Fahrradhupe im Straßenverkehr. Was ist erlaubt?

prinzQMP

Trekkie & Logiker
ID: 71890
L
11 Mai 2006
654
91
Also, mein Schulweg führt mich über eine Straße welche direkt neben dem von unserer Schule nicht weit entfernten Bahnhof liegt.
Logischerweise kommen viele Leute auch daher mit dem Zug zur Schule.
Ich fahre aber wie viele Andere mit dem Fahrrad zur Schule.
Das erstmal vorweg.
Nun kommt das Problem. Öfters liegt die Ankunft des Zuges nur kurz vor meinem passieren dieser Straße und da es eine kleine Nebenstraße ist auf der kaum Verkehr und leider noch nichteinmal ein Fußweg existiert breiten sich dort ständig Schaaren von Schülern aus.
An meinem Fahrrad befindet sich vorschriftsmäßig eine kleine dumme Klingel die "Ping" macht, so ein ganz billiges Teil. Es ist für mich also sehr anstrengend sich da ständig durchzuklingeln.
Meine Frage lautet nun:
Was darf ich alles im Straßenverkehr als Warnsignal einsetzen? Ist es noch okay, eine GasHupe so wie sie bei Fussballspielen üblich ist zu benutzen?
Würde ich mich nämlich sehr gerne mal daran vergreifen!
 
StVo § 64a, vgl. Google fahrrad hupe stvo ;)

es ist ja schon cool das echt jeder mist in irgend nem Paragraph steht XD
Habe ich nur irgendwie nicht dran gedach...

Naja, aber was ist mit normalen Hupen? da gibt es doch auch viele?
Sind die echt Verboten o_O

Bei irgendwelchen richtig Lauten Hupen kann ichs ja verstehen....

Wenn ich das Ding in der Hand halte ist es nicht montiert, darf man mit sowas in der öffentlichkeit rumhupen?
 
Ich würde stark bezweifeln, dass du irgendwann Ärger kriegen würdest, wenn du dir so ein Ding montierst. Hab mir mal die Regelungen zu Beleuchtung und Co durchgelesen...ehrlich gesagt hab ich schon lange kein Fahrrad mehr gesehen, was die alle erfüllt ;)