Fachabi - Polizeihochschule

ArtiKing

Member
15 September 2008
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guten tag, liebe community!

ich bin durch google auf diese seite gestoßen und habe festgestellt, dass hier doch kompetente leute die ahnung haben von was sie reden, vertreten sind.

ich bin zurzeit in der 11. klasse auf der berufsschule und mache mein fachabitur im sozial und gesundheitswesen

nach dem fachabitur habe ich mir gedacht, auf eine polizeihochschule zu gehen um zu studieren, leider sind die aufnahmekriterien sehr hart und nur wenig bewerber kommen durch das aufnahmeverfahren .. ich bin eigentlich ideal für den beruf eines polizisten, alle voraussetzungen (körperlich sowie auch physisch) werden von mir erfüllt, daher habe ich da nicht wirklich bedenken und bin davon fest überzeugt, dass ich genommen werde!

jetzt kommen wir schon zu meinen fragen,

-wo ist der unterschied zwischen den gehobenen / höheren / mittleren dienst und in welchen dienst komme ich nach meinem studium?? (habe mir alles schon in wikipedia durchgelesen, aber ich verstehe das nicht wirklich :()

-wieviel werde ich nach meinem studium verdienen?!


- was kann ich überhaupt mit meinem fachabitur studieren gehen (was natürlich in den polizeilichen bereich geht!) ???





ihr seht schon ich habe wenig ahnung, wollte mich erst im internet schlau machen bevor ich konkreter werde und zum berufsberater gehe und mir da genauere informationen hole!



hoffentlich kommt hier was sinnvolles bei rum ;) vielen dank!
 
Mahlzeit,

zuerst einmal musst du zur Polizei und dich dort bewerben, die Tests bestehen und dann kannst du über die Polizeihochschule weiter nachdenken.

Du würdest mit dem Fachabitur im Normallfall in den mittleren Dienst rutschen und könntest danach an der https://www.dhpol.de/de/ studieren um dann in die gehobene Laufbahn aufzusteigen.

Kriterien:
Zugang zum Studium
Zum Studium können Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des gehobenen und höheren Dienstes oder Anwärterinnen und Anwärter für den höheren Polizeidienst zugelassen werden, die:

1. nicht älter als 40 Jahre sind,
2. die Hochschulreife oder einen entsprechenden anerkannten Bildungsstand besitzen und
3. a) nach dem abgeschlossenen Studium an einer Fachhochschule für den öffentlichen Dienst oder einer vergleichbaren Einrichtung die Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst abgelegt haben und über Diensterfahrungen nach dem Fachhochschulstudium verfügen, sich im Dienst besonders bewährt haben sowie in Auswahlverfahren der Länder und des Bundes nach dem Prinzip der Bestenauswahl die Zulassung zum Studium erhalten haben,

oder

b) das Abschlusszeugnis einer wissenschaftlichen Hochschule besitzen und in einem Auswahlverfahren der Länder und des Bundes nach dem Prinzip der Bestenauswahl die Zulassung zum Studium erhalten haben.
4. Für Studierende, die die zweite juristische Staatsprüfung oder nach der Hochschulprüfung die Staatsprüfung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst abgelegt haben, werden an der Hochschule für die Aufgaben des höheren Polizeivollzugsdienstes in einem Weiterbildungsangebot vorbereitet. § 29 Abs. 3 gilt entsprechend.

Ausnahmsweise sind Zulassungen bis zum vollendeten 45. Lebensjahr zulässig, wenn eine Zulassung unter Einhaltung der Höchstaltersgrenze aus einem von der Beamtin oder dem Beamten nicht zu vertretenden Grund nicht möglich war oder die Laufbahnverordnungen des Bundes und der Länder dies zulassen.

Du könntest studieren:
Studienfächer/Studieninhalte

* Einsatzlehre
* Führungslehre
* Öffentliche Betriebswirtschaftslehre
* Organisation- und Personalentwicklung
* Psychologie
* Kriminalistik
* Kriminologie
* Rechtswissenschaften
* Verkehrslehre

Zum Gehalt wirst du etwas weiter googlen müssen, ich vermute(!), dass Polizisten in bestimmte Besoldungsgruppen unterteilt werden, da dürften Tabellen im Netz zu finden sein, da das Land/der Bund die Kosten trägt und somit die Gehälter transparent sein sollten.
 
vielen dank für deinen beitrag cybo!!!


wann bewirbt man sich etwa bei der polizei um die tests zu machen? nach dem fachabitur oder auch schon ein jahr vor dem fachabitur?


ich werde morgen auf unser polizei präsidium gehen und mich da bisschen schlau machen ... denn ich will unbedingt komissar werden!
und bringt ja nix mit den fachabitur direkt in den mittleren dienst einzusteigen .. ich möchte ja schließlich karriere machen und dafür muss ich eben studieren gehen


bloß die frage mit dem gehalt macht mich sehr unsicher ... ich habe schon sehr lange danach gegooglet, aber ich finde einfach nichts über das gehalt eines polizisten im mittleren oder gehobenen dienst :(

ich komme aus nrw
 
https://www1.polizei-nrw.de/polizeiberuf/Start/

Schau dich da mal um, da wirst du alles finden, was du benötigst und vermutet findest du unter https://www1.polizei-nrw.de/polizeiberuf/berufsangebot/Besoldung/ auch die Besoldung (zumindest Beispiele).



auf der seite war ich schon, aber ich komme mit den begriffen durcheinander ... welchen rang erlange ich nach meinem studium auf der polizeihochschule?

die besoldung ist auch nicht gerade aussagekräftig für mich :(
 
auf der seite war ich schon, aber ich komme mit den begriffen durcheinander ... welchen rang erlange ich nach meinem studium auf der polizeihochschule?

die besoldung ist auch nicht gerade aussagekräftig für mich :(

Steht doch wirklich alles auf der Seite ;)
Gehobener Polizeivollzugsdienst

Nach bestandenem Auswahlverfahren und Erreichen eines zur Einstellung berechtigenden Rangordnungswertes werden Sie als Kommissaranwärterin oder Kommissaranwärter eingestellt und erhalten den Status einer Beamtin bzw. eines Beamten auf Widerruf.

Nach dreijährigem Studium und erfolgreicher Prüfung ändert sich der Status und Sie werden Beamtin oder Beamter auf Probe mit gleichzeitiger Ernennung zur Polizeikommissarin oder zum Polizeikommissar zur Anstellung.

Die Anstellung auf Lebenszeit erfolgt in der Regel mit dem 27. Lebensjahr.

Leistungsbeförderungen sind dann möglich vom

Polizeikommissar zum Polizeioberkommissar,

Polizeioberkommissar zum Polizeihauptkommissar,

Polizeihauptkommissar zum Polizeihauptkommissar (Besoldungsstufe A 12)

Polizeihauptkommissar (Besoldungsstufe A 12) zum Ersten Polizeihauptkommissar.

Die Besolung setzt sich aus deinem Grundgehalt und deinen privaten Lebensumständen zusammen, also Ehepartner, Kinder, etc.

Also bei Beginn des Studiums: 889,67 Euro und dann kannst du dich hocharbeiten, je länger du dabei bist umso mehr wird es (ganz grob gesprochen)
 
ou .... ich hatte wohl tomaten auf den augen o_O


aber besonders reich wird man nach dem studium jetzt nicht oder??
 
Das genannte Gehalt (oben) bekommst du WÄHREND des Studiums. Also während du lernst, wirst du schon bezahlt (genauso wie bei der Bundeswehr). Nach dem ersten und nach dem zweiten Jahr gibt es Gehaltserhöhungen und dann musst du dich halt hocharbeiten. Reich wird man selten durch Arbeit ;)
 
Das genannte Gehalt (oben) bekommst du WÄHREND des Studiums. Also während du lernst, wirst du schon bezahlt (genauso wie bei der Bundeswehr). Nach dem ersten und nach dem zweiten Jahr gibt es Gehaltserhöhungen und dann musst du dich halt hocharbeiten. Reich wird man selten durch Arbeit ;)


achso ist das gemeint ... vielen dank :)
 
Reich wird man als Polizist im mittleren Dienst nicht mehr wirklich. Bei A11 ist erstmal Schluss. Und auf A11 kommst Du mal nach 20-30 Jahren in dem Job. Pension, Unkündbarkeit und Zuschläge reissen das nicht wirklich raus. Meine Frau ist Kommissarin und kommt auf ein Bruttogehalt von knapp 2500 Euro in A10. Das nach 15 Jahren bei der Polizei inkl. Zulagen etc. Netto verbleiben da in Steuerklasse 1 (also für Dich) ca. 2.000 Euro. Dafür hast Du dann einen Dreischichtjob, nur ein Wochenende im Monat frei, darfst ständig deine Schlafgewohnheiten ändern und Dich daran gewöhnen, dass Dein Freundeskreis nur noch aus Polizisten besteht.

In NRW gibt es (noch) die freie Heilfürsorge, Krankenkasse musst Du also (zur Zeit) nicht zahlen. Dafür wird das später mal teuer, wenn man nicht passend vorsorgt.

Wer Beamter werden möchte, um einfach viel Geld zu verdienen, der ist da eigentlich grundsätzlich falsch, bei der Polizei noch viel mehr. Zumindest, was den mittleren Dienst angeht.

Im gehobenen Dienst sieht das ein wenig anders aus. Je nach Fähigkeiten und Leistungen kann das erstens ein gutes Gehalt rausspringen als auch eine vernünftige und interessante Tätigkeit. Wer bei den goldenen Sternchen auf der Schulter angekommen ist, der kennt das :D Während im mittleren Dienst in vielen Fällen der Wach- und Wechseldienst ansteht (Streife fahren), gibt es im gehobenen Dienst noch eine Menge Auswahlmöglichkeit.

Bewirb Dich doch erstmal und schau, ob sie dich nehmen würden.

Marty
 
Reich wird man als Polizist im mittleren Dienst nicht mehr wirklich. Bei A11 ist erstmal Schluss.
.......

Marty

Ähm das ist mMn nicht so richt. Der mittlere Dienst geht doch von A7 - A9m und dann geht der gehobene Dienst bei A9g los und endet bei A13.
Nachzulesen auch hier bei wikipedia.

Und bei uns in der Behörde ist das genauso und ich denke eigentlich überall im öffentlichen Dienst. Nur die Bezeichnungen sind anders.
 
Reich wird man als Polizist im mittleren Dienst nicht mehr wirklich. Bei A11 ist erstmal Schluss. Und auf A11 kommst Du mal nach 20-30 Jahren in dem Job. Pension, Unkündbarkeit und Zuschläge reissen das nicht wirklich raus. Meine Frau ist Kommissarin und kommt auf ein Bruttogehalt von knapp 2500 Euro in A10. Das nach 15 Jahren bei der Polizei inkl. Zulagen etc. Netto verbleiben da in Steuerklasse 1 (also für Dich) ca. 2.000 Euro. Dafür hast Du dann einen Dreischichtjob, nur ein Wochenende im Monat frei, darfst ständig deine Schlafgewohnheiten ändern und Dich daran gewöhnen, dass Dein Freundeskreis nur noch aus Polizisten besteht.

In NRW gibt es (noch) die freie Heilfürsorge, Krankenkasse musst Du also (zur Zeit) nicht zahlen. Dafür wird das später mal teuer, wenn man nicht passend vorsorgt.

Wer Beamter werden möchte, um einfach viel Geld zu verdienen, der ist da eigentlich grundsätzlich falsch, bei der Polizei noch viel mehr. Zumindest, was den mittleren Dienst angeht.

Im gehobenen Dienst sieht das ein wenig anders aus. Je nach Fähigkeiten und Leistungen kann das erstens ein gutes Gehalt rausspringen als auch eine vernünftige und interessante Tätigkeit. Wer bei den goldenen Sternchen auf der Schulter angekommen ist, der kennt das :D Während im mittleren Dienst in vielen Fällen der Wach- und Wechseldienst ansteht (Streife fahren), gibt es im gehobenen Dienst noch eine Menge Auswahlmöglichkeit.

Bewirb Dich doch erstmal und schau, ob sie dich nehmen würden.

Marty


der mittlere dienst kommt für mich sowieso nicht infrage .. ich mache ja nicht das fachabi um hinterher einen beruf zu machen den man auch ohne fachabitur erlangen kann


werde wenn dann schon in den gehobenen dienst gehen ... aber du hast recht, erstmal bewerben danach weiterschauen