja: Wann?
Wenn nachts die Laternen aus sind wohl auf jeden Fall, vorausgesetzt man blendet niemanden.

Dadurch, dass innerorts häufig nicht die weißen Pfähle mit den Reflektoren (wie heißen die noch gleich?) am Rand stehen sieht man mit Abblendlicht häufig doppelt wenig.

Ich fahre mit dem Fahrrad auf dem Fahrradweg (der auf dem Bürgersteig verläuft). Der Fußgängerweg führt neben einer Fußgängerampel her, der Radweg geht drunter her. Für Radfahrer ist aber kein Haltebalken auf dem Boden, so wie für die PKW. Muss ich als Radfahrer bei rot anhalten und dürfen die Fußgägner trotzdem weiterlaufen? (gemeint sind nicht die Leute, welche die Straße mit Hilfe der Ampel überqueren, sondern die, die quasi kreuzen)
Skizze bitte! :ugly:
 
Danke dass ich auch was sagen darf *freu*

Aslo, zu Punkt 1: Ich würde sagen ja, solange die Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird und es keine ausgezogene Sicherheitslinie hat. Zumindest bei uns gibts keine Regelung welche dies verbietet.

zu Punkt 2: Wie offiziell die Regelung ist weiss ich nicht, aber bei uns wird eigentlich innerorts nie mit Fernlicht gefahren weil es, so sagt man, in die Häuser blendet und die Anwohner stört. Da es eigentlich so überliefert wird von jeher, kann es schon sein dass es da eine Regelung gibt ... müsste man aber im Bussenkatalog nachschauen ^^

zu Punkt 3: Wenn der Radweg fix von der Strasse getrennt ist und du kein spezielles Fahrradampeldingens hast musst du da nicht anhalten auch wenns rot ist, zumindest bei uns ... denn du behinderst ja niemanden, ausser vllt den Fussgängern. Aber bei uns hat es in einem solchen Fall immer eine Haltelinie und ein Lichtsignal speziell für die Fahrradler.

mfg
 
  • Ist das Überholen innerorts (nicht) zulässig? Unter welchen Voraussetzungen?

  • Ist zulässig, wenn keine durchgezogene Linie vorhanden ist, Du "deutlich" schneller bist als den, den Du überholst und Du nicht die Höchstgeschwindigkeit (deutlich) überschreitest.
    [*]Darf man mit Fernlicht innerorts fahren? Wenn ja: Wann?
    Das frag ich mich auch ganz oft. Ich sag mal: ja. Nur darfst Du dabei niemanden stören und zB. deren Wohnzimmer voll ausleuchten :).
    [*]Ich fahre mit dem Fahrrad auf dem Fahrradweg (der auf dem Bürgersteig verläuft). Der Fußgängerweg führt neben einer Fußgängerampel her, der Radweg geht drunter her. Für Radfahrer ist aber kein Haltebalken auf dem Boden, so wie für die PKW. Muss ich als Radfahrer bei rot anhalten und dürfen die Fußgägner trotzdem weiterlaufen? (gemeint sind nicht die Leute, welche die Straße mit Hilfe der Ampel überqueren, sondern die, die quasi kreuzen)
Ist das kompliziert! Weiß nicht ob ich es richtig verstanden habe, aber ich würd auf jeden Fall sagen: Halt an! Schad ja nix :).
 
Da kommt kurze Zeit später war eine Kreuzung, die hat aber mit der Ampel nichts zu tun. Das ist halt nur ne Fußgängerampel
 
Nee, nix halt.

Ich wollt immer schonmal unseren Dorf-Sheriff fragen, der steht dort in letzter Zeit aber nicht mehr so oft wenn ich mit Rad da her fahre.
 
Da musst du als Radfahrer halten, wenn du die Straße an der Fußgängerampel überqueren möchtest musst du absteigen und das Rad schieben.

Ansonsten haben Fußgänger immer Vorrang wo es nicht anders geregelt ist.
 
Ich will ja nicht die Straßenseite wechseln, ich will weiter auf meinem Radweg grade aus fahren.

*Erinnerung für Foto mach*
 
Ist das Überholen innerorts (nicht) zulässig? Unter welchen Voraussetzungen?

Also, ich denke mal, dass es zulässig ist. Es gelten sicher die allgmeinen Regeln für das Überholen, egal ob innerorts oder außerorts. Ausnahmen könnte ich mir höchstens in Tempo 30-Zonen vorstellen.

Darf man mit Fernlicht innerorts fahren? Wenn ja: Wann?

Nein, soweit ich das weiß, darf man innerorts nicht mit Fernlicht fahren. Sprich, sobald ein Ortseingangsschild kommt, Abblendlicht an. Man könnte ja die Leute in ihren Häusern stören.

