[Facharbeit] Rechtsfrage

Benutzer-6124

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18 Juni 2006
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Guten Tag,
also meine Freundin und ich sind jetzt beide K12 in Bayern. Bis nächste Woche müssen wir uns entschieden haben welches Facharbeitsthema wir wählen. Meine Freundin hat sich in den Kopf gesetzt nen Schulfilm drehen zu wollen (Deutsch-LK). Das will sie aber nur wenn sie Szenen aus "Feuerzangenbowle" verwenden kann. Nur so Ausschnittsweise z.B.: "Wat itn en Dampfmaschien. Da stell ma uns ma jaaanz blöööd." (als Video).
Nun meine Frage: Die Firma Terra AG die diesen Film gedreht hat exisitert nicht mehr und der Film ist ja nun auch schon über 50 Jahre alt. Muss sie sich da irgendwo Filmrechte holen, das sie das für den Schulfilm einspielen darf oder ist das Urheberrecht über diese Zeitdauer nun schon weg? Und wenn nicht weiß einer zufällig an wenn sie sich da wenden muss?

Wär super wenn das jemand wüsste.
(Ich hoff ich bin hier nicht falsch. Ist ja ne Frage von nem Schüler :-? )

mfg und danke
schnefels
 
Die Urheberrechte verfallen 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Dürfte also noch etwas dauern.

Aber weshalb braucht Sie da wohl eine Genehmigung? Will Sie den Film veröffentlichen oder öffentlich aufführen? Schafft Sie ein komplettes Werk und man könnte diese Übernahmen als Zitate bezeichnen?

Marty
 
Naja also es wird eher wie ein Dokufilm über unsere Schule. Quasi ne Art "Werbefilm" der Eltern zukünftiger Schüler, interessierte oder halt zukünftige Schüler ein bisschen was über unsere Schule und den Alltag bzw. besondere Veranstaltungen an unserer Schule erzählen soll. Es wären also eigentlich nur ein paar wenige Ausschnitte die Themen überleiten o.ä. Somit wirds an sich ein eigenes neues Werk. Aber halt auch nicht bei jedem Thema ein Ausschnitt. Nur z.B. wenns um den Physikunterricht gehen würde wäre der Ausschnitt mit der Dampfmaschine als Einleitung gut. Bei sowas wie Schulfest oder so natürlich dann wieder nicht.

Hoffe man hat verstanden was ich sagen wollte :D

Grüßle
schnefels
 
Also, solange ihr damit keine kommerziellen Zwecke verfolgt, was ich laut deiner Schilderung annehme, dürfte es da eigentlich keine Probleme geben.

Da ich mich aber auch nicht gewährleistend dazu äußern kann, würde ich sagen, ihr fragt einfach euren Schulleiter, der müsste das ja wissen! ;-)