Ich fahre mit dem Fahrrad auf dem Fahrradweg (der auf dem Bürgersteig verläuft). Der Fußgängerweg führt neben einer Fußgängerampel her, der Radweg geht drunter her. Für Radfahrer ist aber kein Haltebalken auf dem Boden, so wie für die PKW. Muss ich als Radfahrer bei rot anhalten und dürfen die Fußgägner trotzdem weiterlaufen? (gemeint sind nicht die Leute, welche die Straße mit Hilfe der Ampel überqueren, sondern die, die quasi kreuzen)

Hab die Frage zwar nicht so ganz verstanden, aber ich würde mal sagen, dass Radfahrer auch anhalten müssen, jedenfalls wenn sie auch eine Straße/Kreuzung überqueren. Und die Fußgänger haben auch anzuhalten.

Edit: Wenn beide keine Straße überqueren wollen und nur weiter auf ihrem Weg wollen, dann müssen sie nicht warten, denke ich.
 
Ich will ja nicht die Straßenseite wechseln, ich will weiter auf meinem Radweg grade aus fahren.

*Erinnerung für Foto mach*

sorry ich habs total falsch ausgedrückt. Du musst als Radfahrer an der roten Ampel halten um den Fußgängern das überqueren der Radweges zu ermöglichen.

Wenn du aber vom Rad absteigst und schiebst, dann bist du Fußgänger und darfst im Ampelbereich über den Fußgängerweg laufen.
 
  • Ist das Überholen innerorts (nicht) zulässig? Unter welchen Voraussetzungen?
  • Darf man mit Fernlicht innerorts fahren? Wenn ja: Wann?
  • Ich fahre mit dem Fahrrad auf dem Fahrradweg (der auf dem Bürgersteig verläuft). Der Fußgängerweg führt neben einer Fußgängerampel her, der Radweg geht drunter her. Für Radfahrer ist aber kein Haltebalken auf dem Boden, so wie für die PKW. Muss ich als Radfahrer bei rot anhalten und dürfen die Fußgägner trotzdem weiterlaufen? (gemeint sind nicht die Leute, welche die Straße mit Hilfe der Ampel überqueren, sondern die, die quasi kreuzen)

@1: Zusätzlich zu durchgezogenen Linien darf man grundsätzlich nicht auf einem Zebrastreifen überholen. Das gilt auch für das Überholen von Fahrradfahrern.
@2: Soweit ich weiß innerorts nie. Ich bilde mir sogar ein, dass man das auf Autobahnen nicht darf.
@3: Ich würde sagen nein, wenn Fahrradfahrer anhalten sollen haben sie meistens eine eigene Ampel. Ist hier nicht sinnvoll, da die Radfahrer ja den Straßenverkehr nicht kreuzen.
 
Hallo,

Ist zulässig, wenn keine durchgezogene Linie vorhanden ist, Du "deutlich" schneller bist als den, den Du überholst und Du nicht die Höchstgeschwindigkeit (deutlich) überschreitest.
Es ist ein weit verbreiteter Trugschluss, dass man bei einer durchgezogenen Mittellinie nicht überholen darf. ;)


Grüßle,
FoFi
 
...Es ist ein weit verbreiteter Trugschluss, dass man bei einer durchgezogenen Mittellinie nicht überholen darf...

Bei uns darfst du, Fahrräder und Mofas sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge solange du die durchgezogene Linie nicht überfährst. Jedoch darfst du kein Motorrad oder Auto überholen resp mit einem Motorrad ein Auto.

Doch welche Strasse mit durchgezogener Sicherheitslinie ist breit genug für einen zB einen Traktor und ein Auto? Wenn eine Strasse so breit ist mit einer Linie, dann isses meistens eine Autostrasse oder sonst was wo ein landwirtschaftliches Fahrzeug nimme fahren darf ... und Fahrräder etc überholt man eh überall wos geht ;)
 
Richtig SumoSulsi, solange man die Linie nicht überfährt darf man auch überholen.

Man stelle sich vor, jemand tuckert mit so einem (gedrosselten) Roller mit 25 Km/h die Landstraße entlang, bei durchgezogener Linie. Dann darf der Roller selbstverständlich überholt werden solange kein Überholverbot besteht und man die Mittellinie nicht überfährt. So viel ich weiß gilt das auch für andere Fahrzeuge, z.B. Autos. Nur wird man, wie du ja gesagt hast, keine Straße finden, die so breit ist. ;)
 
Die rote Ampel gilt auch für Radfahrer, egal ob sie sich auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg bewegen!
 
Man stelle sich vor, jemand tuckert mit so einem (gedrosselten) Roller mit 25 Km/h die Landstraße entlang, bei durchgezogener Linie. Dann darf der Roller selbstverständlich überholt werden solange kein Überholverbot besteht und man die Mittellinie nicht überfährt. So viel ich weiß gilt das auch für andere Fahrzeuge, z.B. Autos. Nur wird man, wie du ja gesagt hast, keine Straße finden, die so breit ist. ;)

Das Überholverbot (ich nehme an du redest von dem lustigen Schild mit dem roten und schwarzen Auto) bezieht sich aber auf Fahrspuren, d. h. du dürftest mit einem Auto den Roller überholen (weil zwei gegen eins), aber nicht mit einem Motorrad (eins gegen eins).

Stimmt das so? Meine Führerscheinprüfung ist schon über zwanzig Jahre her :oops: